280 Das Heer. — Die Finanzen.
Und indem der König für die Offiziere ein besonderes Dienstreglement (1726)
erließ, das vom Offizier zwar unbedingten Gehorsam verlangte, aber ausdrücklich
die Ausnahme hinzufügte: „es sei denn, daß er an seiner Ehre angegriffen wird“,
impfte er dem Offizierkorps jenen besonderen Geist ein, der durch die völlige
Hingabe an den Dienst und den leidenschaftlichen i27 der Tlerlandsliehe
die beste Heimstätte gab. Und die Zucht und Ordnung, die gute Wirtschaft und
das ehrbare Leben, das der König von seinen Offizieren verlangte, die neue
soziale und politische Lebensauffassung wonach nicht mehr ständische Vorrechte,
sondern der Dienst des Landesherrn, der Dienst des Staates als das höchste
Ideal, das wahre Interesse erschien, brachte der ausgediente Offizier auf sein
Gut, in die Kreise seiner Standesgenossen zurück und rief auch hier eine neue
Auffassung vom Staate hervor.
Dadurch aber, daß der König allen und jeden Bedarf des Heeres allmählich
nur im Lande zu kaufen befahl, worauf noch zurückzukommen ist, sowie dadurch,
daß die Soldaten bei den Einwohnern lebten, und endlich dadurch, daß am
14. Mai 1713 auch die Kavallerie in die Städte verlegt, und so der Bauer von
der schweren Naturallieferung entlastet wurde, wirkte die Armee ebenfalls ganz
außerordentlich auf die Hebung der Volkswirtschaft ein, und das Geld blieb, was
der König „den Stein der Weisen" nannte, im Lan
Denn „Mehrung der Revennen und K ##servation“ der Unterthanen“, das war
und blieb die Parole des Königs vom Anfang bis zum Ende. Unendlich viel lag
ihm an der Steigerung der Einnahmen, der Füllung der Kassen, aber wehe dem
Beamten, der auf Kosten der Unterthanen, wie man es nannte, „Plus zu machen“
suchte! Den Unterthanen leistungsfähig machen und erhalten, die eingekommenen
Steuern sachgemäß dem Lande zum Heile verwenden, das war es, worauf alles
ankam, das war es, was der König seinen Beamten als ihre teure Pflicht gegen
Gott und ihn selbst immer aufs neue einschärfte. —
Die Einnahmen des Staates beruhten im wesentlichen auf den Domänen und
den Kriegsgefällen. Wie fast durchgehend griff der König auch hier während der
ersten zehn Jahre seiner Regierung nur helfend und bessernd ein, ohne auf radikaler
Aenderung zu bestehen. Doch vereinigte er schon durch das Edikt vom
27. März 1713 die für die sogenannte Kammerverwaltung, d. h. alle Domänengefälle
bestehenden verschiedenen Behörden, die Geheime Hofkammer, das Oberjägermeisteramt,
Generalpostamt, die Hofstaats= und Schatullkasse im Generalfinanzdireitoriun,
von dem nunmehr alle Regalien, namentlich das Postwesen, die
Forsten, Münze, Zölle u. dergl. abhängen. An die Spitze der Behörde wurde
der bisherige Präsident der Hofkammer, von Kameke gestellt, dem zwar als dem
verantworllichen Leiter unbedingt Gehorsam zu leisten war, dem aber für das
Kassen= und Rechnungswesen doch der bisherige Anditeur im Regiment des Kronprinzen,
Creutz an die Seite trat. Ebenso wurde Ordnung in die Amtskammern
der einzelnen Provinzen gebracht, ihnen die erforderliche Anzahl von Räten zuerteilt,
diesen der Sitz der Behörde als ständiger Wohnsitz zugewiesen und in
den Domänenkommissariaten in Preußen und den mittleren Provinzen ein neues
Amt von einschneidender Bedeutung geschaffen, da die Kommissare alle Güter in
ihrem Bereich zu bereisen und bis ins einzelnste hinein über die Wirtschaft zu
berichten hatten. Wir bemerkten schon, welchen Schaden die Vererbpachtung der
Domänen dem Staate gebracht hatte, und gleich beim Regierungsantritt ging der