11. Rußland.
1864.
22. Sept. Die Russen nehmen die Stadt Tschemkand in Kokand ein.
Damit ist die russische Linie von Akmetschet bis Aulietta gesichert
und sind die großen Städte des Chanats und die Hauptstadt selbst
gefährdet.
3. Dec. Circulardep. des Fürsten Gortschakoff, in der er ausführlich
auf die Politik Nußlands in Mittelasien eingeht und über die letzten
Gebietserwerbungen zu beruhigen sucht.
Es wird ausgeführt, daß alle Culturstaaten, welche an ihren Gränzen in
Berührung mit wenig ecivilisirten Völkerschaften geraihen, sich fast immer zur
fortschreitenden Ausdehnung ihres Vertheibigungssystems und allmählich auch
ihres Gebiets gedrängt sehen. Dabei wird kurz auf das Vorgehen Englands
in Ostindien, Frankreichs in Algerien, der Union in Nordamerika, Hollands
in seinen Colonien hingewiesen. Man müsse entweder aufgeben, was man
bereits besitzt, oder weiter schreiten. So ergehe es Rußland in der Tatarei,
wo weite Gebiete sortwährend durch Räuberstämme beunruhigt werden, und
keine festen Beziehungen zu Turkestan, Kokand und Bochara, die fortwährend
in innerem Stret liegen, zu gewinnen sind. Rußland scheue dort jede Be-
lastung mit neuen ausgedehnten Eroberungen; es gehe nur darauf aus, für
seine Herrschaft fesie Grundlagen zu gewinnen, die Sicherheit seiner Be-
sitzungen zu verstärken, und die Givilisation nach allen Richtungen zu för-
dern: „Wir suchten also ein System aufzufinden, das dieses dreifache Ziel
zu erreichen geeignet wäre. Zu diesem Zweck wurden folgende Grundsätze
ausgestellt: 1 Es wurde für unumgänglich nothwendig erachtet, daß die
beiden befestigten Linien unserer Gränzen, die eine, die sich von China bis
zum Issik-Kul-See erstreckt, die andere, die vom Aralsee aus längs des
Flusses Syr-Darja hinläuft, durch befestigte Punkte in der Weise vereinigt
würden, daß alle unsere Posten sich gegenseitig unterstützten, und keinen
Zwischenraum darböten, durch welchen die Einfälle und Verwüstungen der
Nomadenstämme ungestraft sich wiederholen könnten. 2) Es war wecsennich.
daß die solchergestalt durch unsere vorgerückten Befestigungen vervollständigte
Gränzlinie in eine hinlönglich fruchtbare Gegend zu liegen kam, um nicht
nur die Verproviantirung zu sichern, sondern auch die regelmäßige Ansied-
lung zu erleichtern, die allein dem besetzten Land eine Zukunft von Dauer
und Wohlstand bereiten kann, indem sie die benachbarten Volksstämme für die
Givilisation günstig stimmt. 3) Cndlich war es nöthig, diese Gränzlinie in
einer definitiven Weise festzusetzen, damit man den gefährlichen und beinahe
uUnausbleiblichen Versuchungen auswich, die, von Angrifsen zu Nepressalien