100 Deutschland.
dann ist auch die Idee der deutschen politischen Einigung nicht mehr fern
von ihrer Erfüllung.“
25. Oct. Der s. Z. in Frankfurt eingesetzte Ausschuß veröffentlicht seinen
Rechenschaftsbericht über die Sammlungen für die 1879 außer
Brod gesetzten kurhessischen Offiziere und Richter. Es waren im
Ganzen an freiwilligen Beiträgen fl. 110,712 eingegangen.
26. „ Die erste Versammlung des volkswirthschaftlichen Vereins für
Rheinland und Westfalen spricht sich für volle Gewerbefreiheit
und gegen die stehenden Heere aus. «
27.,,(Kurhessen). Vorbereitende Sitzung der Ständeversammlung.
Nebelthau wird einstimmig zum Präsidenten, Ziegler zum Vice-
präsidenten gewählt. Nebelthau erklärt, er betrachte die vormalige
Ständeversammlung nicht als eine solche, welche nur ad hoc be-
rufen sei, ein anderes Wahlgesetz zu berathen; er halte dieselbe
vielmehr für vollkommen berechtigt, auch alle übrigen Angelegen-
heiten, welche die Landeswohlfahrt erheische, vorzunehmen. Ziegler
erklärt sich ebendamit vollkommen einverstanden.
28. „ (Großdeutsche Versammlung in Frankfurt). Ueber
500 Theilnehmer fast aus allen Staaten Deutschlands haben sich
dazu eingefunden.
In einer Vorversammlung vom 27. Oct. wird folgendes Programm
von Ministerialrath Dr. Weis (Bayern) berathen und von den etwa
80 Theilnehmern, welche am Schlusse noch anwesend sind, unterzeichnet:
„1) Die Reform der Verfassung des deutschen Bundes ist ein dringendes
und unabweisbares Bedürfniß, um sowohl die Machtstellung nach außen
als die Wohlfahrt und bürgerliche Freihelt im Innern kräftiger als bisher
zu fördern. 2) Diese Reform muß allen deutschen Staaten das Verbleiben
in der vollen Gemeinsamkeit möglich erhalten. 3) Sie findet ihren Ab-
schluß in der Schaffung einer kräftigen Bundeserecutivgewalt mit einer
nationalen Vertretung. 4) Als die nach den bestehenden Verhältnissen allein
mögliche Form einer Bundeserecutivgewalt stellt sich eine concentrirte collegia-
lische Executive mit richtiger Ausmessung des Stimmenverhältnisses dar. 5) Als
ein erster Schritt zur Schaffung einer nationalen Vertretung ist die von
acht Regierungen beantragte Delegirtenversammlung anzuerkennen. Hiebei
wird vorausgesetzt, daß die Regierungen keine Zeit verlieren, jene Ver-
sammlung zu einer periodisch wiederkehrenden Vertretung am Bunde mit
erweiterter Competenz zu gestalten. 6) Um ihr die nöthige moralische
Geltung zu sichern, ist eine größere Zahl von Mitgliedern erforderlich.
Der Gesetzgebung der Einzelstaaten ist die Art und Weise der Wahl zu
überlassen, jedoch die Wählbarkeit nicht auf die eigenen Mitglieder der
einzelnen Landesvertretungen zu beschränken. 7) Die Reform ist nur auf
der Grundlage der bestehenden Bundesverfassung durch Vereinbarung herbei-
zuführen. 8) Wenngleich ein Bundesgericht, dessen Unabhängigkeit gesichert
ist, als eine Einrichtung von wesentlichem Nutzen sich darstellt, so erscheint
doch der neueste in dieser Beziehung gemachte Vorschlag nicht zweckgemäß.“
In der Hauptversammlung am 28. Oct. referirt Frhr. v. Lerchenfeld
(Bayern) über dieses Programm, worauf die Versammlung dasselbe in
seinen ersten Sätzen einstimmig, in den folgenden fast einstimmig, bezüglich
des Art. 8 jedoch (Ablehnung des von Oesterreich vorgeschlagenen Bundes-
gerichts) nur gegen eine starke Minderheit angenommen. Ein Antrag von