Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

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Schwetz. 
Untersuchung gezogen oder bestraft werden. b) Die Strase der körperlichen 
Züchtigung ist in der Schweiz unzulässig. c) Lotterien und Spielhöllen wer- 
den in der Schweiz nicht geduldet. 4) Die Versammlung stellt an das Cen- 
tralcomité des schweizerischen Schützenvereins das Verlangen, daß es das 
nächste eidgenössische Schützensest nicht an Altorf in Uri vergebe, bis von 
diesem Canton dem Ryniker gehörige Satisfactien ertheilt worden sei; 5) im 
Falle die eben tagende Bundesversammlung die unter a—-x verlangten Be- 
stimmungen nicht in die neue Bundesverfassung aufnimmt, ist eine Agitation 
auf Verwerfung derselben im ganzen Land zu erregen, um durch 50,000 
Stimmen den Antrag auf Abberufung der gegenwärtigen Bundesversamm- 
lung und Neuwahl Behufs Vornahme einer neuen Bundesrevision stellen zu 
lassen. 6) Das gegenwärlige Berner Comité wird mit Ausführung der ge- 
faßten Veschlüsse beauftragt, sowie eventuell zur Einleitung für die Sammlung 
der 50,000 Unterschriften mit der Ermächtigung, sich beliebig zu ergänzen.“ 
6. Nov. Bundesversammlung: der Nationalrath beschließt (in Ueberein- 
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stimmmung mit den Forderungen der Volksversammlung vom vor- 
hergehenden Tage) mit 63 gegen 8 Stimmen, die Lotterien und 
Spielhäuser in der ganzen Schweiz (Uri, Genf 2c.) zu verbieten. 
— Knüsel (Luzern) wird von den vereinigten Räthen zum Präsi- 
denten, Fornerod (Waadt) zum Vicepräsidenten des Bundesraths 
gewählt. 
Bundesversammlung: der Nationalrath lehnt (im Widerspruch 
mit den Forderungen der Volksversammlung vom 5. d. M.) mit 
51 gegen 30 Stimmen den Antrag, die Prügelstrafe in der ganzen 
Schweiz von Bundeswegen zu verbieten, ab. 
Bundesversammlung: der Nationalrath erledigt die Bundesver- 
fassungs-Revisionsanträge und genehmigt den Volksabstimmungs- 
modus principiell nach dem Antrage der Commission. 
Der Ständerath verwirft auch seinerseits die Wählbarkeit der 
Geistlichen mit 23 gegen 14 Stimmen und die Aufhebung des Je- 
suitenverbotes ohne Discnssion mit 26 gegen 9 Stimmen. 
„ (Uri.) Die Schützenversammlung des Cantons lehnt mit 
Rücksicht auf die in Bern zu Tage getretene Stimmung in Folge 
des Urtheils gegen Ryniker die Abhaltung des eidg. Schützenfestes in 
torf für 1866 einstimmig ab. 
(Genf.) Erneuerung des gesammten Staatsraths. Vollstän- 
diger Sieg der Independenten; alle ihre Candidaten werden gewählt, 
kein Nadicaler (auch James Fazy bleibt in der Minderheit). Das 
Bureau besteht diesmal aus 14 Independenten und 13 Nadikalen, 
es erfolgen keine Reclamationen. Einer der Gewählten lehnt ab. 
Die Bundesversammlung weist den Recurs von Baselland wegen 
der Niederlassung von Israeliten einstimmig ab. 
Bundessammlung: der Ständerath lehnt die Einführung bes 
Volksveto's auch seinerseits mit 24 gegen 13 Stimmen ab. 
Bundesversammlung: Der Nationalrath genehmigt nach zweit 
tähger Debatte die Concession Rorschach-Romanshorn gegen den 
Antrag des Bundesraths nach den Wünschen der Nordostbahn.