Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

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zeichnet worden. Der größte Theil der angenommenen Offerten 
fällt auf die französische Schweiz. 
— April. Der Bundesrath trifft mit Rücksicht auf die Luxemburger Frage 
einige Vorbereitungen. Das Gerücht einer Allianz Frankreichs mit 
Holland, Belgien und der Schweiz findet in der Schweiz selbst 
nicht den mindesten Anhalt. Nicht ein einziges Blatt spricht sich für 
ein näheres Verhältniß zu Frankreich aus. Die öffentliche Meinung 
ist vielmehr allgemein und entschieden für „strenge, bewaffnete 
Neutralität.“ · 
„ Landammann Heer v. Glarus wird vom Bundesrath zum schweiz. 
Gesandten in Berlin und an den süddeutschen Häfen ernannt. 
„ Der Bundesrath verfügt eine neue Eintheilung der eidg. Armee 
(Territorialeintheilung). 
Die ganze Armee zerfällt in 9 ständige Divisionen nebst einigen Einzel- 
brigaden. Jede Division besteht aus 3 Brigaden, jede Brigade zählt 6 Ba- 
taillone (3 Bat. Auszug, 1 Bat. Reserre und 2 Bat. Landwehr) à durch- 
schnittlich 800 Mann und außerdem 10 Scharsschützencompagnien, 3 Batterien 
Arlillerie, 1 Guidene, 2 Dragonercompagnien und 1 Sappeurcompagnie. 
Jedem Brigadecommandanten ist ein zweiter Oberst ad latus beigegeben, um 
im Fall der Einberufung aller Truppentheile im Commando auszuhelfen. 
5. Mai. (Luzern.) Die Großrathswahlen sichern der liberalen Partei 
neuerdings das Uebergewicht. 
— Juni. (Solothurn, Bern, Aargaupy setzen, da mit den Organen 
der Kirche nicht zu Ende zu kemmen ist, von Staatswegen bie Feier- 
tage auf 6 im Jahr herab, das ganz kath. Solothurn durch ein- 
fachen Regierungsbeschluß, Bern und Aargau durch Beschlüsse der 
Gr. Räthe. In Solothurn versucht die Geistlichkeit einen Vetosturm 
dagegen hervorzurufen, indeß ohne Erfolg. 
1. Juli. Eröffnung der Bundesversammlung. 
2. 
5. 
„ Nationalrath: Bundesrath Welti gibt Aufschlüsse über den Stand 
der Bewaffnung der eidg. Armee mit Hinterladern: 
Die Frage eines neuen Repelirgewehres sei noch nicht entschieden, wie denn 
auch noch von keinem einzigen europ. Staate ein endgültiges Modell adoptirt 
worden sei, auch nicht in Frankreich, wo man immer noch an dem Chassepot 
verbessere. Dagegen würden bis zum 1. Jan. 1868 von den alten Gewehren 
80,000 Stück und der Rest in weiteren 6 Monaten umgeändert sein. 
„ Der Nationalrath genehmigt trotz lebhafter Opposition der sog. jung- 
radicalen Partei mit großer Mehrheit das Gesetz über den bei einem 
Begehren nach Revision der Bundesverfassung einzuhaltenden Modus 
nach dem Antrage der Mehrheit der Commission: 
Art. 1. Fünfzigtausend stimmberechtigte Schweizer Bürger können zu 
jeder Zeit verlangen, daß die Frage, ob eine Revision der Bundesverfassung
	        
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