Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

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gegeben habe, zur Action zu schreiten“ und daß sich in Florenz be- 
reits ein Emigrations-Comité& als „Insurrections-Centrum“" gebildet hat. 
Aus späteren Enthüllungen Nicotera's ergibt sich, daß die ersten Anfänge 
der Unternehmung schon ins Spätjahr 1866 zurückreichen, wo drei Abge- 
sandte aus Rom Garibaldi auf Caprera aufssuchten, und ihm angeblich 
2000 Bewaffnete in Rom selbst versprachen. 
25. Juni. Die II. Kammer beschließt gelegentlich des Budgets die Auf- 
29. 
30. 
hebung der 6 großen Militärcommandos mit 207 gegen 86 Stimmen. 
Lamarmora und Cialdini verlangen aus Aerger darüber ihre Ent- 
lassung. 
„ II. Kammer: Die Commission für das Gesetz bez. Liquidation 
der Kirchengüter legt ihren Bericht nebst einem detaillirten völlig 
umgearbeiteten Antrage vor. 
Antrag der Commission: Das durch das Gesetz vom 7. Juli 1866 
sanctionirte Prinzip der Conversion (im Gegensatz zur Einkämmerung) des 
Kirchenvermögens soll aufrecht erhalten bleiben, und auch auf eine Reihe der 
im vorigen Jahr nicht betrossenen Objecte Anwendung finden. Vor allem 
wird die juriftische Persönlichkeit den Seminarien, den Kanonikaten, den Ab- 
teien, den Prälaluren, den Kapiteln der Kollegiatkirchen, den Lalenpatronat-- 
benefizien, den Bruderschaften, den frommen Stistungen entzogen. Was die 
Bisthümer betrifft, so will man die jetzt lebenden Titulare nach ihrem Weg- 
fall nicht ersetzen, sondern nur die der Erzbisthümer. Für die Bischöse wird 
der jährliche Gehalt auf 10—20,000 Fr. festgesetzt, für die Pfarrer auf 
800—10,000 Fr. Den Inhabern der unterdrückten Benefizien wird eine 
Pension auf den Cultusfonds angewiesen, vorausgesetzt, daß sie im Amte 
bleiben. Die den unterdrücklen Seminarien gehörigen Gebäude und deren 
Dotationen werden zu Gunsten des secundären Laienunterrichts in den be- 
trefsenden Gemeinden verwendet. Die heute in der Zahl von 288 in Italien 
eristirenden Seminarien werden auf die Zahl von 21 reducirt. Alle Güter 
der unterdrückten Körperschaften nimmt der Staat in Besitz. Die Güter 
werden von demselben in öffentlicher Versteigerung verkauft. Commissionen 
verwalten die noch nicht verkauften Güter. Die Güter werden mit Ertheilung 
einer zwanzigjährigen Frist verkauft; ein Zehntel des Preises ist unmittelbar 
zu erlegen. Die Regierung wird ermächtigt, Obligationen auszugeben, ge- 
nannt „Bodenscheine“, um mittelst derselben eine Vorauszahlung von 600 
Millionen zu erhalten. Die Commission hat schließlich in der Erwägung, 
daß mit dem Verkauf der Kirchengüter der Staat sich seiner letzten Hilfs- 
qduelle entäußert, beschlossen, in der Kammer eine „Tagesordnung“ einzu- 
bringen, wodurch einerseits die Regierung eingeladen wird, vor dem Verkauf 
eine neue Steuer, die für die Finanzen 80 Millionen zu ertragen habe, vor- 
zuschlagen, und andererseits die Kammer ausgesordert wird, diese Steuer zu 
bewilligen. [„Der erste Artikel ist unzweijelhaft der wichtigste des ganzen 
Entwurfs. Derselbe will geradezu die Abschaffung aller kirchlichen Körper- 
schaften — nichis soll bestehen bleiben als die Pfarreien mit Seelsorge. Geht 
perermrte durch, so ist jegliche Versöhnung mit dem Papst unmöglich 
geworden.“ 
„ Beide Kammern haben sich mit großen Mojoritäten geeinigt, 
der Regierung die provisorische Bewilligung des Budgets auch für 
den Monat Juli zuzugestehen. 
4.—2. Juli. Die II. Kammer genehmigt den Handelsvertrag mit Oester- 
reich mit 165 gegen 64 Stimmen, und verwirft dagegen den prä-
	        
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