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26. Mai. (Baselland.) Vorfall in Lausen. Rolle ersticht einen
Gegner (angeblich aus Nothwehr). «
— Juni. (Thurgau.) Der Große Rath entscheidet mit 50 gegen 45
Stimmen zu Gunsten der Eisenbahnlinie Rorschach-Amrysweil und
gegen die directe Seethalbahn Rorschach-Romanshorn-Constanz.
23. „ Der Bundesrath beschließt, bei der Bundesversammlung eine
Revision der Bundesverfassung und zwar nicht bloß in der Juden-
frage zu beantragen. 1
25. „ (Genf.) Großes Fest der Partei der Independenten (zum Zweck
einer festeren Organisation für die Herbstwahlen).
25—28. „ (Freiburg.) Großartige Feier der Heiligsprechung des
Jesuiten Canisius durch den Papst.
3. Juli. Eröffnung der Bundesversammlung. Rede des abtreienden
Präsidenten des Nationalraths Jäger (aus Aa#rgau):
.. Der glückliche Ausgang des amerikanischen Krieges wird nicht ohne
Rückwirkung auf die politische Entwicklung Europa's bleiben, vor allem wer-
den die Völker darin Ermuthigung finden zum Widerstand gegen die sich
vielsach kundgebenden Bestrebungen, ihre versassungsmäßigen Rechte zu
schmälern oder zu beseitigen. Für uus hat dieser Sieg der Freiheit eine be-
sondere wichtige Bedeutung, denn er ist eine Kräftigung des Princips der
Volkssouveränität, auf welcher nuser ganzes Dasein beruht. Wie in Nord-
amerika der tiefeingreifende Beschluß der Abschaffung der Selaverei die glän-
zendsten Erfolge bewirkte, und damit dem Lande selbst unmittelbar zum
Segen gereichte, so hat im Kleinen bei uns die Energie, mit welcher die
Bundesversammlung über erhobene Bedenken hinwegschritt und die Ausübung
natürlicher Rechte von der Religion unabhängig erklärte, ihre wohlthätige
Rückwirkung darin geäußert, daß sie uns der Revision der Bundesverfassung
nahe brachte. Wenn wir auch mit freudigem Bewußtsein aussprechen dürsen,
daß die bestehende Verfassung eine sehr glückliche Entwicklung unserer Ver-
hältnisse bewirkte, so läßt sich dennoch nicht verkennen, daß die Entwicklung
selbst neue Bedürfnisse hervorgerufen hat, und daß in verschicdenen Be-
ziehungen eine Veränderung nothwendig geworden ist. Jetzt kann sich die
daherige Berathung um so unbefangener entwickeln, als wir sie in einer Zeit
vornehmen, wo keine politische Aufregung die ruhige Ueberlegung stört und
darum bezeichne ich es als ein glückliches Ereigniß, daß wir gerade jetzt zur
Revision gekommen sind. Meine Ansicht ist, daß man bei Vornahme der Re-
vision nicht zu ängstlich sei und die Schranken nicht zu eng ziehe. Sobald
man in der vom Bundesrath vorgeschlagenen Weise bei der Abstimmung
dem Volk volle Freiheit in Kundgebung seines Willens ermöglicht, darf
die Bundesversammlung selbst sich freier bewegen. Sie kann alles beschließen,
was sie für zeitgemäß findet. Ein schädliches Uebergewicht des Bundes über
die Cantonalsouveränität ist ohnehin nicht zu besürchten, und gerade damit,
daß man dem wirklichen Bedürfniß der Centralität entspricht, beseitigt man
um so sicherer die unberechtigten Bestrebungen . v
4. „ Bundesversammlung: Commissionsbericht des Nationalraths über
den Geschäftsbericht des Bundesraths für das Jahr 1864:
„.. Wir erachten es in unserer Stellung als Aufgabe, hier noch besen-
ders daran zu erinnern, daß der Bundesrat bri den Unterhandlungen über