Sachregister.
gang zur Städteverfassung 59 ff., 69; Um-
wandlung in einen Gutsbezirk 69, 163 ff.;
Auflösung durch Staatsakt 10, 69, 163, 164;
Vereinigung mit anderen Gemeinden oder
Gutsbezirken, Abtrennung einzelner Teile
einer L. behufs Umkommunalisierung 79,
163, 164, 165; Auseinandersetzung infolge
solcher Grenzveränderungen 79, 165, 166;
s. auch Ortsgemeinden.
Landgemeindebezirk, s. Gemeindebezirk, länd-
licher, und Landgemeinde.
Landgemeindeordnungen, Aufzählung der
geltenden 59 ff.; Annahme einer L. durch
eine Stadt 59 ff., 68.
Landgestüte, Ställe und Reitbahnen der 2757.
Landkreise, Begriff 378; Dotation 375, 376;
anderweite Verteilung derselben beim Aus-
scheiden großer Städte 411.
Landmesser, gewerbesteuerfrei 281.
Landrat, Entwickelung des Landratsamtes 362,
363, 364, 365, 367, 368; Ernennung 364,
404; Vorschlagsrecht des Kreistages 364, 365,
367, 404; Suspension dieses Rechts in Posen
367, 404“"; amtliche Stellung 379, 405; Ge-
schäftsinstruktion 365; Vorsitzender und Mit-
glied des Kreisausschusses 400, 405; Vor-
sitzender im Kreistage 394; Stellvertretun
in beiden Eigenschaften 394, 402“, 406;
Leitung der Kreiskommissionen 404; Dis-
ziplinarische Stellung 405°; Dienstvorgesetzter
der Kreisbeamten 405; Disziplinargewalt
über die Kreisbeamten 407; Beanstandung
von gesetz= und kompetenzwidrigen Beschlüssen
der Kreisorgane 396, 403, 404; Vorberei-
tung und Leitung der Wahlen zum Kreis-
tage 389, 390, 391; Einführung der neu-
gewählten Kreistagsabgeordneten 393; Aus-
stellung von Urkunden und Vollmachten 405,
406; Revision der Kreiskommunalkasse 429;
unktionen des L. in den posenschen Kreisen
98, 405, 406; Aussichtsinstanz gegenüber
den Landgemeinden, Gutsbezirken und Ge-
meindeverbänden 336, 337, 338, 349, 356,
359; Bestätigung der Gemeindevorsteher und
Schöffen 191; desgl. anderer Gemeinde-
beamten 197, 198; desgl. der Gutsvorsteher,
Ernennung kommissarischer 348; desgl. der
Berbandsvorsteher 358; Disziplinarbefugnisse
gegenüber ländl. Gemeindebeamten 199, 354,
359; gegenüber den Gutsvorstehern 348; An-
ornnungen betr. die Gemeindebesteuerung 247,
Landschaften in Hannover 470 ff.
495
Landschaftliche Kreditverbände, gewerbesteuer
pflichtig 2807.
Landschaftsräte in Hannover 470.
Landstraßenbeiträge in Hannover 4095,
4127, 4215.
Landtagsabschied 432; in Posen 450.
Landtagskommissarius, s. Kommisarig.
Landtagsmarschall 432, 434; in Posen 450.
Landwehrmänner, Unterstützung ihrer Fa-
milien bei Einberufung zu Friedensübungen
und bei Mobilmachungen 410.
Landwirtschaft, gewerbesteuerfrei 281; Be-
triebsstätte 302, 306, 307.
Landwirtschaftliche Branntweinbrennereien
unterliegen der Gemeinde-, nicht aber der
Kreisgewerbesteuer 4213. .
Landwirtschaftliche Lehranstalten, Übertra-
gung auf die Provinzen 4628.
Langüter 458.
Lassiten, Lassitischer Besitz 47.
Lauenburg (Kreis), Gemeindeverfassung 61;
Kreisverfassung 3752; Landeskommunalver=
band 440; Landarmenverband 4104, 4604.
Lebensbedürfnisse, unentbehrliche, Freilas-
sung von Verbrauchssteuern 268.
Lebenszmittel, Feilbieten von, befreit von der
Wanderlagersteuer 328; Verbrauchssteuern
268
Legen der Bauern durch die Gutsherr-
schaften 48, 49.
Lehnschulze 44.
Lehranstalten, höhere, Gebühren 250, 251.
Lehrer an öffentlichen Schulen können nicht
Magistratsmitglieder sein 122; in Westfalen
nicht ländl. Gemeindevorsteher 189; wohl
aber Stadtverordnete 104, 12210; Dienst-
grundstücke und Dienstwobnungen, kreisab-
gabenfrei 420; nicht gemeindeabgabenfrei 2757;
Befreiung von der Zahlung des Bürgerrechts-
geldes 253; Einkommen kein gewerbliches
298“; Elementarschullehrer s. d.
Lehrerseminarien 2968.
Leihhäuser, öffentliche 202, 280, 2977, 410.
Lieferungsverbände 410.
Liquidation, Erwerbsgesellschaft in L. be-
treibt kein Gewerbe mehr 2977.
Löhne, s. Gehälter.
Lustbarkeiten, Begriff 270; Gebühren für
Beaufsichtigung 249; Besteuerung 240, 245,
263, 270, 271.
Lutheraner Korporationsrechte 2757.
Luxussteuern 240°, 245, 263, 270, 271, 272.
M.
Magazinvereine, Steuerpflicht in den Ge-
meinden 295".
Magdeburg, Stadtkreis 3782.
Magdeburgisches Lehnsrecht, Verleihung nach
demselben 45.
Mägdehäuser 276.
Magistrat, Historisches: nach A. L. R. 22; nach
St. O. von 1808 26, 27; St. O. von 1831
30; G. O. von 1850 37. — Geltendes Recht
s. zunächst Stadtvorstand; Zusammensetzung
120; Zabl der Mitglieder 121; Versamm-
lung des Magistratskollegiums, Beschluß-
fähigkeit, Abstimmung, Ausschließung persön-
lich interessierter Mitglieder 123; wer be-
schließt an Stelle des durch solche Ausschlie-
ßung beschlußunfähig gewordenen M.7 1238;
Vorsitz, Leitung der Verhandlung, Ausführung
der Beschlüsse 130; Teilnahme an den Sitzun-
gen der Stadtverordnetenversammlung, ge-
meinschaftliche Sitzungen beider städt. Organe
117, 131, 132; Geschäfte des M. 133; An-
stellung städt. Beamten 144; Verhältnis des