Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

Sachregister. 
Impfgeschäft, Mitwirkung der Gemeinden 
beim 2021; Besteuerung des Einkommens der 
Arzte aus dem 2918; Kosten 410“. 
Indirekte Steuern, Begriff 262, 263; der 
Gemeinden s. Gemeindesteuern, indirekte; der 
Kreise 412. 
Inhaberpapiere, Ausgabe derselben bei An- 
leihen der Gemeinden 331; desgl. bei Kreis-. 
anleihen 4114. 
Innungswesen 2033; Innungen, Innungs- 
verbände als Selbstverwaltungskörper 12. 
Insassen 80. 
Instruktion für die Stadtmagistrate 1305, 
333“; für die Landräte 365. 
Interesse, s. Offentliches J. 
Interessentenvermögen 211. 
Invaliditäts= und Altersversicherung, 
Gemeinden als Träger der 2027; Provinzen 
als Bezirke für Durchführung derselben 460; 
Versicherungsanstalten, Selbstverwaltungs- 
K 
Kämmereivermögen 22, 210; s. im übrigen 
Gemeindevermögen. 
Kämmerer 121, 144, 333. 
Kämpen, steuerpflichtig 2757. 
Kanäle, schiffbare, Abgabenfreiheit 275, 420; 
desgl. Kanaldämme 27558; Betriebsstätte 3017. 
Kanzleibeamte der Gemeinden, Anstellung 
144, 145; Besteuerung der Kanzleigehilfen 
staatlicher Behörden 2918. 
Kapellen, Abgabenfreiheit 275, 420. 
Kartoffeln, Verbrauchssteuer 268. 
Kassel (Reg. Bez.), Kommunalverband 434, 439; 
ältere Verfassung desselben 434; Vertretung 
des Kommunalverbandes 442 ff. (4422); Zahl 
der Mitglieder des Landesausschusses 452°; 
desgl. der Kommunallandtagsabgeordneten 
442; Dotation 435; Landarmenverband 460“. 
Kassendefekte, s. Defekte. 
Kassenwesen (Verwaltung u. Revisionen) der 
Stadt= und Landgemeinden 333, 334, 337; 
Zuziehung der Stadtverordneten zur Revision 
der städt. Kassen 1378; der Amter und Land- 
bürgermeistereien 356; der Kreise 429; der 
Provinzen 466; s. auch Rechnungen. 
Kaufmannschaft, Beamte der K. genießen 
38 mittelbare Staatsbeamte Steuerprivilegien 
2912. 
Kautionen, s. Amtskautionen. 
Ketten als Amtszeichen der Bürgermeister und 
Magistratsmitglieder 128“. 
Kirchen, Abgabenfreiheit 275, 2755, 420. 
Kirchendiener, Begriff 289; nicht wählbar 
zu Stadtverordneten 104; zu Magistratsmit- 
gliedern 122; zu ländl. Gemeindeverordneten 
197; zu Mitgliedern des Kreisausschusses 141; 
Gemeinde= und Kreisabgabenfreibeit der 
Dienstgrundstücke und -wohnungen 274, 420; 
des Diensteinkommens und Ruhegehalts 288, 
420, jedoch 420°; Naturaldienste 316. 
Kirchengemeinden, jur. Personen, Besteue- 
rung ihres Einkommens 2961, 2972; keine 
Selbstverwaltungskörper 72; Unterstützung der 
K. durch die politischen Gemeinden 206, 2126, 
213; Rendanten der K. nicht mittelbare Staats- 
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körper 12; bei diesen Anstalten angestellte 
Beamte genießen keine Steuerprivilegien 2918. 
Itio in partes 432; in Posen 398, 450. 
Juden als Magistratsmitglieder 122°; s. auch 
Kultusbeamte. 
Juristische Personen, Teilnahme an den 
Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung 
99; Stimmrecht in den Landgemeinden 169, 
171; Vertretung im Stimmrecht 1762; Teil- 
nahme an den Wahlen zum Kreistage 381, 
387; als Gutsherrschaften 346, 347; Ge- 
meindebesteuerung, Entwickelung derselben 99, 
227, 229, 230, 231, 233; Heranziehung zu 
den Verbrauchsabgaben 2692; Beginn und 
Ende der Steuerpflicht 264, 265; grundsteuer- 
pflichtig 274; gewerbesteuerpflichtig 280; Be- 
steuerung des Einkommens 284“, 286, 294 ff., 
296 ff.; Besteuerung nach dem Gesamtein- 
kommen und nach den einzelnen Einkommens- 
quellen 302, 303; Naturaldienste 316; Kreis- 
besteuerung 413, 414, 418, 423, 424. 
4 
beamte 2918; können aber Steuerfreiheit ge- 
nießen als Kirchendiener 288“7. 
Kirchenpatronat, s. Patronat. 
Kirchenregimentliche Behörden, Miit- 
glieder und Beamte derselben unmittelbare 
Staatsbeamte (2) 2918. 
Kirchhöfe, Abgabenfreiheit 275, 420“. 
Kirchspiele, Berücksichtigung derselben bei 
Bildung von Zweckverbänden 356. 
Kirchspiels(land)gemeinden indenschlesw.= 
bolst. Kreisen Husum, Norder= und Süder- 
dithmarschen 61, 351, 359, 360. 
Klage im Verwaltungsstreitverfahren gegen die 
auf Einsprüche und Beschwerden ergangenen 
Bescheide, s. die entsprechenden Nachweisungen 
bei Einsprüche und Beschwerden. 
Klassen von Gemeindeangehörigen i. S. des 
K. A. G. 250“; Gebühren 250; Mehr= oder 
Minderbelastung 263, 264; Abstufung des 
Stimmrechts nach K. in der Gemeindever- 
sammlung der hann. Landgemeinden 175, 176; 
Bildung solcher K. zu Wahlzwecken in Kur- 
hessen und in den Städten Neuvorpommerns 
und Rügens 106, 113; s. auch Dreiklassen- 
wahlsystem. 
Kleinbahnen, Gemeindebesteuerung 281, 300, 
304; Beförderung des Baues von K. durch 
die Provinzen 4621; Fahrgelder, Tarife 251“. 
Klosterfonds, hannoverscher, s. Hannover. 
Koblenz, Schlachtsteuer 20677. 
Köge, Kogsgemeinden. Kogsvorsteher 360. 
Kollektivstimmen, Vereinigung von Gütern 
oder Gemeinden zu solchen für die Kreistags- 
wahlen 390. 
Kölmische Güter und Dorfgemeinden 44: 
k. G. als Gutsbezirke 342. 
Kolonien, Bildung von K. in einem Guts- 
bezirk 164. 
Kommanditgesellschaften auf Aktien, Ge- 
meindebesteuerung 295, 296 ff.; Kreisbesleue- 
rung 418; Einkommen der Mitglieder kein 
gewerbliches 298“. 
Kommanditgesellschaften, einfache, nicht 
einkommensteuerpflichtig 2944; aber grund-
	        
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