Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht der Fürstentümer Reuß älterer und jüngerer Linie.

Erster Abschnitt. Das Fürstentum Reuß j, L.L 49 
seiner Stellung beigelegt erhalten hat. Diesem liegt die 
Besorgung (des staatlichen Rechnungswesens, jenem die 
Instandhaltung der. Grundsteuerkataster ($ 41) und deren 
fortdauernd notwendige Berichtigung ob. Das Ministerium 
ist der Vertreter des Fiskus und infolgedessen auch der 
Hauptstaatskasse sowie der sämtlichen übrigen staatlichen 
Kassen, Die Hauptstaatskasse steht unmittelbar unter 
dem Ministerium und empfängt von diesem allein die An- 
weisungen zu Zahlungen. Die Einnahmen der Hauptstaats- 
kassen bestehen aus dem Ertrage sämtlicher Steuern sowie 
aus dem Abwurfe des übrigen nutzbaren Vermögens des 
Staates ($ 7). - 
In :unmittelbarer Abhängigkeit vom Ministerium . steht 
auch das Erbschaftssteueramt ($ 38) sowie die für 
das: Fürstentum in Gemäßheit des $ 139b der Reichs- 
gewerbeordnung eingesetzte Gewerbeinspektion. Die 
vom Landbaumeister :unter der unmittelbaren Aufsicht des 
Ministeriums verwaltete Landesbehörde für staatliche Bau- 
sachen’ führt die Benennung: Landbauamt. Ihm ist die 
Landbauinspektion in Schleiz unterstellt, während die 
‚Landbauinspektion in Gera dem Ministerium, Abt. f. das 
Innere, unmittelbar untersteht. 
II. Die innere Landesverwaltung. 
8 28. 
A. Die Landratsämter. 
Das gesamte Staatsgebiet ist in zwei Verwaltungs- 
bezirke (Landratsamtsbezirke), den unterländischen und den 
oberländischen Bezirk, eingeteilt, an deren Spitze je ein 
Landrat steht. Die von diesem verwaltete Behörde wird 
als Landratsamt bezeichnet und hat ihren Sitz in Gera 
bzw. Schleiz. 
Die beiden Landratsämter unterstehen unmittelbar dem 
Ministerium, Abteilung für das Innere. Ihnen liegt inner- 
Schlotter, Reuß. 4
	        
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