Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

4. Frankreich. 
19. Jan. Der Kaiser kündigt in einem Schreiben an den Staatsminister 
Nouher die Abschaffung der Adresse und die Ersetzung derselben 
durch ein „vorsichtig reglementirtes Interpellationsrecht“" so wie die 
spätere Vorlage eines Gesetzesentwurfs über die Presse und eines 
solchen über das Vereinsrecht an, was er als die „endliche Krönung 
des Gebäudes“ bezeichnet: 
Brief an Rouher: „Seit einigen Tagen fragk man sich, ob unsere 
Einrichtungen die Grenzen ihrer Vervollkommnung erreicht haben, oder ob 
neue Verbesserungen einzuführen wären; daher eine bedauerliche Ungewißheit, 
welcher ein Ziel zu setzen von Wichtigkeit ist. Bisher haben Sie in Meinem 
Namen muthig kämpfen müssen, um unangemessene Forderungen zurückzu- 
weisen, und mir die Initiative zu Reformen zu lassen, welche nützlich sind, 
sobald ihre Stunde gekommen ist. Heute glaub' Ich, daß es möglich ist den 
Einrichtungen des Kaiserreichs alle die Entwicklung deren sie fähig sind, und 
den öffentlichen Freiheiten eine neue Ausdehnung zu geben, ohne die Gewalt, 
welche die Nation Mir anvertraut hat, zu gefährden. Der Plan, den Ich 
Mir vorgezeichnet habe, besteht darin, die Unvollkommenheiten, welche die 
Zeit enthüllt hat, zu verbessern, und mit unsern Gewohnheiten vereinbaren 
Fortschritten Raum zu geben: denn Regieren heißt die gewonnenen Er- 
fahrungen verwerthen und die Bedürfnisse der Zukunft voraussehen. Das 
Decret vom 24. Nov. 1860 hatte zum Zweck, den Senat und den gesetz- 
gebenden Körper unmittelbar an der Politik der Regierung zu betheiligen, 
aber die Adreßdebatte hat nicht zu den Ergebnissen geführt, die man von 
ihr hätte erwarten sollen; sie hat bisweilen die öffentliche Meinung unnütz 
aufgeregt, zu unfruchtbaren Erörterungen Anlaß geben, und eine für die 
Geschäfte kostbare Zeit verlieren lassen; Ich glaube, daß man, ohne die Vor- 
rechte der berathenden Gewalten zu verkürzen, die Adresse durch ein vor- 
sorglich reglementirtes Interpellationsrecht ersetzen kann. Eine andere Modl- 
fication in den Beziehungen der Regierung zu den großen Staatskörpern 
schien Mir nothwendig; ich glaubte, daß Ich, indem Ich die Minister kraft 
einer besondern Delegation in den Senat und in den gesetzgebenden Körper 
schicke, um an gewissen Discussionen theilzunehmen, die Kräfte Meiner Re- 
gierung besser verwerthen würde, ohne aus den Bestimmungen der Verfassung 
zu treten, welche keine Solidarität unter den Minisiern zuläßt, und sie aus- 
schließlich vom Staatsoberhaupt abhängig macht. Aber auch hierauf dürfen 
sich die Reformen nicht beschränken, deren Einführung angemessen ist;z ein
	        
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