Full text: Landeskunde des Königreiches Sachsen. Ausgabe A.

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Sachse genießt innerhalb der Grenzen seiner Heimat das Recht, sich 
mit andern in geschlossenen Ränmen friedlich zu versammeln, frei 
seine Meinung in Wort oder Schrift zu äußern, mit Vorstellungen 
an den Landtag und mit Bitten an den König zu gehen. Er kann 
sich innerhalb der Landesgrenzen an jedem Orte ansiedeln, Eigentum 
erwerben und Gewerbe treiben, auch das Vaterland verlassen und 
außerhalb desselben unter dem Schutze des sächsischen Staates leben. 
Jeder Sachse ist dagegen auch verpflichtet, nach bestimmter Ab- 
schätzung seines Einkommens Stenern zum Unterhalte des Staats- 
wesens beizutragen, uuter Umständen mit Leib und Leben für die 
Verteidigung des Vaterlandes einzutreten, den Gesetzen des Landes 
Gehorsam und dem Könige Treue entgegenzubringen. 
5. Das sächsische Land wird von einer Grenzlinie umzogen, 
an der wir deutlich vier Seiten bemerken, wenngleich die Grundform 
unseres Königreichs ein Dreieck bildet. Schon früher haben wir 
gefunden, daß die Landesgrenze ihre kleinste Ansdehnung im Osten, 
ihre längste im Süden besitzt. Außerst gewunden erscheint sie an 
der Westseite, einfacher ausgebogen ist sie im Norden. An diesen 
Grenzen werden wir nun von den drei großen Königreichen Preußen, 
Böhmen und Bayern im Norden, Osten und Süden, im Westen 
aber von den drei thüringischen Kleinstaaten, den Fürstentümern 
Reuß (jüngere und ältere Linie), dem Großherzogtume Weimar 
und dem Herzogtume Altenburg, umschlossen. Unter diesen Grenz- 
nachbarn, denen ja auch ein bestimmter Volkscharakter eigen ist, 
gehört nur das Königreich Böhmen nicht dem deutschen, sondern 
dem österreichisch-ungarischen Kaiserstaate an. Daher sind auch an 
diesem Grenzstücke schwarz-gelbe Schlagbäume errichtet und Zollhäuser 
erbaut, in welchen Beamte gesetzliche Abgaben für bestimmte Waren 
erheben, die aus einem Grenzlande in das andere übergehen. Die 
engumgrenzte Gesamtfläche unseres Landes beträgt etwa 15 T. qkm. 
Da sie aber über 4 Millionen Bewohner trägt, ist für uns ersichtlich, 
daß Sachsen ein dichtbevölkertes Land der Erde ist. Auf sächsischem 
Boden stehen mit besonderem Verwaltungsrechte 158 Einzelhöfe, 
906 Rittergüter, 3146 Landgemeinden und 143 Städte. 
Die nächsten Vorstände dieser Gebietsteile sind die Herren der 
Höfe und Güter oder die Gemeinderäte in den Dörfern und Städten. 
Die weiteren Bezirke, zu welchen diese Einzelgebiete zusammengefaßt 
werden, bilden die 27 Amtshauptmannschaften unseres Landes. 
Wie heißen nach unserer Karte die 4 Amtshauptmannschaften des 
östlichen, die 7 Amtshauptmannschaften des mittleren, die 6 Amtshaupt- 
mannschaften des, nordwestlichen und die 10 Amtshauptmannschaften 
der südwestlichen Landkreise? Denn mehrere Amtshauptmannschaften 
gruppieren sich in der Verwaltung des Landes wiederum zu Kreis- 
hauptmannschaften, die ihren Sitz in Bautzen, Dresden, 
Leipzig, Zwickan und Chemnitz finden. Der einheitliche 
Mittelpnnkt der Gesamtverwaltung unseres Staates aber ruht in 
Dresden, der „Hauptstadt“ des Landes.
	        
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