Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

 
190                        Die süddeutschen Staaten. 
angestrebt, und kann daher diese Frage- noch nicht für so gereift erachtet 
werden;, daß eine Uebereinstimmung hierüber schon jetzt erzielt werden könnte. 
In Betreff der Feldgeschütze besteht bereits Uebereinstimmung der vier Staaten 
unter sich, sowie mit den übrigen deutschen Staaten, und es wird solche 
hiemit festgehalten. 4) Gemeinschaftliche größere Uebungen. Die Zmeck- 
mäßigkeit und Nothwendigkeit solcher Uebungen wird anerkannt; doch soll 
es den jeweiligen Vereinbarungen der einzelnen Staalen überlassen bleiben, 
in dieser Beziehung das Nöthige festzusetzen. 5) Gleichmäßige Ausbildung 
der Olffztrrr. Wenn schon das Maß jener Kenntnisse, welche allein zum 
Eintritt in den Offizierstand befähigen, im Allgemeinen das gleiche sein soll, 
so schließt dieß doch nicht aus, den Eigenthümlichkeiten der verschiedenen 
Landesschulen und Bildungsanstalten die nöthige Rechnung zu tragen. Den 
Vereinbarungen der einzelnen Regierungen wäre es daher vorzubehalten, 
für gemeinsame höhere Ausbildung ihrer Ofsizlere in Kriegsakademien, 
Generalstabs-, Artillerie= und Genieschulen, Cquitationen, Schießkursen 2c. 
Vorsorge zu tressen. 6) Auf diesen Grundlagen soll spätestens bis 1. Oc- 
tober 1867 eine Militärconferenz von Bevollmächtigten der vier Staaten in 
München zusammentreten. VI. Bezüglich der Festungen Ulm und Rastatt 
wird ein Entschluß bis nach Beendigung der möglichst zu beschleunigenden 
Liquidationsverhandlungen aufgeschoben.“ " 
6. Febr. (Hessen) gibt seine bisherige Besatzung in der Festung Mainz 
 
 
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definitiv auf und stellt das ganze Inventar der großh. Caserne zu 
Versteigerung. 
12.„ (Bayern). II. Kammer: Die Regierung legt derselben den 
Entwurf einer neuen Wehrverfassung in Uebereinstimmung mit den 
Stuttgarter Conferenzbeschlüssen nebst eingehender Motivirung vor. 
13.„ (Bayern). II. Kammer: Die Linke stellt den förmlichen An- 
trag auf Vorlage eines Schulgesetzes, mit dem Beifüägen, 
daß „die Antragsteller sich verpflichtet fühlen, der k. Staatsregierung gegen- 
über sich ossen auszusprechen, in welcher Richtung der besagte Gesetzesentwurf 
ausgearbeitet werden muß,“ zu welchem Ende eine Reihe principieller 
Gesichtspunkte als maßgebend aufgestellt und wenigstens beispielweise auf 
einige concrete Verhältnisse hingedeutet wird, wie auf die prinzipielle Auf- 
hebung des geistlichen Schulinspectionsrechts, auf Aufhebung der unnützen 
Sonntagsschulen und Ersatz derselben durch geeignete Fortbildungsanstalten, 
auf Wiederaufhebung der Präparandenschulen, auf Ausscheidung des niederen 
Kirchendienstes vom Schuldienste, auf das künstige Verhältniß des Religions- 
unterrichtes zum Schulunterrichte u. A. m. 
(Baden) adeptirt das preuß. Zündnadelgewehr für seine 
Truppen ohne Rücksicht auf die Stuttgarter Vereinbarungen v. 5. Febr. 
20.„ (Bayern). II. Kammer: Die Abgg. Edel und Völk stellen 
den Antrag auf Errichtung eines obersten Verwaltungsgerichtshofes, 
der Abg. Frhr. v. Stauffenberg auf Abschaffung der Todesstrafe mit 
einem scharfen Ausfalle gegen den Justizminister v. Bomhard und 
die Art und Weise, wie z. Z. die Frage von Begnadigungen im 
Justizministerium zum Entscheid der Krone vorbereitet werde. 
(Bayern). Die II. Kammer lehnt den Gesetzesentwurf bez. 
Behandlung der Wehrverfassungsvorlage, der die Vertagung der 
Kammer ermöglichen sollte, ab, indem sich nur 87 gegen 53 Stimmen, 
somit nieht die benöthigte 5 Majoritat, dafür ergeben. 

	        
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