Full text: Sächsisches Realienbuch enthaltend Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte, Physik, Chemie und Mineralogie

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stattet war. Der König ging dem Adel mit gutem Beispiel voran und machte auf 
den königlichen Gütern allein 47000 Bauern frei. 
b) Die Schaffung eines freien Bürgerstandes. Auch die Bürger in 
der Stadt erhielten durch Einführung einer neuen Städteordnung größere Frei- 
heiten und Rechte. Bis dahin hatten die Städte wenig freien Willen gehabt. Der 
Staat gab jeder Stadt einen Bürgermeister und stellte auch die übrigen Beamten 
der Stadt an. Ohne höhere Genehmigung durfte der Magistrat auch nicht die geringste 
Verfügung erlassen. So kam es, daß städtischer Gemeinsinn fehlte. Die 1808 er- 
lassene Städteordnung aber überließ den Städten die Verwaltung ihres Vermögens 
und aller ihrer Angelegenheiten. Die Bürgerschaft durfte Stadtverordnete wählen, 
die wiederum den Bürgermeister und die übrigen städtischen Beamten zu wählen 
hatten. Auch sollte die Bürgerschaft nicht mehr wie bisher nach Zünften und Klassen 
mit verschiedenen Rechten geteilt werden: es gab fortan nur ein Bürgerrecht für alle. 
c) Die Einführung einer neuen Gewerbeordnung. Bis dahin hatten 
die Zünfte die Ausdehnung des Gewerbes vielfach gehemmt. Brauereien, Mühlen 
und Bäckereien waren oft an bestimmte Grundstücke gebunden, und der Mühlzwang 
nötigte die Bewohner eines bestimmten Umkreises, in einer bestimmten Mühle 
mahlen zu lassen. Stein aber hob den Zunft= und Mühlzwang auf, beseitigte die 
Vorrechte gewisser Häuser für Bäckereien, Schlachtereien und Brauereien und ent- 
fernte so die vielen Beschränkungen, die bis dahin dem Einzelnen beim Broterwerb 
oft hinderlich gewesen waren. Diese Gewerbefreiheit führte besonders nach Stein 
der Staatskanzler Hardenberg durch. 
4) Verbesserung der Staatsverwaltung. An der Spitze der gesamten 
Verwaltung stand bisher das Generaldirektorium. Jede Provinz hatte einen Minister. 
Nun wurden Minister für bestimmte Fächer gebildet, für Inneres, Finanzen, Außeres, 
Krieg und Justiz. Die Minister verkehrten unmittelbar mit dem König. Sie hatten 
Gesetze auszuarbeiten und die Verwaltung zu leiten. Die Rechtsprechung wurde 
von der Verwaltung getrennt und besonderen Richtern zugewiesen. 
2. Heeresverbesserung. Die Bildung eines tüchtigen Heeres übernahm der 
General Scharnhorstt. 
Sein Vaker war ein hannoverscher Unteroffizier gewesen und hatte sich nachher einen 
Bauernhof gepachtet. Der kleine Scharnhorst mußte fleißig auf dem Felde mitarbeiten und 
oft das Vieh hüten. Später kam er auf eine Kriegsschule und zeichnete sich hier durch großen 
Fleiß aus. 1801 trat er in preußische Dienste. Bei Lübeck wurde er mit Blücher gefangen 
genommen. 1807 übertrug ihm der König die Leitung des Kriegswesens. 
Bis dahin hatte das Heer größtenteils aus geworbenen Söldnern bestanden; 
jetzt wurde die allgemeine Wehrpflicht beschlossen, d. h. jeder gesunde und brauch- 
bare Preuße sollte Soldat werden. Zuerst diente er einige Jahre in der Armee 
(Linie), dann wurde er Landwehrmann. Die Strafe des Gassenlaufens wurde sofort 
abgeschafft. Die enge, unpraktische Kleidung machte einer bequemeren Platz, und 
Zopf, Locken und Puder waren fortan aus der Armee verbannt. Die Offizierstellen 
wurden nicht mehr dem Adel vorbehalten, sondern sollten jedem offen stehen, der 
Kenntnisse und Bildung nachweisen konnte oder sich im Kriege durch Tapferkeit 
auszeichnete. — Da nicht mehr als 42000 Mann Soldaten gehalten werden durften, 
so wurden monatlich aus jeder Kompagnie fünf, aus jeder Eskadron drei ausgebildete 
Soldaten entlassen und ebensoviel Rekruten wieder eingestellt. So hatte man bald 
ein Heer von 150000 Mann im Lande.
	        
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