Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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Die  Zahl  der  für  jedes  Amtsgericht  zu  wählenden  Schöffen  und  der  für  jedes  Schwurgericht
erforderlichen  Geschworenen.  Verfügung  des  Justizministeriums  vom  5.  Juli  1879.  133.

Vorbereitung  für  den  Justizdienst.  K.  Verordnung  vom  31.  August  1879.  285.

Gerichtsvollzieherordnung.  Verfügung  des  Justizministeriums  vom  6.  September  1879.  289.
Berichtigung.  412.

Die  den  Vertrauensmännern  des  Ausschusses  für  die  Wahl  der  Schöffen  und  Geschworenen,
sowie  den  Schöffen  und  Geschworenen  zu  gewährende  Vergütung  der  Reisekosten.  K.
Verordnung  vom  10.  September  1879.  349.

Versehung  des  Amtes  der  Staatsanwaltschaft  bei  den  Amtsgerichten  und  den  Schöffengerichten.
  K.  Verordnung  vom  25.  September  1879.  360.

K.  Verordnung,  betreffend  die  Hülfsbeamten  der  Staatsanwaltschaft  im  Sinne  des  §.  153
des  Reichsgerichtsverfassungsgesetzes.  Vom  27.  September  1879.  404.

Gerichtsvollzieher.  (Zustellungs=  und  Vollstreckungs-Dienst.)

Verfügung  des  Justizministeriums,  betreffend  die  Gerichtsvollzieherordnung.  Vom  6.  September
  1879.  289.  Berichtigung.  412.

Verfügung  desselben  Ministeriums,  betreffend  die  vereinfachte  Zustellungsweise  in  den  Fällen
des  §.  39  der  Reichsstrafprozeßordnung  und  in  Forstrügesachen.  Vom  D.  September
1879.  351.

Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  betreffend  Abänderung  der
Postordnung  vom  31.  Dezember  1874  in  Betreff  der  Briefe  mit  Postzustellungsurkunden
und  der  Bestellung  der  Schreiben  mit  Zustellungsurkunde.  Vom  14.  September  1879.  362.

Geschworene  und  Schöffen.  Verfügung  des  Justizuhisteriums,  betreffend  die  erstmalige  Herstellung
  der  Jahreslisten  der  Schöffen  und  der  Geschworenen  nach  den  Vorschriften  des
Reichsgerichtsverfassungsgesetzes.  Vom  10.  Juni  1879.  121.

Verfügung  desselben  Ministeriums,  betreffend  die  Zahl  der  für  jedes  Amtsgericht  zu  wählenden
  Schöffen  und  der  für  jedes  Schwurgericht  erforderlichen  Geschworenen.  Vom  5.  Juli
1879.  133.

K.  Verordnung,  betreffend  die  den  Vertrauensmännern  des  Ausschusses  für  die  Wahl  der
Schöffen  und  Geschworenen,  sowie  den  Schöffen  und  Geschworenen  zu  gewährende  Vergütung
  der  Reisekosten.  Vom  10.  September  1879.  349.

Gewaltsame  Todes  fälle.  f.  Todesfälle.

Gewerbebetrieb  im  Umherziehen.  f.  Gewerbe-Ordnung.

Gewerbe-Ordnung.  Erlassung  besonderer  Vorschriften  für  die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen
und  jugendlichen  Arbeitern  in  Walzwerken  und  Hammerwerken  sowie  in  Glashütten.  Bekanntmachung
  des  Ministeriums  des  Innern  vom  1.  Mai  1879.  99.

Berichtigung  der  Ministerialverfügung  vom  19.  Dezember  1878  (Reg.  Blatt  S.  285),  betreffend
  die  Ausführung  des  Reichsgesetzes  vom  17.  Juli  1878  über  die  Abänderung
der  Gewerbeordnung.  Bekanntmachung  es  Ministeriums  des  Innern  vom  5.  Mai  1879.  110.