Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

136             Preußen und der norddeutsche Bund. 
und dem Lande gewesen, welche, ohne überall in befriedigender Weise zum 
Austrage gebracht worden zu sein, mit der Einverleibung jener Länder in den 
preußischen Staat sich erledigt haben. Zur Durchführung eines einheitlichen 
Staatsrechts, sowie um dem dringenden praktischen Bedürfnisse einer gleich- 
mäßigen und gesicherten Verwaltung zu genügen, hat die Verordnung die 
gegenwärtig erlangten Domänen und Regalien den für die Monarchie all- 
gemein giltigen Grundsätzen und Bestimmungen unterworsen. Wenn es 
hiernach zulässig ist, Domänen zu verkaufen, so hat sich die Frage, in welchen 
Fällen mit einem solchen Verkaufe vorzugehen sei, wie in den älteren Pro- 
 vinzen nach den maßgebenden staatswirthschaftlichen Prinzipien zu richten.“ 
20. Juli. (Preußen). Die Staatsanwaltschaft appellirt gegen das 
Erkenntniß des Kammergerichts als Disciplinarhofes gegen die Abgg. 
Twesten und Lasker v. 3. d. M., weil es nicht die Amtsentsetzung 
derselben ausgesprochen hat. 
„ „ (Mecklenburg). Um den Anforderungen des norddeutschen 
Bundes gerecht zu werden, erläßt der Großherzog aus eigener Macht- 
vollkomnenheit ein neues Rekrutirungsgesetz. 
22. „ (Preußen: Schleswig-Holstein). Das Stadtcollegium von Altona 
entscheidet sich mit einer Stimme Mehrheit für die Freihafenstellung 
der Stadt. 
23. „ (Preußen: Hannover). Die Königin Marie verläßt endlich, dem 
Drucke Preußens weichend, die Marienburg, wo sie bisher den Mittel- 
punkt aller Umtriebe gegen die neue Ordnung der Dinge bildete, 
und geht zu ihrem Gemahl nach Hietzing. 
25. „ (Preußen). In Abwesenheit des Botschafters liest der franz. 
Geschäftsträger dem preuß. Minister eine Depesche Moustiers bez. 
Nordschleswig vor. Preußen reclamirt lebhaft gegen die Einmischung. 
Frankreich entschuldigt sich, daß es eine bloße Instruction für seinen 
Vertreter zu seiner Darnachachtung, aber keine zu directer Mit- 
theilung bestimmte Depesche gewesen sei. 
26. „ (Norddeutscher Bund). Durch Publicandum aus Ems über- 
nimmt der König von Preußen „die Uns durch die Verfassung des 
nordd. Bundes übertragenen Rechte, Befugnisse und Pflichten für 
Uns und Unsere Nachfolger in der Krone Preußen“. 
27. „ (Preußen: Hannover). Eine Versammlung von Delegirten in 
Hannover erklärt sich sehr energisch gegen die Einführung des In- 
stituts der preuß. Landräthe. 
„ „ (Preußen: Kurhessen). Den 7 noch lebenden verfassungstreuen 
Offizieren von 1850—54 werden vom König Pensionen bewilligt. 
29. „ (Preußen: Hannover). Zusammentritt der hannov. Vertrauens- 
männer unter dem Vorsitz des Ministers des Innern zu Berlin. 
30. „ (Preußen: Kurhessen). Der König empfängt in Ems die Mit- 
glieder des früheren Ständeausschusses, der schon früher eine Im- 
mediateingabe an den König zu Gunsten der Erhaltung des Staats-
	        
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