Erster Abschnitt. Das Fürstentum Reuß j, L.L 49
seiner Stellung beigelegt erhalten hat. Diesem liegt die
Besorgung (des staatlichen Rechnungswesens, jenem die
Instandhaltung der. Grundsteuerkataster ($ 41) und deren
fortdauernd notwendige Berichtigung ob. Das Ministerium
ist der Vertreter des Fiskus und infolgedessen auch der
Hauptstaatskasse sowie der sämtlichen übrigen staatlichen
Kassen, Die Hauptstaatskasse steht unmittelbar unter
dem Ministerium und empfängt von diesem allein die An-
weisungen zu Zahlungen. Die Einnahmen der Hauptstaats-
kassen bestehen aus dem Ertrage sämtlicher Steuern sowie
aus dem Abwurfe des übrigen nutzbaren Vermögens des
Staates ($ 7). -
In :unmittelbarer Abhängigkeit vom Ministerium . steht
auch das Erbschaftssteueramt ($ 38) sowie die für
das: Fürstentum in Gemäßheit des $ 139b der Reichs-
gewerbeordnung eingesetzte Gewerbeinspektion. Die
vom Landbaumeister :unter der unmittelbaren Aufsicht des
Ministeriums verwaltete Landesbehörde für staatliche Bau-
sachen’ führt die Benennung: Landbauamt. Ihm ist die
Landbauinspektion in Schleiz unterstellt, während die
‚Landbauinspektion in Gera dem Ministerium, Abt. f. das
Innere, unmittelbar untersteht.
II. Die innere Landesverwaltung.
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A. Die Landratsämter.
Das gesamte Staatsgebiet ist in zwei Verwaltungs-
bezirke (Landratsamtsbezirke), den unterländischen und den
oberländischen Bezirk, eingeteilt, an deren Spitze je ein
Landrat steht. Die von diesem verwaltete Behörde wird
als Landratsamt bezeichnet und hat ihren Sitz in Gera
bzw. Schleiz.
Die beiden Landratsämter unterstehen unmittelbar dem
Ministerium, Abteilung für das Innere. Ihnen liegt inner-
Schlotter, Reuß. 4