Full text: Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

Schweiz. 305 
16. Nov. Bundesversammlung: der Ständerath beschließt seinerseits mit 
25 gegen 13 Stimmen das Verbot der Prügelstrafe für die ganze 
Schweiz: „die Anwendung körperlicher Züchtigungsstrafen durch die 
Gerichte ist untersagt; in Strafuntersuchungen dürfen keine Zwangs- 
mittel zu Erwirkung eines Geständnisses stattfinden.“ Der Nat.= 
Rath gibt in so weit nach, daß er mit 48 gegen 38 Stimmen be- 
schließt: „der Gesetzgebung bleibt vorbehalten, einzelne Strafarten 
als unzulässig zu erklären.“" Der Ständerath beschließt jedoch mit 
18 gegen 16 Stimmen, auf seiner Redaction zu beharren. 
18 „ Bundesversammlung: der Ständerath gibt schließlich bezüglich der 
Prügelstrafe doch nach und tritt der Redaction des Nat.-Raths bei. 
19. „ Schluß der Bundesversammlung. Der Bundesrath setzt die Volks- 
abstimmung über die einzelnen Revisionsbeschlüsse bez. der Bundes- 
verfassung auf den 14. Januar 1866 an. 
1. Dec. Das Comitc der Ryniker-Volksversammlung v. 5. Nov. erklärt, 
daß cs sein Mandat als erloschen betrachte und auf die Sammlung 
der 50,000 Unterschriften für Abberufung der Rätbe verzichte. 
„ Volksversammlungen in St. Gallen und Chur erklären sich gegen 
die von der Bundesversammlung beschlossene beschränkte Revision der 
Bundesverfassung. 
„ (Geuf.) Nachwahl in den Staatsrath: der Radicale Richard 
wird von einem Theil der Independenten und der Nadicalen gewählt. 
14. „ (Tessin.) Der Gr. Rath verwirft den §& 1 der vorgeschlagenen 
Gotthard-Concession mit 47 gegen 35 Stimmen. 
„ (Schwyz.) Abgeordnete aus allen Gemeinden des Bezirks er- 
klären sich für Uebernahme des eidg. Schützenfestes statt Uri. 
– „ (lr.) Die Regierung legt dem Landrath ein revidirtes Cri- 
minalgesetz ohne die Prügelstrafe vor. 
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