Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

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Orterreich. 
nur keinen Widerstand entgegensetzen; sondern dieselben auf das wirksamste 
unterstützen werde. Die Frage der Civilehe wird, freilich mit der bestimmten 
Betonung, daß der Katholicismus ein solches Institut nie gutheißen könne, 
vor allen Dingen im Sinne der praktischen Erwägung, daß dasselbe zunächst 
sicher bloß auf dem Papier vorhanden sein werde, durch den Beschluß erle- 
digt: der Entscheidung des Reichstags durch keine“ principielle Agitation ent- 
gegenzuarbeiten. In Betreff endlich der Verwaltung der kirchlichen Angelegen- 
heiten einigt sich die Versammlung dahin, den Laien diejenige Einflußnahme 
zuzugestehen, respertive zurückzugeben, welche sich als das wirksamste Mittel 
darstelle, dem allmählich bis in die untersten Schichten der Bevölkerung weiter 
fressenden Indifferentismus zu begegnen. 
25. Nov. Der Kaiser ernennt neuerdings 3 weitere erbliche und 18 weitere 
27. 
30. 
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lebenslängliche Mitglieder des Herrenhauses. 
„ (Ungarn). Im Hevbeser Crmitat wird der kgl. Commissär 
wieder abberusen und der Obergespan-Stellvertreter wieder eingesetzt. 
„ Reichsrath: Das Herrenhaus ertheilt auch dem Staatsgrund- 
gesetze über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (Grundrechte) 
seine Zustimmung. Die K Kirchenfürsten und die clerical-fendale Partei 
der Grafen Leo Thun 2c. haben sich zur Berathung nicht eingefunden. 
„ Reichsrath: Das Herrenhaus genehmigt die revidirte Februar- 
verfassung, doch nicht ohne einige wesentliche Modisicationen der 
Beschlüsse des Abg.-Hauses, indem es die Polizeigesetzgebung, die 
gesammte Civil= und Strafgesetzgebung und die Feststellung der 
Grundzüge für das gesammte (höhere und niedere) Unterrichtswesen 
des Competenz des Reichsraths reservirt wissen will. 
„ Reichsrath: Der confessionelle Ausschuß des Abg.-Hauses hat 
auch das dritte ihm übertragene Gesetz, das über die interconfessio- 
nellen Verhältnisse, zu Ende berathen. Dasselbe wird indeß bis 
Ende des Jahres dem Abg.-Hause noch nicht vorgelegt. 
2. Dec. Reichsrath: Das Herrenhaus ertheilt dem Delegationsgesetz 
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seine Zustimmung und nimmt die sämmtlichen Staatsgrundgesetze 
in dritter Lesung an. 
„ (Ungarn). Landtag Das Unterhaus nimmt das QOuotengesetz 
(Beitragspflicht beider Reichshälften zu den gemeinsamen Angelegen- 
heiten) mit 225 gegen 89 Stimmen an. 
„ Reichsrath: Das Abg.-Haus stimmt den Aenderungen, welche 
das Herrenhaus in den verschiedenen Staatsgrundgesetzen vorgenommen 
hat, bei, mit einziger Ausnahme, daß es auf der absoluten Wahrung 
des Briefgeheimnisses beharrt und der centralistischen Tendenz des 
Herrenhauses bez. des Unterrichtswesens nicht beistimmt. 
„ (Ungarn). Landtag: Perczel interpellirt das Ministerium im 
Unterhause über die Zulässigkeit einer eigenen ungarischen Honved- 
armee, da das Ausgleichsgesetz darüber dunkel ist. Ministerpräsident 
Andrassy gibt bez. der gefährlichen Angelegenheit eine ausweichende 
Antwort, mit der sich indeß Perczel keineswegs befriedigt erklärt.
	        
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