Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

——  Nr.  10.  —

 

(Jr.  4610.)  Allerhöchster  Erlatz  vom  21.  Januar  1857.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Kreis-Chaussee
von  Heilsberg  nach  Guttstadt  im  Ermelande.

N.  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Kreis-Chaussee
  im  Ermeländischen  Kreise  Heilsberg,  von  der  Kreisstadt  nach  Guttstadt
  auf  dem  rechten  Alle-Ufer  genehmigt  habe,  bestimme  Ich  hierdurch,  daß
das  Expropriationsrecht  für  die  zu  der  Chaussee  erforderlichei  Grundstücke,  imgleichen
  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Makerialien,
  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,
  auf  diese  Straße  zur  Anwendung  kommen  sollen.  Zugleich  will  Ich
dem  Kreise  Heilsberg  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung
  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den
Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,
  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängten
  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte
Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  21.  Januar  1857.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

Jehrgang  1857.  (Nr.  4610—4611.)  14  (Tr.  4611.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  10.  März  1857.