Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

246 Gesierrelch. 
Vertretung, welche sich der Erkenntniß nicht verschließen wird, wie viel 
Oesterreich bei einem Abschluß der bisherigen unsicheren und schwankenden 
Zustände zu gewinnen, und wie viel es bei einer Fortsetzung und einer Ver- 
mehrung dieser Unsicherheit zu verlieren und zu befürchten gha, — daß jeder 
gerechte Anspruch nur in einem wiedererstarkten Oesterreich seine Besriedigung 
finden kann.“ 
11.—13. Febr. (Ungarn). Verhandlungen mit den designirten unga- 
rischen Ministern in Wien. Dieselben machen weitere Concessionen 
namentlich bez. der Kriegs= und Finanzministerien. 
13. Febr. Eine aus allen deutschen Kronländern beschickte Conferenz in 
Wien kommt zu keinem Beschlusse: einige centralistisch gesinnte Ab- 
geordnete sprechen sich gegen das ungarische 67er Elaborat aus, die 
Mehrheit meint dagegen, es sei dasselbe erst dann in Erwägung zu 
ziehen, wenn es als Vorlage an den Reichsrath gelange. 
14. „ (Ungarn). Der Kaiser empfängt die neuen ungarischen Mi- 
nister einzeln. Dieselben wohnen am folgenden Tage bereits einem 
Ministerrathe bei behufs Feststellung der nach Pesth bestimmten 
Publicationen. 
15. „ Congreß cisleithanischer Föderalisten aus allen denjenigen Kron- 
ländern, welche der Sistirungspolitik beigestimmt haben, in Wien 
(Feudale aus Böhmen, Mähren und Tyrol, Czechen aus Böhmen 
und Mähren, Slovenen aus Krain, Polen), um sich über ein gemein- 
sames Vorgehen auf den bevorstehenden Landtagen zu verständigen. 
Auf das Andringen der Czechen wird beschlossen, nur unter be- 
stimmten Voraussetzungen und Bedingungen in den Reichsrath zu 
wählen. 
15.—146. Febr. Kaiserliche Entschließungen ernennen die Landmarschälle 
und Landeshauptmänner für die Leitung der bevorstehenden Landtage. 
Die Ernannten gehören der neuen Sachlage entsprechend, ganz über- 
wiegend der verfassungstreuen Partei an. 
16. Febr. (Ungarn). Ein kais. Handschreiben enthebt den Grafen 
Majlath auf sein Ansuchen von der Stelle eines ungarischen Hof- 
kanzlers, die nach dem Ausgleich ganz wegzufallen hat, und ernennt 
ihn zum judex curie. 
17. „ (Ungarn). Kaiserl. Rescripte verkünden Ungarn den vollzogenen 
Ausgleich und die Ernennung eines verantwortlichen ungarischen 
Ministeriums (auf Grund der mit der Partei Deak, welche die 
Mehrheit des Landtags bildet, getroffenen Vereinbarung und der in 
Folge dieser Vereinbarung bereits gefaßten Beschlüsse des 67er Comité, 
was indeß selbstverständlich nicht erwähnt wird). 
An das königl. Reseript, welches dem ungarischen Landtag die Einsetzung 
eines verantwortlichen ungarischen Ministeriums ankündigt, schließen sich neun 
verschiedene kaiserl. Handschreiben an, welche in die neue Ordnung der Dinge 
hinüberzuleiten bestimmt sind. Zunächst wird der ungarische Hofkanzler (der 
nunmehrige Judex curis) versfändigt, daß Se. Majestät, „in Erfüllung der
	        
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