Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

Sachregister. 
gang zur Städteverfassung 59 ff., 69; Um- 
wandlung in einen Gutsbezirk 69, 163 ff.; 
Auflösung durch Staatsakt 10, 69, 163, 164; 
Vereinigung mit anderen Gemeinden oder 
Gutsbezirken, Abtrennung einzelner Teile 
einer L. behufs Umkommunalisierung 79, 
163, 164, 165; Auseinandersetzung infolge 
solcher Grenzveränderungen 79, 165, 166; 
s. auch Ortsgemeinden. 
Landgemeindebezirk, s. Gemeindebezirk, länd- 
licher, und Landgemeinde. 
Landgemeindeordnungen, Aufzählung der 
geltenden 59 ff.; Annahme einer L. durch 
eine Stadt 59 ff., 68. 
Landgestüte, Ställe und Reitbahnen der 2757. 
Landkreise, Begriff 378; Dotation 375, 376; 
anderweite Verteilung derselben beim Aus- 
scheiden großer Städte 411. 
Landmesser, gewerbesteuerfrei 281. 
Landrat, Entwickelung des Landratsamtes 362, 
363, 364, 365, 367, 368; Ernennung 364, 
404; Vorschlagsrecht des Kreistages 364, 365, 
367, 404; Suspension dieses Rechts in Posen 
367, 404“"; amtliche Stellung 379, 405; Ge- 
schäftsinstruktion 365; Vorsitzender und Mit- 
glied des Kreisausschusses 400, 405; Vor- 
sitzender im Kreistage 394; Stellvertretun 
in beiden Eigenschaften 394, 402“, 406; 
Leitung der Kreiskommissionen 404; Dis- 
ziplinarische Stellung 405°; Dienstvorgesetzter 
der Kreisbeamten 405; Disziplinargewalt 
über die Kreisbeamten 407; Beanstandung 
von gesetz= und kompetenzwidrigen Beschlüssen 
der Kreisorgane 396, 403, 404; Vorberei- 
tung und Leitung der Wahlen zum Kreis- 
tage 389, 390, 391; Einführung der neu- 
gewählten Kreistagsabgeordneten 393; Aus- 
stellung von Urkunden und Vollmachten 405, 
406; Revision der Kreiskommunalkasse 429; 
unktionen des L. in den posenschen Kreisen 
98, 405, 406; Aussichtsinstanz gegenüber 
den Landgemeinden, Gutsbezirken und Ge- 
meindeverbänden 336, 337, 338, 349, 356, 
359; Bestätigung der Gemeindevorsteher und 
Schöffen 191; desgl. anderer Gemeinde- 
beamten 197, 198; desgl. der Gutsvorsteher, 
Ernennung kommissarischer 348; desgl. der 
Berbandsvorsteher 358; Disziplinarbefugnisse 
gegenüber ländl. Gemeindebeamten 199, 354, 
359; gegenüber den Gutsvorstehern 348; An- 
ornnungen betr. die Gemeindebesteuerung 247, 
Landschaften in Hannover 470 ff. 
  
495 
Landschaftliche Kreditverbände, gewerbesteuer 
pflichtig 2807. 
Landschaftsräte in Hannover 470. 
Landstraßenbeiträge in Hannover 4095, 
4127, 4215. 
Landtagsabschied 432; in Posen 450. 
Landtagskommissarius, s. Kommisarig. 
Landtagsmarschall 432, 434; in Posen 450. 
Landwehrmänner, Unterstützung ihrer Fa- 
milien bei Einberufung zu Friedensübungen 
und bei Mobilmachungen 410. 
Landwirtschaft, gewerbesteuerfrei 281; Be- 
triebsstätte 302, 306, 307. 
Landwirtschaftliche Branntweinbrennereien 
unterliegen der Gemeinde-, nicht aber der 
Kreisgewerbesteuer 4213. . 
Landwirtschaftliche Lehranstalten, Übertra- 
gung auf die Provinzen 4628. 
Langüter 458. 
Lassiten, Lassitischer Besitz 47. 
Lauenburg (Kreis), Gemeindeverfassung 61; 
Kreisverfassung 3752; Landeskommunalver= 
band 440; Landarmenverband 4104, 4604. 
Lebensbedürfnisse, unentbehrliche, Freilas- 
sung von Verbrauchssteuern 268. 
Lebenszmittel, Feilbieten von, befreit von der 
Wanderlagersteuer 328; Verbrauchssteuern 
268 
Legen der Bauern durch die Gutsherr- 
schaften 48, 49. 
Lehnschulze 44. 
Lehranstalten, höhere, Gebühren 250, 251. 
Lehrer an öffentlichen Schulen können nicht 
Magistratsmitglieder sein 122; in Westfalen 
nicht ländl. Gemeindevorsteher 189; wohl 
aber Stadtverordnete 104, 12210; Dienst- 
grundstücke und Dienstwobnungen, kreisab- 
gabenfrei 420; nicht gemeindeabgabenfrei 2757; 
Befreiung von der Zahlung des Bürgerrechts- 
geldes 253; Einkommen kein gewerbliches 
298“; Elementarschullehrer s. d. 
Lehrerseminarien 2968. 
Leihhäuser, öffentliche 202, 280, 2977, 410. 
Lieferungsverbände 410. 
Liquidation, Erwerbsgesellschaft in L. be- 
treibt kein Gewerbe mehr 2977. 
Löhne, s. Gehälter. 
Lustbarkeiten, Begriff 270; Gebühren für 
Beaufsichtigung 249; Besteuerung 240, 245, 
263, 270, 271. 
Lutheraner Korporationsrechte 2757. 
Luxussteuern 240°, 245, 263, 270, 271, 272. 
M. 
Magazinvereine, Steuerpflicht in den Ge- 
meinden 295". 
Magdeburg, Stadtkreis 3782. 
Magdeburgisches Lehnsrecht, Verleihung nach 
demselben 45. 
Mägdehäuser 276. 
Magistrat, Historisches: nach A. L. R. 22; nach 
St. O. von 1808 26, 27; St. O. von 1831 
30; G. O. von 1850 37. — Geltendes Recht 
s. zunächst Stadtvorstand; Zusammensetzung 
120; Zabl der Mitglieder 121; Versamm- 
  
lung des Magistratskollegiums, Beschluß- 
fähigkeit, Abstimmung, Ausschließung persön- 
lich interessierter Mitglieder 123; wer be- 
schließt an Stelle des durch solche Ausschlie- 
ßung beschlußunfähig gewordenen M.7 1238; 
Vorsitz, Leitung der Verhandlung, Ausführung 
der Beschlüsse 130; Teilnahme an den Sitzun- 
gen der Stadtverordnetenversammlung, ge- 
meinschaftliche Sitzungen beider städt. Organe 
117, 131, 132; Geschäfte des M. 133; An- 
stellung städt. Beamten 144; Verhältnis des 
 
	        
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