Preußen und der norddeutsche Bund. 99
6. April. ((Norddeutscher Bund). Reichstag: Berfassungsdebatte —
Bundeskriegswesen. Art. 57 (Ausdehnung der gesammten preuß.
Militärgesetzgebung auf den ganzen Bund) wird angenommen, jedoch
mit einem Zusatze Forckenbecks („Nach gleichmäßiger Durchführung
der Bundeskriegsorganisation wird das Bundespräsidium ein um-
fassendes Militärgesetz dem Reichstage und dem Bundesrathe zur
verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorlegen") mit 134 gegen 128
Stimmen.
Art. 58 (Kriegskostenbeiträge: 225 Thlr. für den Kopf).
Amendement Fürst Solms: auf 7 Jahre. — Amendement Forcken-
beck: bis zum 31. Dec. 1871. — Amendement Moltke: Forterhebung des
Beitrags und Beibehaltung des Procentsatzes bis zum Erlaß eines ab-
ändernden Gesetzes.
Kriegsminister v. Roon: „Wenn die Summe von 225 Thlrn.
nicht ausreicht, und die Regierung mit vermehrten Ansprüchen vor den
Reichstag tritt, so erwarte ich keine verbitterte Aufnahme, wenn die ge-
hobene Stimmung von heute dann noch besteht. Solange unsere Verwaltung
sich mit Recht des Rufs der Sparsamkeit erfreut, werden Sie mir den guten
Ruf nicht schmälern wollen. Ich sehe die 225 Thaler nicht als ein Pausch-
quantum, sondern als eine Minimalforderung an, welche die Existenz
des wichtigsten Instituts des neuen Bundes sicher stellen soll. Wir streben
dahin, daß festgesetzt wird in Paragraphen was Rechtens ist. Wenn es der
Regierung ansteht, wird sie von weiterer Freigebigkeit Gebrauch machen,
Wenn ein Zeitraum von zehn Jahren auch nur obenhin gegriffen ist, so
sind vier Jahre doch zu wenig, um die Organisation zum Abschluß zu
bringen. Dazu bedürfen wir sieben Jahre, schon in Rücksicht auf das mit
den Regierungen der ehemaligen Reserve-Infanteriedivision geschlossene Ab-
kommen, das für uns keine Prärogative bringt. Deßhalb bin ich mit dem
Amendement des Fürsten Solms einverstanden. Auch das Amendement
Moltke beseitigt die Gefahr ins Freie zu fallen. Ich bin sehr zu Compro-
missen geneigt, nur will ich dabei nicht die Interessen des Vaterlands com-
promittiren. Dessen mögen Sie sich bei der Abstimmung freundlich erinnern.“
Bei der Abstimmung wird der Antrag des Fürsten Solms ohne
Zählung, der des General v. Moltke unter Namensaufruf mit 138
gegen 130 Stimmen abgelehnt, dagegen der Antrag Forckenbecks
angenommen.
8. „ (Norddeutscher Bund.) Reichstag: Verfassungsdebatte —
Bundeskriegswesen. Der Titel wird bis zu Ende ohne bedeutende
Modificationen erledigt; Generaldebatte über Titel XII (Bundes-
finanzen).
9. „ (Norddeutscher Bund). Reichstag: Interpellation des Grafen
zum Solms-Laubach und der oberhessischen Abgg. bez. Eintritt des
ganzen Großherzogthums Hessen in den nordd. Bund. Antwort
Bismarcks.
Interpellation: „Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen
erließ nach wiederhergestelltem Frieden unterm 17. September v. J. von
Worms aus eine Proclamation, überschrieben: „An mein treues Volk“,
welche in Beziehung auf die öffentlichen Verhältnisse Deutschlands und
dessen nationale Gestaltung das Folgende besagt: „Wir haben nicht bloß die
Wunden, zu heilen, welche der Krieg unserem Hessen geschlagen hat, — wir
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