Das denischt Reithh und seinr einzelnen Glieder. (Mai 29 —Juni 3.) 117
seligste Socialist kaum annehmen. Abgesehen davon, daß das Volk aus den
Kammerberichten ersehen haben muß, daß die socialistischen Abgeordneten oft
und lange genug gesprochen haben, hat sich ein fortschrittlicher Abgeordneter
der Mühe unterzogen, die Zahl und Länge der Reden in ein Verhältniß zur
numerischen Stärke der einzelnen Parteien zu bringen, und dabei gefunden,
daß die Vertreter der Socialdemokratie im Parlamente öfter und länger ge-
sprochen, als ihnen ihre Anzahl eigentlich gestattet haben würde. Uebrigens
wird wahrlich nicht behauptet werden können, daß das Haus es an Nachsicht
gegen die socialistischen Redner habe fehlen lassen.
29. Mai. (Deutsches Reich.) Bundesrath: lehnt den vom
Reichstage beschlossenen Gefetzesentwurf bezüglich des Zeugnißzwangs,
nach welchem die Maximaldauer der Zeugnißzwangshaft von sechs
Wochen, resp. sechs Monaten, aus dem am 1. Oktober 1879 in Kraft
tretenden Strafprozeßgesetze anticipirt werden sollte, mit allen gegen
1 Stimme ab.
1. Juni. (Preußen.) Das Fuldaer Domcapitel legt bei der
k. Regierung Protest ein gegen das längere Verbleiben des Seminar-
directors Schröter, der sich kürglich, obgleich er katholischer Priester
ist, verheirathet hat.
1. Juni. (Bayern.) Das Bamberger Domcapitel votirt dem
neuen Erzbischof Schreiber, der dem extrem ultramontanen Wesen
entschieden abhold ist und daher auch mit der Regierung in Frieden
lebt, gegenüber den Angriffen von Seiten der ultr. „Deutschen Reichs-
zeitung", der „Pfälzer Zeitung“ und einiger bayerischer clericaler
Blätter, einstimmig seine innigste Anhänglichkeit. Zugleich spricht
es schriftlich seine entschiedene „Indignation“ aus über die vielen
„Unwahrheiten“ u. s. w., die man gegen ihren Oberhirten in der
Presse böswillig zu verbreiten suche. Es ist diese einstimmige Er-
klärung um so schwerwiegender, als das Domcapitel aus den hete-
rogensten Elementen besteht und den ganzen Clerus mit verschwin-
dender Ausnahme hinter sich hat.
1. Juni. (Bayern.) Der Magistrat von München verweigert
als Oberpolizeibehörde die vom Ordinariat des Erzbisthums Mün-
chen-Freising nachgesuchte Erlaubniß zu Abhaltung einer öffentlichen
Procession zur Feier des Jubiläums des Papstes und zwar aus-
drücklich, weil die Vergleichung des deutschen Kaisers oder des Reichs-
kanzlers mit Attila seitens des Papstes ein Schlag in's Gesicht der
deutschen Nation gewesen sei. — In Preußen werden alle öffentlichen
Festlichkeiten zu Ehren des päpstlichen Bischofsjubiläums durch gene-
relle Weisung der Regierung verboten.
3. Juni. (Elsaß-Lothringen.) Der elsässische Reichstags-