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den Versammlungen des Kreistages 393; zu
denen des Provinziallandtages 445.
Einnahmen der Gemeinden, Arten 209; der
Kreise 411; der Provinzen 463.
Einnehmer, s. Gemeindeeinnehmer.
Eingquartierungsangelegenheiten 205.
Einsprüche und Beschwerden, in Ge-
meindeangelegenheiten: betr. Besitz,
Verlust und Ausübung des Bürger= und
meinderechts 91, 95, 98, 172; betr. das Recht
zur Benutzung der Gemeindeanstalten 85,
168!; gegen die Richtigkeit der Gemeinde-
wählerliste 107, 111, 112, 181; gegen die
Gültigkeit der stattgehabten Wahlen 110, 183;
C. gegen die Heranziehung zu Gebühren, Bei-
trägen, Steuern u. s. w. 317, 318, 319; bei
Veranlagung von Militärpersonen 325; bei
Planauslegung über Beiträge 259; gegen
Verteilung des Einkommens aus mehreren
Gemeinden 319, 320; gegen Verteilung der
Gewerbesteuer 282. — In Angelegenheiten
der Samtgemeinden: E. gegen die Wahl
des Verbandsvorstehers, betr. Mitbenutzung
der Verbandseinrichtungen und Heranziehung
zu den Verbandslasten 358. — In Ange-
legenheiten der Kreise: gegen die Wahlen
zum Kreistage 392, 393; gegen die Heran-
ziehung zu den Kreisabgaben 427, 428. —
In Angelegenheiten der Provinzen: gegen
die Wahlen zum Provinziallandtage 445;
gegen Heranziehung zu den Provinzialabgaben
466.
Einstellung des Betriebes, Erlöschen der
Steuerpflicht 265
Eintritts- oder Hausstandsgeld 228, 2531.
Einwohner des Stadtbezirks, älteres Recht 21,
25; geltendes Recht, Begriff, Rechte und
Pflichten und Streitigkeiten über diese 82, 83,
84, 85; der Landgemeinden und deren recht-
liche Stellung 167, 168; der Gutsbezirke 339,
340, 349.
Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde,
Begriffe und Unterschiede, Entwickelung beider
in Deutschland 80, 81; die Einwohner-
gemeinde in den alten Provinzen, Schleswig-
Holstein, Frankfurt a. M. und im Geltunge-
bereiche der St. O. wiesb. 82 ff., 167 ff.
Einwohnerzahl, aktive Militärpersonen sind
bei Berechnung der E. der Ortsgemeinden,
Kreise und Provinzialverbände außer Ansatz
zu lassen 378, 382, 443.
Einzugsgeld 228, 253.
Eisenbahnabgabe, Freilassung von der
Heranziehung zu den Kreisabgaben 414.
Eisenbahnbeamte der Privateisenbahnen
genießen keine Steuerprivilegien 29123; Ge-
hälter und Löhne bei Verteilung des Ein-
kommens auf mehrere Gemeinden 308.
Eisenbahnen, Gemeindebesteuerung des Ein-
kommens der Privat-E. 284, 300; der Staats-
E. 284, 300, 303; Betriebsstätte 300"/5, 3012;
Ermittelung des Einkommens 304; Vertei-
lung des Einkommens auf mehrere Gemein-
den 307, 308; Verteilungsplan 308; Ge-
werbesteuer 281; Grundsteuer 275 ff., 420;
Zuschüsse der Betriebsgemeinden 326; Kreis-
besteuerung der Staats-E. 41811.
Eisenbahnpolizeibeamte, nicht wählbar zu
Gemeindevertretern 104é.
Sachregister.
Eisenbahnschienenwege, befreit von der
Grundsteuer 275; als Betriebsstätten 3008.
Eisenbahnstationen, Begriff 300“; Aus-
dehnung über mehrere Gemeinden 308.
Eisenbahnwerkstätten 300.
Elementarschullehrer, Begriff 289; Ge-
meinde= und Kreisabgabenfreiheit ihrer Dienst-
wohnungen, Dienstgrundstücke und des Dienst-
einkommens 274, 288, 420; Naturaldienste
316; können nicht Stadtverordnete und länd-
liche Gemeindeverordnete sein 104 (nur ableh-
nungsberechtigt 97), 179; nicht Magistrats-
mitglieder 122; nicht Kreisausschußmttglieder
Eltern, Stellvertretung durch Söhne bei der
Herietagewahr 387; auf dem pos. Kreistage
—z zufällige, Gemeindebesteuerung
292; s. im übrigen Dienst-E
Entlas sung, s. Dienstentlassung und Dis-
ziplinarbestimmungen.
Entschädigungsmaßstab bei Ablösung der
Befreiungen von Gemeindeabgaben 277, 281.
Entwässerungsverbände, Grundstücke der-
selben, Abgabenfreiheit 275.
Erben, den E. kommt bei Berechnung des
einjährigen Wohnsitzes die Besitzzeit des Erb-
lassers zu gute 88, 16811, 171; Nachzahlung
der Steuer 321.
Erbpachtverhältnis 47.
Erbunterthänigkeit 47; Aufhebung 52.
Erbzinsverhältnis 44, 47.
Ergänzungssteuer, Freilassung von der
Heranziehung zu Gemeindeabgaben 242, 2837;
zu Kreisabgaben 414“; nicht zu derücksichtigen
bei der Verteilung der Provinzialabgaben 464.
Ergänzungs= und Ersatzwahlen zur
Stadtverordnetenversammlung 108, 111, 112,
113; zum Magistrat 126, 127; zur ländl.
Gemeindevertretung 181; zum Kreisausschuß
401; zum Kreistag 388 1 "; zum Provinzial=
ausschuß 452, 453; zum Provinziallandtag
444.
Erhebung der Gemeindeabgaben 315; der
Kreisabgaben 413, 425; der Provinzial-
abgaben 461.
Erhöhung und Ermäßigung der Steuer-
beträge, nachträgliche, infolge der Einlegung von
Rechtsmitteln, bei der Einkommensteuer 283;
der Grund= und Gebäudesteuer 273; der Ge-
werbesteuer 279; den Kreissteuern 416; den
Provinzialsteuern 465.
Erlöschen der Steuerpflicht 265.
Ermäßigung der Steuerbeträge, s. Erhöhung.
Ersatzwahlen, s. Ergänzungswahlen.
Ersitzung durch Gemeinden 701.
Erwerbsgesellschaften. Besteuerung 233,
274, 280, 294, 295 ff., 418
Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft,
Absatz der selbstgewonnenen nicht gewerbe-
steuerpflichtig 281.
Erziehende Thätigkeit. Ausübung der-
selben, gewerbesteuerfrei 281.
Erziehungsanstalten, Errichtung solcher für
verwahrlofte Kinder durch Kommunalverbände
61.
Essig, Gemeindebesteuerung 266.