I.
Deutschland.
Gemeinsame Angelegenheiten. — Mittel- und Kleinstaaten.
3. Jan. (Württemberg). II. Kammer: die Finanzcommission der
Kammer spricht sich gelegentlich der Berichterstattung über die Budget-
ansprüche des Kriegsministeriums für allgemeine Wehrpflicht ohne
Loos und ohne Stellvertretung, wo möglich auch in den Nachbar-
staaten, und für Berücksichtigung der Jugendwehren im activen
Militärdienst aus (s. 1864 S. 158 XII 28).
4., (Schleswig-Holstein). Der neue österr. Civilcommissär, Hr.
v. Halbhuber statt des abberufenen Herrn v. Lederer trifft in
Flensburg ein.
5. „ (Württemberg) II. Kammer: Der Minister v. Varnbüler be-
antwortet eine Interpellation der Abgeordneten Oesterlen und
Wolbach
„ . öb die k. Regierung der Einigung der beiden deutschen Großmächte
gegenüber eine Einigung der übrigen deutschen Bundesstaaten oder wenigstens
eines Theils derselben zur Verfolgung einer gemeinsamen Politik für unmög-
lich oder für unrathsam halte“, dahin: „Er halte es der Lage und den
Interessen, die er zu vertreten habe, für angemessen, vorerst abzuwarten,
welche Anträge bez. Schleswig-Holstein als Ergebniß der Verhandlungen zwi-
schen Oesterreich und Preußen beim Bunde werden gestellt werden. Er habe
zur Zeit keinen Grund anzunehmen, daß dieselben nicht zu einer den
nationalen Interessen und dem Rechte entsprechenden Lösung der
schleswig-holsteinischen Frage führen werden. Vor Abschluß dieser Frage aber
könne wohl die durch ruhige und einmüthige Verständigung bedingte Lösung
tiefeingreifender — namentlich organisatorischer — Fragen nicht erwartet
werden. Immerhin halte er die Einigung der deutschen Großmächte
für eine Bedingung ihrer Lösung und überhaupt dem Interesse Deutsch-
lands entsprechend. Eine Einigung der kleineren deutschen Bundes-
staaten oder eines Theils derselben als Gegensatz gegen die der deutschen
Großstaaten hielte er zur Zeit weder für nöthig noch für rathsam.
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