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Sept. Bericht der technischen Section der italienischen Alpenbahnsection.
Schweizerische Streitschriften für und gegen den Lukmanier und den
Gotthard.
1. „ (Zürich.) Der Gr. Rath beendigt nach zweitägiger Debatte
die Revision der Cantonalverfassung. Die Hauptveränderungen be-
tressen die Aufstellung von Handelsgerichten und die Einführung
directer statt der bisherigen indirecten Bezirkswahlen. Theilnahms-
losigkeit der Bevölkerung. — Die Commission für Revision des
Strafgesetzbuchs entscheidet sich mit 9 gegen 2 Stimmen für Ab-
schaffung der Todesstrafe. (Dieselbe Commission war noch im Jahr
1857 mit 9 gegen 4 Stimmen dagegen.)
11. „ (Genf.) Der Gr. Nath setzt das Budget für 1866 fest und
das Deficit auf 259,000 Fr. James Fazy protestirt dagegen, er-
klärt, sein Mandat niederzulegen und verläßt den Saal.
23. „ (Genf.) Eine radicale Volksversammlung spricht sich gegen
eine Fusion mit der Partei der Independenten aus. Auch die In-
dependenten legen wenig Neigung dafür an den Tag.
— Oct. (Uri.) Prügel-Urtheil gegen den Typographen Ryniker wegen
angeblicher Gotieslästerung durch eine kleine Broschüre.
1. „ Eine vorzüglich aus den nördlichen und östlichen Cantonen zahl-
reich besuchte Militärversammlung in Zürich erklärt sich einstimmig
für weitere Vereinfachungen im Militärwesen auf nationaler Grund-
lage und gegen die Liebhabereien des stehenden Heerwesens (den
sog. Militärzopf) und setzt eine Commission behufs weiterer Agita-
tion durch Bilbung von Vereinen, Petitionen 2c. nieder. Beschlüsse
der Versammlung:
„a) Sie erklärt, daß sie für die Vereinfachung des schweizerischen Wehr-
wesens zusammengetreten ist, und dafür einen Berein constituiren und ein
Comité niedersetzen will, mit dem nächsten Zweck der Einführung eines bür-
gerlichen, also auch in Civil tragbaren Wehrkleides. Dieses hat sich der
Mann selber zu beschaffen, mit Ausnahme des für einmal noch festgehaltenen
Capot, der von den Cantonen, resp. vom Bunde, beigegeben wird. b) Das
Kleid soll für die ganze schweizerische Wehrmannschaft ein uniformes sein.
e) Der Verein behält sich für die Zukunft ein weiteres Wirken für Verein-
fachung der Instruction, Reglements r2c. vor, und wird dafür durch die ihm
zu Gebot stehenden Mittel der Agikation arbeiten.“
23. „ Eröffnung der außerordentlichen Session der Bundesversammlung
für Revision der Bundesverfassung. Anträge der Commissionen des
Nationalraths und des Ständeraths. Beide Räthe beschließen fast
einstimmig, auf die Revision einzutreten.
25. „ Vundesversammlung: der Nationalrath nimmt den Antrag bez.
Revision des Art. 41 (Niederlassungsfrage) mit 52 gegen 49
Stimmen an.
26. Bundesversammlung: der Nationalrath nimmt den Antrag bez.
Revision des Art. 44 (Glaubensfreiheit) an.
„ (Zürich.) Die evang. Cantonälsynode lehnt den Antrag der
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