Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

                           Die sũddeutschen Staaten.                 191 
16. März. (Bayern). Die II. Kammer lehnt eine Petition den Ar- 
 
 
 
beiter von Nürnberg und Augsburg, auf Erlassung eines Landtags- 
Wahlgesetzes mit directen Wahlen und geheimer Ahstimmung mit 
großer Majorität ab, nachdem sich auch die Regierung dagegen aus- 
gesprochen hatte. 
19.„ (Bayern). II. Kammer: Der Ministerial-Commissär Graf 
Tauffkirchen macht dem Militärausschusse der Kammer die Eröffnung, 
daß ein bis jetzt gemein gehaltenes Schutz= und Trutzbündniß mit 
Preußen zur Wahrung der Integrität der beiderseitigen Gebiete und 
mit dem Oberbefehle Preußens im Kriege bestehe und heute zur 
Veröffentlichung komme. Der Ausschuß beschließt hierauf einstimmig: 
„Es sei an die k. Staatsregierung die Bitte zu stellen, dieselbe wolle 
Autschiebung der Berathung und Beschlußfassung über das Militärverfassungs- 
gesetz bis zur Vorlage eines die ganze Materie einschließenden und regelnden 
Entwurfs gestatten“ unter der weiteren Motivirung: „.4) daß zwar das 
Festhalten an der Stuttgarter Vereinbarung und die Organisation der baye- 
rischen Armee auf der Grundlage dieser Vereinbarung im deutschen Interesse 
als eine politische Nothwendigkeit anerkannt wird, daß es aber im Hinblick 
auf die angesonnene bedeutende Erhöhung des Militäretats auf 17 1/2 (mit 
Gendarmerie 19) Mill. Gulden und die überdieß noch für die erste Ein- 
richtung geforderte Summe von 12¼ Mill. Gulden wohl überhaupt zweck- 
mäßiger erscheinen dürfte, wenn die Berathung und Beschlußfassung über 
das Militärverfassungsgesetz mit der Budgetberathung verbunden würde, in- 
dem die Gestaltung der finanziellen Verhältnisse des Landes bei letzterer Be- 
rathung auf die Beschlüsse über den genannten Gesetzentwurf von wesentlichem 
Einfluß werden muß.“ 
22.„ (Bayern). II. Kammer: Debatte über den Antrag des Abg. 
Freiherrn v. Stauffenberg auf Aufhebung der Todesstrafe. Rede 
Stauffenbergs; Rede des Justizministers gegen den Antrag. Der- 
selbe wird mit 87 gegen 44 Stimmen angenommen. 
23.„ (Bayern). II. Kammer: Ein von nicht weniger als hundert 
Abgg. (* der Kammer) unterzeichneter Antrag verlangt „an den 
König die Bitte zu richten, dem Landtag einen Gesetzentwurf vor- 
legen zu lassen, durch welchen das Gesetz vom 4. Juni 1848, die 
Verantwortlichkeit der Minister betreffend, dahin umgebildet werde, 
daß künftig ein wirkliches Gesammtstaatsministerium mit voller So- 
lidarität 1 alle Fragen von allgemeiner Bedeutung in Wahrheit 
bestehe."“ Der Antrag wird vom Führer der Linken, Abg. Barth, 
kurt begründet und an den Ausschuß gewiesen (wo er indeß bis 
Ende des Jahres liegen bleibt). Durch k. Rescript wird der Landtag 
bis auf weiteres vertagt. 
(Württemberg). Der württ. Staatsauz. veröffentlicht das 
Schutz= und Trutzbündniß mit Preußen, das gleichzenig von der 
Regierung dem ständischen Ausschusse mitgetheilt wird. Dieser er- 
widert die Mittheilung dahin, daß er die Vorlage des Bündnisses 
an den Landtag zur verfassungsmäßigen Genehmigung erwarte.
	        
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