Full text : Geschichte des Preußischen Staates

280  Das  Heer.  —  Die  Finanzen.

Und  indem  der  König  für  die  Offiziere  ein  besonderes  Dienstreglement  (1726)
erließ,  das  vom  Offizier  zwar  unbedingten  Gehorsam  verlangte,  aber  ausdrücklich
die  Ausnahme  hinzufügte:  „es  sei  denn,  daß  er  an  seiner  Ehre  angegriffen  wird“,
impfte  er  dem  Offizierkorps  jenen  besonderen  Geist  ein,  der  durch  die  völlige
Hingabe  an  den  Dienst  und  den  leidenschaftlichen  i27  der  Tlerlandsliehe
die  beste  Heimstätte  gab.  Und  die  Zucht  und  Ordnung,  die  gute  Wirtschaft  und
das  ehrbare  Leben,  das  der  König  von  seinen  Offizieren  verlangte,  die  neue
soziale  und  politische  Lebensauffassung  wonach  nicht  mehr  ständische  Vorrechte,
sondern  der  Dienst  des  Landesherrn,  der  Dienst  des  Staates  als  das  höchste
Ideal,  das  wahre  Interesse  erschien,  brachte  der  ausgediente  Offizier  auf  sein
Gut,  in  die  Kreise  seiner  Standesgenossen  zurück  und  rief  auch  hier  eine  neue
Auffassung  vom  Staate  hervor.

Dadurch  aber,  daß  der  König  allen  und  jeden  Bedarf  des  Heeres  allmählich
nur  im  Lande  zu  kaufen  befahl,  worauf  noch  zurückzukommen  ist,  sowie  dadurch,
daß  die  Soldaten  bei  den  Einwohnern  lebten,  und  endlich  dadurch,  daß  am
14.  Mai  1713  auch  die  Kavallerie  in  die  Städte  verlegt,  und  so  der  Bauer  von
der  schweren  Naturallieferung  entlastet  wurde,  wirkte  die  Armee  ebenfalls  ganz
außerordentlich  auf  die  Hebung  der  Volkswirtschaft  ein,  und  das  Geld  blieb,  was
der  König  „den  Stein  der  Weisen"  nannte,  im  Lan

Denn  „Mehrung  der  Revennen  und  K  ##servation“  der  Unterthanen“,  das  war
und  blieb  die  Parole  des  Königs  vom  Anfang  bis  zum  Ende.  Unendlich  viel  lag
ihm  an  der  Steigerung  der  Einnahmen,  der  Füllung  der  Kassen,  aber  wehe  dem
Beamten,  der  auf  Kosten  der  Unterthanen,  wie  man  es  nannte,  „Plus  zu  machen“
suchte!  Den  Unterthanen  leistungsfähig  machen  und  erhalten,  die  eingekommenen
Steuern  sachgemäß  dem  Lande  zum  Heile  verwenden,  das  war  es,  worauf  alles
ankam,  das  war  es,  was  der  König  seinen  Beamten  als  ihre  teure  Pflicht  gegen
Gott  und  ihn  selbst  immer  aufs  neue  einschärfte.  —

Die  Einnahmen  des  Staates  beruhten  im  wesentlichen  auf  den  Domänen  und
den  Kriegsgefällen.  Wie  fast  durchgehend  griff  der  König  auch  hier  während  der
ersten  zehn  Jahre  seiner  Regierung  nur  helfend  und  bessernd  ein,  ohne  auf  radikaler
  Aenderung  zu  bestehen.  Doch  vereinigte  er  schon  durch  das  Edikt  vom
27.  März  1713  die  für  die  sogenannte  Kammerverwaltung,  d.  h.  alle  Domänengefälle
  bestehenden  verschiedenen  Behörden,  die  Geheime  Hofkammer,  das  Oberjägermeisteramt,
  Generalpostamt,  die  Hofstaats=  und  Schatullkasse  im  Generalfinanzdireitoriun,
  von  dem  nunmehr  alle  Regalien,  namentlich  das  Postwesen,  die
Forsten,  Münze,  Zölle  u.  dergl.  abhängen.  An  die  Spitze  der  Behörde  wurde
der  bisherige  Präsident  der  Hofkammer,  von  Kameke  gestellt,  dem  zwar  als  dem
verantworllichen  Leiter  unbedingt  Gehorsam  zu  leisten  war,  dem  aber  für  das
Kassen=  und  Rechnungswesen  doch  der  bisherige  Anditeur  im  Regiment  des  Kronprinzen,
  Creutz  an  die  Seite  trat.  Ebenso  wurde  Ordnung  in  die  Amtskammern
der  einzelnen  Provinzen  gebracht,  ihnen  die  erforderliche  Anzahl  von  Räten  zuerteilt,
  diesen  der  Sitz  der  Behörde  als  ständiger  Wohnsitz  zugewiesen  und  in
den  Domänenkommissariaten  in  Preußen  und  den  mittleren  Provinzen  ein  neues
Amt  von  einschneidender  Bedeutung  geschaffen,  da  die  Kommissare  alle  Güter  in
ihrem  Bereich  zu  bereisen  und  bis  ins  einzelnste  hinein  über  die  Wirtschaft  zu
berichten  hatten.  Wir  bemerkten  schon,  welchen  Schaden  die  Vererbpachtung  der
Domänen  dem  Staate  gebracht  hatte,  und  gleich  beim  Regierungsantritt  ging  der