Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

Erster Teil: Staatsrecht. 
Erster Abschnitt: Geschichtliche Entwickelung. 
Erstes Kapitel: Die wendische Zeit. 
8 1. 
Um die Mitte des fünften nachchristlichen Jahr- 
hunderts begann das Eindringen der Wenden, 
einer Gruppe der slavischen Völkerfamilie, in das 
heutige Mecklenburg, nachdem die ältesten, ger- 
manischen Bewohner abgewandert waren. Die 
Wenden zerfielen in eine Anzahl nur in losem Zu- 
sammenhange stehender Stämme, unter denen die 
westlich von der Warnow sitzenden Obotriten 
(Abodriten) und die östlich von der Warnow 
wohnenden Liutizen (auch Lutizer oder Wilzen 
genannt) die kräftigsten waren. Die Kolonisations- 
und Christianisierungs - Bestrebungen der karo- 
lingischen und besonders der sächsischen Kaiser 
fanden an den heidnischen Wenden ernstlichen 
Widerstand. Immerhin hatte die von dem Erz- 
bistum Magdeburg ausgehende Wendenmission 
einige Erfolge. Der Obotritenfürst Gottschalk (um 
1050) bekehrte sich zum Christentum, legte die 
Bistümer Ratzeburg und Mecklenburg an und 
suchte den deutsch-christlichen Einfluss in seinem 
Schlesinger, Staatsrecht. 1
	        
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