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Das Gebiet des Kaiserreichs soll in sieben militärische Territorialbezirke ge-
theilt werden. Die Zahl der Generale wird auf achtzehn reducirt, nämlich auf
sechs Divisions= und zwölf Brigadegenerale. Das Heer wird im Kriegsfuß
aus 30,044 Mann, im Friedensfuß aus 22,374 Mann bestehen, und ist zu-
sammengesetzt aus zwölf Bataillonen Insanterie, zwei Bat. Fußjäger, sechs
Regimentern Cavallerie, zwölf Präsidialcompagnien zu Pferd, einem Bataill.
Jußartillerie von sechs Batterien, einem Regiment von acht Batterien, wovon
vier beritten und vier mit Berggeschützen, einer Schwadron Artillerietrain,
einer Comp. Handwerker. einer Comp. Armeros (Büchsenmacher oder Feuer-
werker), einem Bat. Zapadores (Sappeurs) und einer Gendarmerielegion von
1900 Mann. Dazu kommen etwa 15,000 Mann fremde Truppen, nämlich
7000 Oesterreicher, 1500 Belgier und gegen 6000 Mann der franzssischen
Fremdenlegion. Im Augenblick befinden sich außer der Fremdenlegion 12—
15000 Franzosen noch im Lande.
— Jan. Gerücht von einer Abtretung der Nordprovinzen von Mexico.
Die officiellen französischen Blätter erklären es für durchaus unge-
gründet.
9. Febr. Oajaca ergibt sich den Franzosen auf Gnade und Ungnade.
— „ Die päßstliche Encyclica und der Syllabus v. 8. Dezbr. 1864
werden in Mexico nicht veröffentlicht, da die Regierung ihre Erlaub-
· niß dazu verweigert.
26. „Ein Decret des Kaisers verkündet, daß er die katholische Religion
als Staatsreligion beschützen, aber alle anderen der Sittlichkeit und
Gesittung nicht widerstreitenden Religionen dulden werde. Neue
Kirchengesellschaften bedürfen der Erlaubniß der Regierung. Miß-
bräuche von Localbehörden gegen den Cultus anderer Bekenntnisse
sollen dem Staatsrath angezeigt werden. — Ein zweites Deeret des
Kaisers ordnet eine Revision aller Verkäufe von Kirchengütern an,
bestätigt jedoch schon jetzt alle ehrlich und gesetzmäßig erfolgten Ver-
käufe dieser Art.
27. „ Castillo, der Unterstaatssecretär des Finanzministeriums, wird zum
Intendanten der Civilliste ernannt und tritt die Finanzen dem eben
angekemmenen Franzosen Bonnefort ab.
3. März. Ein kais. Decret theilt das Land in 50 Departements und
7 Militärdivisionen ein.
9. „ Der Kaiser erläßt ein Reglement über das bei der Revision der
Verkäufe von Kirchengut zu beobachtende Verfahren.
12. „ Eine Verfügung des Kaisers stellt die Kirchhöfe unter die Civ'ls.
behörden und setzt die Preise von Begräbnissen fest.
10. April. Der Kaiser erläßt am Jahrestage der Annahme der Keiser-
krone zu Miramare ein organisches Reichsstatut für Mexico. „Bis
eine definitve Organisation hergestellt ist, repräsentirt der Kaiser die
nationale Souveränetät“. Ein anderes Decret ordnet die Gründung
einer mex. Academie der Wissenschaften an.
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