Frankreich. 343
28. März. (Luxemburg). Der Prinz von Oranien langk angeblich zur Er-
öffnung der Industrieausstellung in Paris an, in Wahrheit um dem
Kaiser der Franzosen selbst zu sagen, daß der König, von dem Wunsche
beseelt „ihm angenehm zu sein“ in die Cession Luxemburgs an Frank-
reich willige und ihn bitte, sich mit Preußen darüber zu. verständigen.
„ „ Gesetzgeb. Körper: Die Regierung setzt nur mit Mühe die Auf-
hebung der Schuldhaft mit 136 gegen 92 Stimmen durch, obgleich
die gesammte Opposition, Thiers und Berryer allein ausgenommen,
dießmal auf ihrer Seite steht.
29. „, Gesetzgeb. Körper: Präsident Walewski sieht sich genöthigt, seine
Entlassung einzugeben. Der Vicepräs. Schneider wird zum Prä-
sidenten der Kammer, Walewski wieder zum Senator ernannt.
— März u. Aprik. Der Gesundheitszustand der kais. Prinzen erregt
lebhafte Besorgnisse.
1. April. Eröffnung der Weltausstellung in Paris.
4. „ (Luxemburg). Preußen wendet sich in der Luxemburgerfrage
seinerseits an die Unterzeichner der Verträge von 1839.
6. „ Plöhbliche Panik an der Pariser Börse in Folge der Luxemburger
Angelegenheit.
8. „ (Luxemburg). Gesetzgeb. Körper: Favre stellt das Gesuch einer
Appellation über die Luxemburger Angelegenheit; dasselbe geschieht
von mehreren Mitgliedern der Majorität.
Der Minister des Ausw. Moustier gibt auf Befehl des Kaisers eine
beschwichtigende Erklärung ab: „Von der tiefen Ueberzeugung beherrscht, daß
die wahrhaften und dauernden Interessen Frankreichs in der Erhaltung des
europäischen Friedens liegen, ist die kaiserliche Regierung in ihren inter-
natienaken Beziehungen nur von Gedanken der Beschwichtigung geliitet.
Darum hat sie auch aus freiem Antrieb diese Frage nicht in Anregung ge-
bracht. Die unbestimmte Stellung von Limburg und Luxemburg hat eine
Mittheilung des Haager Cabinets an die französische Regierung veranlaßt.
Die beiden Herrscher kamen auch in die Lage über den Besitz Luxemburgs
ihre Ansichten auszutauschen. Uebrigens hatten diese Besprechungen (pour-
Parlers) noch keinen officiellen Charakter angenommen, als, von dem König
der Niederlande über ihre Ansicht befragt, die preußische Regierung die Be-
stimmungen des Vertrags von 1830 anrief. Getreu den Principien, welche
stets unsere Politik geleitet, haben wir die Möglichkeit dieses Gebietserwerbs
niemals anders als unter drei Bedingungen verstanden: die freie Zustimmung
des Großherzogs von Luxemburg, die loyale Prüfung der Interessen der
Großmächte, der durch cine allgemeine Abstimmung kundgegebene Wunsch der
Bevölkerung. Wir sind also geneigt, im Verein mit den andern Cabinetten
Europa's, die Clauseln des Vertrags von 1839 zu prüfen. Wir werden bei
dieser Prüsung mit der versöhnlichsten Gesinnung zu Werke gehen, und wir
Klauben sest. daß der europäische Friede durch diesen Zwischenfall nicht ge-
stört werden wird.“ Präs. Schneider: Das Interpellationsrecht solle
durch diese Erklärung in keiner Weise gehindert werden; die Gesuche würden
daher an die Ausschüsse zu überweisen sein. Thiers erklärt die Mitthellung
der Regierung für ungenügend und verlangt die Vorlage der betreffenden
Depeschen. Rouher: aus der Mittheilung der Regierung gehe hervor, daß