Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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Lande zu heben. Allein er erlag einem heid- 
nischen Aufstande seines erbitterten Volkes. Die 
Unterwerfung der Wendenländer wurde von dem 
Herzog Heinrich dem Löwen von Sachsen kraft- 
voll wieder aufgenommen. Ihm gelang es, die 
Macht des letzten. ; heidnischen Obotritenfürsten, 
Niklot, zu brechen und das Deutschtum und 
Christentum in Mecklenburg fest zu begründen. 
Er machte den Grafen Gunzelin von Hagen zum 
Statthalter des: Obotritenlandes mit dem Sitze. in 
Schwerin. Nachdem jedoch Pribislav, der Sohn 
des Niklot, am: 29: April 1164 zum Christentum 
übergetreten war, gab Heinrich der Löwe ihm 
1167 den grössten Teil des eroberten Landes, aus- 
genommen die Grafschaft Schwerin, zurück. Am 
2. Januar 1170 wurde Pribislav zu Frankfurt. vom 
Kaiser Friedrich Barbarossa zum deutschen Reichs- 
fürsten erklärt. Mecklenburg war ein deutsches 
Fürstentum geworden. 
Zweites Kapitel: Von der Germanisierung bis zur 
Reformation. 
8 2. 
Im 13. Jahrhundert waren die Wenden aus 
Mecklenburg verschwunden; teils wurden sie von 
den einwandernden deutschen Kolonisten ver- 
drängt, teils gingen sie in der deutschen Be- 
völkerung auf. Das Land war in viele kleine 
Herrschaften geteilt, die miteinander stets im 
Streite lagen. Nach dem Tode Heinrich Borwins ]., 
des Sohnes Pribislavs, kam es 1229 zur ersten 
Hauptteilung Mecklenburgs. Es entstanden
	        
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