Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

Sachregister. 
Wegebau, Gemeinden als Träger der Wege- 
baulast 202", 328"; desgl. die Gutsbezirke 
349; desgl. die Kreise 409; Förderung des 
Gemeinde= und Kreiswegebaues durch die 
Provinzen 462. 
Wegegeld, Erhebung 224, 226, 227, 250, 251. 
Wegeunterhaltungsbeiträge der Fabrik- 
und Bergwerksunternehmer 328 ff.; keine 
Beiträge i. S. des K. A. G. 2587. 
Wegeverbände, Selbstverwaltungskörper 12; 
als Grundlage der Gemeindeverbände 356; 
die hann. Kreise als 409. 
Weidenanpflanzungen an Strömen, grund- 
steuerpflichtig 2752. 
Wein, Verbrauchssteuer 266, 267. 
Weinbau, Befreiung von der Gewerbesteuer 
281. 
Weinländer 266. 
Werfte, Benutzungsgebühren 2511; 
steuerfrei 275, 4206. 
Werksbeamte, obere, auf fiskalischen Berg- 
werken haben die Steuerprivilegien der Be- 
amten 2912. 
Werkstätte, Besteuerungsort 300. 
Westfalen, St. O. 38, 60; L. G. O. 57, 60; 
Kr. O. 375; Prov. O. 437; Dotation 435; 
Zahl der Provinzialausschußmitglieder 4520°; 
desgl. der Provinziallandtagsabgeordneten 
442; Landarmenverband 460“. 
Westpreußen, Teilung der Provinz Preußen 
4312: Dotation 435; Zahl der Provinzial= 
ausschußmitglieder 452"; desgl. der Provin- 
ziallandtagsabgeordneten 442; Landarmenver- 
band 460“; s. im übrigen Ostliche Provinzen. 
Wiesbaden (Reg.-Bez.), Kommunalverband 
434, 439; ältere Verfassung desselben 434; 
Vertretung desselben 442 (4422); Jahl der 
Mitglieder des Landesausschusses 452“"; desgl. 
der Kommunallandtagsabgeordneten 442; 
Dotation 435; Landarmenverband 460“; Ein- 
verleibung Frankfurts a. M. 4391; St. O. 
grund- 
———000000 G "—— — — 
507 
für den Reg.-Bez. W. und andere in ihm 
geltende Gemeindegesetze 39, 62; Aufzählung 
der als Städte anzusetzenden Gemeinden 63, 64. 
Wildbretsteuer 2661, 2687. 
Wirkungskreis der Kommunalverbände im 
allgemeinen, Umerscheidung zwischen eigenem 
und übertragenem W. 14 ff.; der Stadt- 
gemeinden 22, 28, 29, 200 ff.; der Land- 
gemeinden 43, 45, 51, 200 ff.; der Guts- 
ezirke 349; der Amter und Landbürger- 
meistereien 354; der Gemeindeverbände 356: 
der Kreise 363, 366, 373, 374, 408 ff.; der 
Provinzen 431, 432, 459 ff. 
Wissenschaftliche Thätigkeit, gewerbesteuer- 
frei 281. 
Witwen, pensionen, s. Waisen, auch 
Frauen, Ehefrauen. 
Wochenmärkte, Handel außerpreußischer Ge- 
werbetreibender auf W. mit Verzehrungs- 
gegenständen gewerbesteuerfrei 281; Wander- 
lagersteuer 3287. 
Wohlthätigkeitsanstalten, Steuerfreiheit 
276. 420. 
Wohnsitz, Begriff 82, 1682, 170 10, 286“"; 
Begründung 82. 83; Aufhebung 84; Beginn 
und Erlöschen der Gemeindesteuerpflicht 264, 
265. 
Wohnsitzgemeinde, Besteuerungsrecht 286, 
290; Verhältnis zur Forensalgemeinde 290, 
302, 303; Verteilung des Einkommens zwi- 
schen beiden 306, 309, 311; Recht auf ein 
Viertel des Gesamteinkommens 290, 309; 
Verteilung des Einkommens unter mehrere 
preußische W. 306, 310; verschiedene Berech- 
nung des Steuersatzes in Wohnsitz= und 
Forensalgemeinde 309; qualifizierte und nicht 
qualifizierte W. 3105, 3118. 
Wohnungssteuer, (., Mietssteuer. 
Woytämter, Woyts, 5bezirke 56. 
Wüste Hufen, Begriff und Entstehung 48: 
Gemeindeabgabenpflicht 491. 
g. 
Zahlungsaufforderung, Unterbrechung der 
Verjährung 322; Beginn der Einspruchsfrist 
317. 
Zahlungstermine bei den Gemeindesteuern 
315; für Militärpersonen 325; bei der Be- 
triebssteuer 428; bei den Kreissteuern 426; 
bei den Provinzialsteuern 466. 
Jrugnisl he, Sporteln für Ausstellung 2497. 
iegeleien, Wegeunterhaltungsbeiträge 329. 
Zölle 224. 
Zollvereinigungs= oder Zollvereins- 
vertrag 228, 266, 267. 
Zugänge an Einkommen während des Steuer- 
jahrs, s. Abgänge und 3. 
Zugtiere, Begriff, Leistung von Spann- 
diensten 316. 
Zünfte, Teilnahme an der städtischen Ver- 
waltung 19. 
Zuschläge, Gemeindesteuern in Form von 3. 
zu den vom Staate veranlagten Grund= und 
Gebäudesteuern 241, 272, 273; den Gewerbe- 
  
steuern 241, 278, 279; zur Staatseinkommen-= 
steuer 242, 283, 284; Genehmigung zu sol- 
chen Z. 243, 246; Unzulässigkeit der Erhebung 
von Z. zur Ergänzungssteuer 242; Verhält- 
nis der Real= zu den Einkommensteuerzu- 
schlägen 242 ff.; zu den direkten Staats- 
steuern als Kreissteuern 414; Genehmigung, 
Verhältnis der Real= zu den Einkommen- 
feiertushhlügen 415; s. auch Prinzipalsteuer- 
atz. 
Zuschlagserteilung bei Veräußerung von 
Gemeindegrundstücken 214. 
Zustellungen an die Gemeinden 75; die 
Kreise 379. 
Zustimmung der Beteiligten bei Bezirksver- 
änderungen und Umkommunalisierungen und 
Ersetzung dieser Z. 79, 163; des Bez. A. 
bezw. Kr. A. zur Versagung der Bestätigung 
von Magistratsmitgliedern, Gemeindevor 
stehern, Schöffen, Guts= und Verbandsvor- 
stehern 127, 191, 349, 358; der Minister zu
	        
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