Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

IV. Das Reichsland Elsaß-Lothringei. 107 
10. das Reichsamt für die Verwaltung der Reichs- 
eisenbahnen in Berlin, errichtet 1879 (s. S. 75 u. 111); 
11. das Reichsschatzamt, errichtet 1879, ist die oberste 
Reichsfinanzverwaltungsbehörde. Das Anmt ist für das Zoll- 
und Handelswesen des Reiches (S. 61) zuständig und stellt 
alljährlich den Reichshaushaltsplan auf; unter ihm stehen u. a. 
die Verwaltung des Reichskriegsschatzes (S. 91) und der 
Reichsschulden (S. 98) sowie die Reichshauptkasse, deren 
Geschäfte die Reichsbank mit wahrnimmt; 
12. das Reichskolonialamt, errichtet 1907 unter Los- 
lösung vom Auswärtigen Amte; ihm untersteht die gesamte 
Verwaltung der Schutzgebiete (S. 20), sowie das Oberkommando 
der Schutztruppen; 
13. die Reichsschuldenkommission in Berlin. Sie 
besteht aus je sechs Mitgliedern des Bundesrats und Reichs- 
tages sowie dem Präsidenten des Rechnungshofes (s. S. 101) 
und führt die Aufsicht über: die Reichsschuldenverwaltung 
(s. S. 98), den Reichskriegsschatz (s. S. 91) und die Ausgabe 
und Einziehung der Banknoten der Reichsbank (s. S. 33). 
IV. Das Reichsland Elsaß-Lotbringen. 
Durch die am 2. März 1871 vollzogenen Friedens- 
vorverhandlungen von Versailles ist Elsaß-Lothringen wieder- 
gewonnen worden; der Frankfurter Frieden vom 10. Mai 1871 
hat die Abtretung mit geringen Grenzverschiebungen bestätigt 
und das Reichsgesetz vom 9. Juni 1871 (Rl. S. 212) 
die Vereinigung mit dem Deutschen Reiche ausgesprochen. 
Elsaß-Lothringen umfaßt 14 500 qkm mit 1,87 Millionen 
Einwohnern, darunter über 76 % Katholiken. Es ist also 
ungefähr so groß wie das Königreich Sachsen, hat aber fast 
3 Millionen Einwohner weniger. Die Landesfarben sind 
Schwarz-Weiß-Rot.
	        
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