Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

                   Preußen und der norddeutsche Bund. 99 
6. April. ((Norddeutscher Bund). Reichstag: Berfassungsdebatte — 
Bundeskriegswesen. Art. 57 (Ausdehnung der gesammten preuß. 
Militärgesetzgebung auf den ganzen Bund) wird angenommen, jedoch 
mit einem Zusatze Forckenbecks („Nach gleichmäßiger Durchführung 
der Bundeskriegsorganisation wird das Bundespräsidium ein um- 
fassendes Militärgesetz dem Reichstage und dem Bundesrathe zur 
verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorlegen") mit 134 gegen 128 
Stimmen. 
Art. 58 (Kriegskostenbeiträge: 225 Thlr. für den Kopf). 
Amendement Fürst Solms: auf 7 Jahre. — Amendement Forcken- 
beck: bis zum 31. Dec. 1871. — Amendement Moltke: Forterhebung des 
Beitrags und Beibehaltung des Procentsatzes bis zum Erlaß eines ab- 
ändernden Gesetzes. 
Kriegsminister v. Roon: „Wenn die Summe von 225 Thlrn. 
nicht ausreicht, und die Regierung mit vermehrten Ansprüchen vor den 
Reichstag tritt, so erwarte ich keine verbitterte Aufnahme, wenn die ge- 
hobene Stimmung von heute dann noch besteht. Solange unsere Verwaltung 
sich mit Recht des Rufs der Sparsamkeit erfreut, werden Sie mir den guten 
Ruf nicht schmälern wollen. Ich sehe die 225 Thaler nicht als ein Pausch- 
quantum, sondern als eine Minimalforderung an, welche die Existenz 
des wichtigsten Instituts des neuen Bundes sicher stellen soll. Wir streben 
dahin, daß festgesetzt wird in Paragraphen was Rechtens ist. Wenn es der 
Regierung ansteht, wird sie von weiterer Freigebigkeit Gebrauch machen, 
Wenn ein Zeitraum von zehn Jahren auch nur obenhin gegriffen ist, so 
sind vier Jahre doch zu wenig, um die Organisation zum Abschluß zu 
bringen. Dazu bedürfen wir sieben Jahre, schon in Rücksicht auf das mit 
den Regierungen der ehemaligen Reserve-Infanteriedivision geschlossene Ab- 
kommen, das für uns keine Prärogative bringt. Deßhalb bin ich mit dem 
Amendement des Fürsten Solms einverstanden. Auch das Amendement 
Moltke beseitigt die Gefahr ins Freie zu fallen. Ich bin sehr zu Compro- 
missen geneigt, nur will ich dabei nicht die Interessen des Vaterlands com- 
promittiren. Dessen mögen Sie sich bei der Abstimmung freundlich erinnern.“ 
Bei der Abstimmung wird der Antrag des Fürsten Solms ohne 
Zählung, der des General v. Moltke unter Namensaufruf mit 138 
gegen 130 Stimmen abgelehnt, dagegen der Antrag Forckenbecks 
angenommen. 
8. „ (Norddeutscher Bund.) Reichstag: Verfassungsdebatte — 
Bundeskriegswesen. Der Titel wird bis zu Ende ohne bedeutende 
Modificationen erledigt; Generaldebatte über Titel XII (Bundes- 
finanzen). 
9. „ (Norddeutscher Bund). Reichstag: Interpellation des Grafen 
zum Solms-Laubach und der oberhessischen Abgg. bez. Eintritt des 
ganzen Großherzogthums Hessen in den nordd. Bund. Antwort 
Bismarcks. 
Interpellation: „Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen 
erließ nach wiederhergestelltem Frieden unterm 17. September v. J. von 
Worms aus eine Proclamation, überschrieben: „An mein treues Volk“, 
welche in Beziehung auf die öffentlichen Verhältnisse Deutschlands und 
dessen nationale Gestaltung das Folgende besagt: „Wir haben nicht bloß die 
Wunden, zu heilen, welche der Krieg unserem Hessen geschlagen hat, — wir 
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