Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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schaft Wismar ($ 3 d.W.). Für die landständische 
Verfassung ist noch heüte bedeutsam die. Teilung 
des Landes in zwei Herzogtümer und in drei 
Kreise. Die beiden Herzogtümer sind die, 1621 
entstandenen, Mecklenburg-Schwerin und Mecklen- 
burg - Güstrow. Das Gebiet des Herzogtums 
Mecklenburg - Schwerin ist identisch mit dem 
mecklenburgischen Kreise. Das Herzogtum Mecklen- 
burg-Güstrow umfasst den wendischen und den 
stargardischen Kreis ($ 2 d. W.). Zum heutigen 
Grossherzogtum Mecklenburg-Schwerin gehört je- 
doch nur der wendische Kreis des Herzogtums 
Güstrow, während der stargardische Kreis seit 
1701 ‘den Hauptbestandteil des Grossherzogtums 
Mecklenburg-Strelitz bildet. Da aber die ständische 
Verfassung eine für beide Grossherzogtümer ge- 
meinsame ist, gliedern sich die Stände der beiden 
Grossherzogtümer noch jetzt nach den alten Herzog- 
tümern und Kreisen. Sie heissen amtlich die 
»Ritter- und Landschaft der Herzogtümer Mecklen- 
burg.«e Gemeint sind damit die Herzogtümer 
Mecklenburg-Schwerin (mecklenburgischer Kreis) 
und Mecklenburg-Güstrow (wendischer und star- 
sardischer Kreis). Das zu Mecklenburg - Strelitz 
gehörende Fürstentum Ratzeburg steht ausserhalb 
der landständischen Verfassung und ist für diese 
Ausland. 
Zweites Kapitel: Staatsangehörigkeit. 
6. 
Die Reichsangehörigkeit bildet kein selbständiges 
Recht, sie wird erworben und verloren nur in Ver- 
bindung mit der Staatsangehörigkeit in einem
	        
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