Entschädigungslande. Dioecesaneinrichtung. 17
in Partibus zu seinem Vicario apostolico bestelle, welcher in den Provinzen
Cleve, Marck, Essen, Eliten, Werden, Münster, Lingen, Minden, Ravensberg,
Erfurth, Eichsfeld die Vices episcopi wahrnähme; allein nicht zu gedenken,
ob dieser Schritt in politischer Hinsicht anräthlich sein dürfte!),
ist auch in Erwägung zu ziehen, dass dieser Mann gewissermassen Ansprüche
auf die Bischöfliche Würde nach Abgang des jezzigen alten Fürst-Bischofs
erhalten würde; auch würde er sich schwerlich ohne eine ansehnliche
Besoldung dazu verstehen.
Die zweite Alternative scheint uns ebenfalls ausführbar zu sein und
kein Bedenken zu haben, da im Eichsfelde, Erfurth und Münster General-Viearien
und Weih-Bischöfe sind, welche bisher die Vices episcopi vertreten
haben. In den Provinzen Cleve und Marck, Essen und Werden hat
man sich auch seit langer Zeit mit einem benachbarten Bischof zu helfen
gesucht, so wie die Geistlichen in Magdeburg und Halberstadt, ohnerachtet
die Dioces des Bischofs von Ermeland bis dahin extendirt war, sich dennoch
bisher an den Fürst-Bischof von Hildesheim gewandt haben. Das(!) einzige
Inconvenienz, dass es bei dem Mangel einer geistlichen Oberen Behörde
nicht verhindert werden kann, dass die Geistlichen sich in Recours-Fällen
nach Rom wenden, ist wohl nicht in Betracht zu ziehen, da dergleichen
Fälle äusserst selten sind und es auch in Gewissens-Sachen für den Staat
nicht nachtheilig ist.
Unserer Meinung nach würde die lezte Alternative vorzuziehen seyn,
Ja man immer freie Hände behält, wenn erheblichere Inconvenientzien sich
ereignen mögten, zu der ersten Alternative tiberzugehen. E. K. M. Geheimer
Staats- und Cabinets-Minister Graf v. Haugwitz ist mit der Lage
der Jsche bekannt gemacht und dessen Meinung erbeten worden, welcher
uch, nach dessen ... Antwortschreiben vom 21t°® July c., der zweiten
Alternative den Vorzug giebt, und der(!) Inconvenienz, dass in Recurs-Fällen
die Geistlichen sich nach Rom wenden, dadurch vorzubeugen gedenkt, dass
in den neuen Provinzen, eben so als es schon in den alten geschehen ist,
die Anordnung getroffen werde, dass dergleichen Recurse nicht anders als
darch das Cabinets - Ministerium und den K. Residenten in Rom gehen
%llen.
E. K. M. stellen wir daher ... anheim:
1.) ob Allerhöchstdieselben unsern Vorschlag ... zu genehmigen
geruhen wollen.
(2.) Noch bemerken wir ..., dass es in Absicht von Magdeburg und
Halberstadt nur E. K. M. Erklärung bedarf, dass Allerhöchstdieselben den
Fürst-Bischof von Hildesheim als Vicarium apostolicum, jedoch blos in Be-1;
Hierzu bemerkt Haugwitz in dem unten im Text erwähnten Schreiben
vom 21. Juli an Schulenburg: »Ich glaube nicht, dass eg Schwierigkeiten finden
vürde, bei dem Römischen Hofe die Ernennung . . . durchzusetzen.«
Granier, Preussen und die kath. Kirche. IX. 2
1803
Juli 31