2. Die süddeutschen Staaten.
3. Jan. (Baden). Eine großh. Entschließung erklärt den Landtag für
die Periode von 1866/67 als geschlossen. Die für die abgelaufene
Session zurückgezogenen oder vorenthaltenen Vorlagen sollen der
nächsten in umfassender Weise gemacht werden.
5. „ (Hessen). Die Regierung ordnet für Oberhessen die Wahlen
zum Reichstage des norddeutschen Bundes an und zieht dazu auch
die Orte Castel und Kostheim bei, die sie bisher dem norddeutschen
Bunde zu entziehen gesucht hatte.
6. „ (Württemberg). Eine Landesversammlung der Volkspartei
(demokratischen Partei) in Stuttgart beschließt eine Ansprache an
das württ. Volk, in der sie sich gegen die Politik Preußens, für ein
engeres Bündniß der süddeutschen Staaten mit einem gemeinsamen
Parlament, für eine Revision der Landesverfassung auf durchaus
demokratischer Grundlage und schließlich für eine neue Militär-
organisation im Sinne des schweizerischen Milizsystems ausspricht.
(Bayern). Wiederzusammentritt des Landtags. Die Regierung
legt demselben die Entwürfe für die gesammte sog. Sozialgesetz-
gebung vor.
9.„ (Bayern). Eine Depesche des Fürsten Hohenlohe ladet Württem-
berg, Baden und Hessen ein, sich auf einer Conferenz über gemein-
same Grundzüge einer neuen Kriegsverfassung zu verständigen.
Der Vorschlag wird angenommen und die Conferenz auf den 3.
Febr. angesetzt, worauf Bayern die Berathungsgegenstände näher
bezeichnet.
Depesche Hohenlohe's: „Die Grundverträge des deutschen Bundes
sind thatsächlich durch die Ereignisse des letzten Jahres aufgehoben, und
während Norddeutschland unter Preußens Führung sich als Bund neu con-
stituirt, ist ein gleicher Versuch Seitens der süddeutschen Regierungen bis
jetzt nicht gemacht worden. Der König, mein erhabener Herr, erkennt die
Schwierigkeiten, welche der Constituirung einer neuen Bundesverfassung
zwischen Bayern und den übrigen deutschen Staaten, und namentlich der