Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

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Stimmzettel bei der Wahl der Stadtverord- 
neten 112 (Hannover); der Magistratsmit- 
glieder 124, 125; des ländlichen Gemeinde- 
vorstandes 190; bei Wahlen in Gemäßheit 
der Kr. Ordugn. 392; in Gemäßheit der 
Prov. O. 444. 
Strafbestimmungen in den Gemeindestatuten 
65; in den Steuerordnungen 265, 313. 
Strafen in Gemeindesteuerangelegenheiten; 
wegen unrichtiger oder unvollständiger Aus- 
kunftserteilung der Steuerpflichtigen, wegen 
Verletzung der Amtsverschwiegenheit seitens 
der Mitglieder der Gemeindeveranlagungs- 
behörde 314; Festsetzung der St. in diesen 
Fällen 314; — Geldstrafen, welche in die Ge- 
meindekasse fließen 330; s. im übrigen Dis- 
ziplinarstrafen, Ordnungsstrafen. 
Straßen, Erhebung von Beiträgen bei An- 
legung und Veränderung von Straßen und 
Plätzen 260 ff.; historische St. und Bürger- 
steige, Beiträge zur Unterhaltung derselben 
261; Straßenerweiterungen 261. 
Sachregister. 
Straßenbahnen, Besteuerung 3001; Be- 
triebsstätte 3017. 
Streckengemeinden nicht steuerberechtigt 
300 
Stundung von Steuern unterbricht die Ver- 
jährung 322. 
Subalternbeamte, Begriff 144; Berück- 
sichtigung der Militäranwärter 145. 
S 3 ex intendenten keine Staatsbeamten 
18. 
Suspension städtischer Beamten 160. 
Synagogengemeinden, juristische Perfön= 
lichkeit 2755; Grundsteuerbefreiung 275; Ein- 
kommensbesteuerung 296, 2972; ihre Ange- 
stellten sind keine Geistlichen 288“, 289; keine 
Beamten 2918. 
Syndikate als solche nicht einkommensteuer- 
pflichtig, Einkommen der Mitglieder ist ge- 
werbliches 2984. 
Syndikus im Stadtvorstande 120“, 121, 1241; 
im Kreisausschusse 401; in der Provinzial- 
verwaltung 457. 
T. 
I 
Tagegelder als Ersatz barer Auslagen zu be- 
trachten, steuerfrei 2898; gehören nicht zu den 
Löhnen und Gehältern i. S. des K. A. G. 3081; 
T. der Gemeindebeamten 147"; der Mit- 
glieder der Kreisausschüsse und der Kreiskom- 
missionen 381; der Mitglieder des Provinzial- 
landtags, der Provinzialausschüsse und der 
Provinzialkommissionen 441; keine T. erhalten 
die Kreistagsabgeordneten 381. 
Tanzlustbarkeiten, Besteuerung 270, 271. 
Tarife für Verkehrsabgaben 251; für Kurtaxen 
256, 322; bei besonderen Gemeindeeinkommen= 
steuern 285. 
Taubstummenanstalten, Übergang auf die 
  
Provinzialverbände 462°5, 467; Genehmigung 
der Reglements 459. 
Tausch von Gemeindegrundstücken 213. 
Taxe, notwendig bei freiwilliger Beräußerung 
u. 
Übergehung bei der Steuerveranlagung 321, 
322, 426, 466. 
Umbauten, Gebühren für Beaufsichtigung 249. 
Umherziehen, Steuer für den Gewerbebetrieb 
im, s. Hausiergewerbesteuer; umherziehende 
Künstler und Musiker, Lustbarkeitssteuer 270, 
271. 
Umsatzsteuern 263, 2642, 272. 
Unfallversicherung, Gemeinden als Träger 
2027; Provinzen als Bezirke der U. land- 
und forstwirtschaftlicher Arbeiter 4605; Ver- 
sicherung städtischer Beamten gegen Betriebs- 
unfälle 152, 153. 
Universitäten, juristische Persönlichkeit, Ein- 
kommensbesteuerung 2961, 2977. 
Univer sitätsgebäude, Steuerfreiheit 275, 
20. 
Unrichtige Angaben der Steuerpflichtigen 314. 
Unterbeamte i. S. der St. Ordungn., s. Ge- 
meindeunterbeamte. 
von Gemeindegrundstücken 213; s. besonders 
Kurtaxen. 
Technische Mitglieder der Handels-, Gewerbe- 
und ähnlicher Gerichte gehören nicht zu den 
richterlichen Beamten i. S. der St. und Kr. 
Ordugn. 104, 123, 401. 
Testamente, Aufnahme durch das Dorfgericht 
oder den Magistrat 201 Anm. 
Theatralische Vorstellungen, Gebühren für 
Beaufsichtigung 249, 271; Besteuerung 271. 
Titel städtischer Beamten 120 (Mitglieder des 
Stadtvorstandes), 153; der Kreisbeamten 4071; 
der oberen Provinzialbeamten 457; Berlust 
des T. 158, 159, 161. 
Tochterlogen, juristische Persönlichkeit, Be- 
steuerung 2961. 
LTod, Erlöschen der Steuerpflicht 265. 
Türme, Erhaltung 220. 
Unternehmungen, gewerbliche, der Gemein- 
den 221. 
Unterrichtsanstalten, Gebühren 250, 251. 
Unkerrichtsgebäude Steuerfreiheit 275, 
Unterrichtswesen, Beteiligung der Gemeinde 
am 203. 
Untersuchung,gerichtliche 89“; bewirkt Ruhen 
des Bürger= bezw. Gemeinderechts 89, 168, 
171; Suspension von Gemeindeämtern 160; 
Ruhen der aktiven und passiven Wahlberech- 
tigung zum Kreistage 386, 388; der Wähl- 
barkeit zum Provinziallandtage 444. 
Untersuchungskommissar im Disziplinar- 
verfahren gegen Gemeindebeamte 158, 199; 
gegen Kreiskommunalbeamte 407; gegen Pro- 
vinzialbeamte 458. 
Unterthanen, Recht auf U. ein Kennzeichen 
des Ritterguts und der Gutsherrschaft 47, 
51, 311; Verhältnis der U. zur Gutsherr- 
schaft nach A. L. R. 52.
	        
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