Object: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

XXXVIII. 565 
Muster 1b. 
Antrag 
auf Herausgabe einer hinterlegten Sache. 
  
Hinterlegungsstelle. 
  
2 a. Zeit der erfolgten Hinterlegung. 
b. Hinterl 8 
isternummer 
r D DI 
. Gegenstand der Hinterlegung. 
Hauptsteueramt Heidelberg. 
A. 12. X. 1910. 
b Nr. 8. 
c. Wertpapiere im Betrag von 5 000 4/%. 
  
r 
Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort des 
Empfangsberechtigten. 
Rechtsanwalt Dr. Müller in Heidelberg als Ver- 
treter des Karl Schmieder, Kaufmann in 
Wiesloch. 
  
-* 
. Tatsachen, aus denen sich der Wegfall des Hinter- 
legungsgrundes und die Empfangsberechtigung 
der unter Ziffer 3 bezeichneten Person ergibt. 
Durch rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts 
Karlsruhe in Sachen Karl Schmieder gegen 
Josef Braun vom 16. Mai 191! ist entschieden, 
daß Karl Schmieder berechtigt ist, die zu 
seinen Gunsten hinterlegten Wertpapiere mit Zins 
und Erneuerungsschein zu empfangen. 
  
S 
Urkunden, die zum Nachweis der unter Ziffer 4 
angeführten Tatsachen beigelegt sind. 
Ausfertigung des Urteils des Oberlandesgerichts 
Karlsruhe, Schmieder—Braun vom 16. Mai 
1911. 
b. Vollmacht des Karl Schmieder. 
* 
  
2 
Art der Rückgabe des Hinterlegungsscheins oder 
Angabe des Grundes, warum er nicht zurück 
gegeben werden kann. 
Der Hinterlegungsschein ist angeschlossen. 
  
— 
.Beantragte Art der Herausgabe. 
  
Ülberbringung durch den Diener. 
  
Heidelberg, den 16. Juli 1911. 
Unterschrift: 
Dr. Müller, 
Rechtsanwalt.
	        
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