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Vertretung, welche sich der Erkenntniß nicht verschließen wird, wie viel
Oesterreich bei einem Abschluß der bisherigen unsicheren und schwankenden
Zustände zu gewinnen, und wie viel es bei einer Fortsetzung und einer Ver-
mehrung dieser Unsicherheit zu verlieren und zu befürchten gha, — daß jeder
gerechte Anspruch nur in einem wiedererstarkten Oesterreich seine Besriedigung
finden kann.“
11.—13. Febr. (Ungarn). Verhandlungen mit den designirten unga-
rischen Ministern in Wien. Dieselben machen weitere Concessionen
namentlich bez. der Kriegs= und Finanzministerien.
13. Febr. Eine aus allen deutschen Kronländern beschickte Conferenz in
Wien kommt zu keinem Beschlusse: einige centralistisch gesinnte Ab-
geordnete sprechen sich gegen das ungarische 67er Elaborat aus, die
Mehrheit meint dagegen, es sei dasselbe erst dann in Erwägung zu
ziehen, wenn es als Vorlage an den Reichsrath gelange.
14. „ (Ungarn). Der Kaiser empfängt die neuen ungarischen Mi-
nister einzeln. Dieselben wohnen am folgenden Tage bereits einem
Ministerrathe bei behufs Feststellung der nach Pesth bestimmten
Publicationen.
15. „ Congreß cisleithanischer Föderalisten aus allen denjenigen Kron-
ländern, welche der Sistirungspolitik beigestimmt haben, in Wien
(Feudale aus Böhmen, Mähren und Tyrol, Czechen aus Böhmen
und Mähren, Slovenen aus Krain, Polen), um sich über ein gemein-
sames Vorgehen auf den bevorstehenden Landtagen zu verständigen.
Auf das Andringen der Czechen wird beschlossen, nur unter be-
stimmten Voraussetzungen und Bedingungen in den Reichsrath zu
wählen.
15.—146. Febr. Kaiserliche Entschließungen ernennen die Landmarschälle
und Landeshauptmänner für die Leitung der bevorstehenden Landtage.
Die Ernannten gehören der neuen Sachlage entsprechend, ganz über-
wiegend der verfassungstreuen Partei an.
16. Febr. (Ungarn). Ein kais. Handschreiben enthebt den Grafen
Majlath auf sein Ansuchen von der Stelle eines ungarischen Hof-
kanzlers, die nach dem Ausgleich ganz wegzufallen hat, und ernennt
ihn zum judex curie.
17. „ (Ungarn). Kaiserl. Rescripte verkünden Ungarn den vollzogenen
Ausgleich und die Ernennung eines verantwortlichen ungarischen
Ministeriums (auf Grund der mit der Partei Deak, welche die
Mehrheit des Landtags bildet, getroffenen Vereinbarung und der in
Folge dieser Vereinbarung bereits gefaßten Beschlüsse des 67er Comité,
was indeß selbstverständlich nicht erwähnt wird).
An das königl. Reseript, welches dem ungarischen Landtag die Einsetzung
eines verantwortlichen ungarischen Ministeriums ankündigt, schließen sich neun
verschiedene kaiserl. Handschreiben an, welche in die neue Ordnung der Dinge
hinüberzuleiten bestimmt sind. Zunächst wird der ungarische Hofkanzler (der
nunmehrige Judex curis) versfändigt, daß Se. Majestät, „in Erfüllung der