Oegerreich. 219
die ungebrochene Liebe seiner Völker als werthrollsten Edelstein einzusügen
ewillt sind. Als gekrönter König werden wir nicht ermangeln, den
andltäglich versammelten Ständen und Vertretern außer jenen Vorlagen,
welche wir schon an den am 2. April 1861 versammelten Landtag gelangen
ließen, noch über zahlrciche andere Angelegenheiten uusere kgl. Propositionen
mitzutheilen. Es sind dieß Gegenstände, welche die geistigen und materiellen
Interessen in den weitesten Kreisen berühren und deren erfolgreiche Regelung
ohne empfindlichen Nachtheil des Landes kaum einen weiteren Ausschub eche-
stattet. Der Wille der göttlichen Vorsehung hat uns große und schwierige
Aufgaben vorgezeichnet: nicht minder znte. und im Hinblicke auf den in
einem großen Theile unseres Reiches eingetretenen Stillstand des Versassungs-
lebens mit schwerer Verantwortlichkeit verbundene — diesem Lande. Unlösbar
sind dieselben jedoch nicht, wenn das Land im Vereine mit seinem Monarchen,
den Traditionen der Väter solgend, mit Selbstrerleugnung und Opferwillig-
keit an dieselben herantritt. Wir hossen dieß um so mehr, als das Land,
indem es Krast und Gewicht verleiht, an Krast und Gewicht zunimmt; indem
es zur Hebung der Schnierigkeiten schreitet, sich selbst erhebt; indem es den
Bestand der Gesammtheit gewährleistet, den eigenen Bestand wahrt; und wenn
es und nach einer bedrängnißvollen Epoche gelingen wird, unser Rrich durch
die bedenklichen Wendungen einer schwierigen Lage mit dem Beislande dieses
Landes dem ersehnten Ziele glücklich enlgegenzuführen, werden wir den Augen-
blick segnen, der unseren Cntschluß zur Reife gebracht, das Vertrauen zwischen
Herrscher und Volk wieder zu beleben und dauernd zu festigen. Mit ver-
trauensvoller Zuversicht sehen wir der aufrichtigen Darlegung der Anschau-
ungen der versammelten Stände und Bertreter des Landes entgegen, und in-
dem wir den Landtag unseres Königreiches Ungarn anmit in feierlicher Weise
für eröffnet erklären, schließen wir mit dem innigen Wunsche, es möge uns
egönnt sein, das große Werk der Verständigung mit Gottes Hilse zur Zu-
sekeenhet all' unserer Völker einem gedeihlichen Ende zuzuführen“. '
16. Dec. Abschluß des Handelsvertrages mit England.
„ „ (Vorarlberg). Landtag: Adreßdebatte. Der vorgeschlagene
Adreßentwurf wird mit allen gegen 2 Stimmen (unter diesen die-
jenige des Bischofs) angenommen:
„Weungleich die Absicht Cw. Maj. Regierung, anch jenen Theil des Reichs,
welcher sich bisher von dem legislativen Wirken beharrlich fern hielt. zur
Theilnahme am Versassungswerk zu veranlassen, deren Sistirung bevorwortete,
und in die Redlichkeit dieser Absicht kein Zweifel gesetzt wird, 66 ist doch der
Weg, den sie andahnte, dem wohlerworbenen, rechtlich und faktisch ausgeübten
und durch das kaiserliche Wort gewährleisteten und wiederholt
sonctionirten Verfassungsrechte der getreuen Völker des größeren Theils des
Reichs entgegen, was um so tiefer deklagt werden muß, als die Entwickelung
unseres Verfassungslebens grundsätzlic, der freitn Theilnahme aller Völker
anheimgestellt und jede wünschenswerthe Aenderung des Grundgesetzes über
die Reichsvertretung, somit auch die freie Vereinbarung mit Ungarn und Croa-
tien, schon verfassungsmäßig normirt und gewährleistet ist. Auch dürste die
Sistirung einer dem Landtag von Ungarn und Croatien zur Annahme em-
pfohlenen Verfassung, statt ihrem Zweck einen Vorschub zu leisten, demselben
vielmehr findrrich entgegentreten, wenn diese vorsichtigen Völker der östlichen
Reichshälfte wahrnehmen müssen, daß es sich um eine Verfassung handle, die,
obgleich durch das kaiserl. Wort und die That besiegelt, ihnen
zu lieb aus Nützlichkeitsrücksichten — den in ihr selbst enthaltenen
Grundsätzen entgegen — in ihrem wichtigsten Theil, wenn auch nur
zeitweilig, bei Seite geschoben werden konnte. Könnte der treugehorsamfste
Landtag von Vorarlberg seine Ansicht über die Recht= und Zweckmäßigkeit der
Sistirung des Grundgesetzes der Reichsvertretung und der darin slillschwelgend