190 Die süddeutschen Staaten.
angestrebt, und kann daher diese Frage- noch nicht für so gereift erachtet
werden;, daß eine Uebereinstimmung hierüber schon jetzt erzielt werden könnte.
In Betreff der Feldgeschütze besteht bereits Uebereinstimmung der vier Staaten
unter sich, sowie mit den übrigen deutschen Staaten, und es wird solche
hiemit festgehalten. 4) Gemeinschaftliche größere Uebungen. Die Zmeck-
mäßigkeit und Nothwendigkeit solcher Uebungen wird anerkannt; doch soll
es den jeweiligen Vereinbarungen der einzelnen Staalen überlassen bleiben,
in dieser Beziehung das Nöthige festzusetzen. 5) Gleichmäßige Ausbildung
der Olffztrrr. Wenn schon das Maß jener Kenntnisse, welche allein zum
Eintritt in den Offizierstand befähigen, im Allgemeinen das gleiche sein soll,
so schließt dieß doch nicht aus, den Eigenthümlichkeiten der verschiedenen
Landesschulen und Bildungsanstalten die nöthige Rechnung zu tragen. Den
Vereinbarungen der einzelnen Regierungen wäre es daher vorzubehalten,
für gemeinsame höhere Ausbildung ihrer Ofsizlere in Kriegsakademien,
Generalstabs-, Artillerie= und Genieschulen, Cquitationen, Schießkursen 2c.
Vorsorge zu tressen. 6) Auf diesen Grundlagen soll spätestens bis 1. Oc-
tober 1867 eine Militärconferenz von Bevollmächtigten der vier Staaten in
München zusammentreten. VI. Bezüglich der Festungen Ulm und Rastatt
wird ein Entschluß bis nach Beendigung der möglichst zu beschleunigenden
Liquidationsverhandlungen aufgeschoben.“ "
6. Febr. (Hessen) gibt seine bisherige Besatzung in der Festung Mainz
—
definitiv auf und stellt das ganze Inventar der großh. Caserne zu
Versteigerung.
12.„ (Bayern). II. Kammer: Die Regierung legt derselben den
Entwurf einer neuen Wehrverfassung in Uebereinstimmung mit den
Stuttgarter Conferenzbeschlüssen nebst eingehender Motivirung vor.
13.„ (Bayern). II. Kammer: Die Linke stellt den förmlichen An-
trag auf Vorlage eines Schulgesetzes, mit dem Beifüägen,
daß „die Antragsteller sich verpflichtet fühlen, der k. Staatsregierung gegen-
über sich ossen auszusprechen, in welcher Richtung der besagte Gesetzesentwurf
ausgearbeitet werden muß,“ zu welchem Ende eine Reihe principieller
Gesichtspunkte als maßgebend aufgestellt und wenigstens beispielweise auf
einige concrete Verhältnisse hingedeutet wird, wie auf die prinzipielle Auf-
hebung des geistlichen Schulinspectionsrechts, auf Aufhebung der unnützen
Sonntagsschulen und Ersatz derselben durch geeignete Fortbildungsanstalten,
auf Wiederaufhebung der Präparandenschulen, auf Ausscheidung des niederen
Kirchendienstes vom Schuldienste, auf das künstige Verhältniß des Religions-
unterrichtes zum Schulunterrichte u. A. m.
(Baden) adeptirt das preuß. Zündnadelgewehr für seine
Truppen ohne Rücksicht auf die Stuttgarter Vereinbarungen v. 5. Febr.
20.„ (Bayern). II. Kammer: Die Abgg. Edel und Völk stellen
den Antrag auf Errichtung eines obersten Verwaltungsgerichtshofes,
der Abg. Frhr. v. Stauffenberg auf Abschaffung der Todesstrafe mit
einem scharfen Ausfalle gegen den Justizminister v. Bomhard und
die Art und Weise, wie z. Z. die Frage von Begnadigungen im
Justizministerium zum Entscheid der Krone vorbereitet werde.
(Bayern). Die II. Kammer lehnt den Gesetzesentwurf bez.
Behandlung der Wehrverfassungsvorlage, der die Vertagung der
Kammer ermöglichen sollte, ab, indem sich nur 87 gegen 53 Stimmen,
somit nieht die benöthigte 5 Majoritat, dafür ergeben.