2 Ergänzungsheft
„daß er Petitionen, wie sie öffentlichen Mittheilungen zufolge wegen be-
schleunigter Einberufung der Landesvertretung an verschiedenen Orten im
Herzogthume vorbereitet würden, als gegenwärtig voraussichtlich erfolglos
entgegen zu nehmen behindert sein würde und solchen Bestrebungen im Lande
seine wirksame Unterstützung zu gewähren überhaupt außer Stand sei“.
15. Jan. (Preußen). Eröffnung des Landtags. Eröffnungsrede (Thron-
rede) durch den Ministerpräsidenten Bismarck. Dieselbe stellt be-
züglich der Militärfrage und bezüglich der Budgetfrage keinerlei
Concession Seitens der Krone in Aussicht. Ueber die schleswig-
holsteinische Frage sagt sie:
„...Nachdem durch den in Gastein und Salzburg abgeschlossenen Ver-
trag Se. Maj. der Kaiser von Oesterreich seinen Theil an den Souveräne-
täts-Rechten über das Herzogthum Lauenburg an Se. Maj. den König abge-
treten hat, ist dasselbe mit der Krone Preußen vereinigt worden, und es ist
der Wille Sr. Maj. dieses Herzogthum alle Vortheile des Schutzes und der
Pflege, welche diese Vereinigung ihm bietet, unter Schonung seiner Eigen-
thümlichkeit, genießen zu lassen. Die schließliche Entscheidung, über die Zu-
kunft der anderen beiden Elbherzogthümer ist in demselben Vertrage einer
weiteren Verständigung vorbehalten; Preußen aber hat in dem Besitz Schles-
wigs und der in Holstein gewonnenen Stellung ein ausreichendes Pfand da-
für erhalten, daß diese Entscheidung nur in einer den deutschen National-
Interessen und den berechtigten Ansprüchen Preußens entsprechenden Weise
erfolgen werde. Gestützt auf die eigene, durch das Gutachten der Kronsyndici
bestärkte rechtliche Ueberzeugung ist Se. Maj der König entschlossen, dieses
Pfand bis zur Erreichung des angedeuteten Zieles unter allen Umständen
festzuhalten, und weiß sich in diesem Entschlusse von der Zustimmung seines
Volkes getragen. Um die Ausführung des Canals vorzubereiten, welcher die
Ostsee mit der Nordsee verbinden soll, beabsichtigt die Staatsregierung durch
eine besondere Vorlage die Mitwirkung der Landesvertretung in Anspruch zu
nehmen. Die Bedeutung, welche dieses Werk und mit ihm die Entwicklung
der vaterländischen Seemacht für die Stellung Preußens und für deren Ver-
werthung im Gesammt-Interesse Deutschlands hat, verleiht der Regierung
Sr. Maj. des Königs von Neuem die Zuversicht, daß bei Erwägung der be-
treffenden Vorlagen die Meinungsverschiedenheiten über innere Fragen und
die Parteistellungen sich der Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland unter-
ordnen und daß beide Häuser des Landtags der Krone einmüthig und recht-
zeitig die Hand bieten werden, um die Lösung der nationalen Aufgaben för-
dern zu helfen, welche dem preußischen Staate vermöge seiner Beziehungen
zu den Elbherzogthümern in verstärktem Maaße obliegen. Durch die den
Hafen von Kiel betreffenden Bestimmungen des Gasteiner Vertrages ist der
künftigen deutschen Flotte der bisher mangelnde Hafen gesichert, und wird es
die Aufgabe der preußischen Landesvertretung sein, die Staatsregierung in die
Lage zu versetzen, Verhandlungen mit ihren Bundesgenossen auf einer Preu-
ßens würdigen Unterlage eröffnen zu können ...“
- Jan. (Oesterreich). Die Reformen vom 9. d. M. werden von
Venetien zurückgewiesen: die Centralcongregation lehnt es ab, dem
Kaiser für die Aufhebung des Sequesters über die Güter der Emi-
granten zu danken; die Provinzialcongregation von Venedig lehnt
die Trennung der Stadt von ihrem Gebiete ab und ebenso verwirft
der Stadtrath von Venedig die Sonderstellung der Stadt mit 33
gegen 2 Stimmen.
- 〃 (Holstein). Im ganzen Lande wird eine Massenversammlung