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zeichnet worden. Der größte Theil der angenommenen Offerten
fällt auf die französische Schweiz.
— April. Der Bundesrath trifft mit Rücksicht auf die Luxemburger Frage
einige Vorbereitungen. Das Gerücht einer Allianz Frankreichs mit
Holland, Belgien und der Schweiz findet in der Schweiz selbst
nicht den mindesten Anhalt. Nicht ein einziges Blatt spricht sich für
ein näheres Verhältniß zu Frankreich aus. Die öffentliche Meinung
ist vielmehr allgemein und entschieden für „strenge, bewaffnete
Neutralität.“ ·
„ Landammann Heer v. Glarus wird vom Bundesrath zum schweiz.
Gesandten in Berlin und an den süddeutschen Häfen ernannt.
„ Der Bundesrath verfügt eine neue Eintheilung der eidg. Armee
(Territorialeintheilung).
Die ganze Armee zerfällt in 9 ständige Divisionen nebst einigen Einzel-
brigaden. Jede Division besteht aus 3 Brigaden, jede Brigade zählt 6 Ba-
taillone (3 Bat. Auszug, 1 Bat. Reserre und 2 Bat. Landwehr) à durch-
schnittlich 800 Mann und außerdem 10 Scharsschützencompagnien, 3 Batterien
Arlillerie, 1 Guidene, 2 Dragonercompagnien und 1 Sappeurcompagnie.
Jedem Brigadecommandanten ist ein zweiter Oberst ad latus beigegeben, um
im Fall der Einberufung aller Truppentheile im Commando auszuhelfen.
5. Mai. (Luzern.) Die Großrathswahlen sichern der liberalen Partei
neuerdings das Uebergewicht.
— Juni. (Solothurn, Bern, Aargaupy setzen, da mit den Organen
der Kirche nicht zu Ende zu kemmen ist, von Staatswegen bie Feier-
tage auf 6 im Jahr herab, das ganz kath. Solothurn durch ein-
fachen Regierungsbeschluß, Bern und Aargau durch Beschlüsse der
Gr. Räthe. In Solothurn versucht die Geistlichkeit einen Vetosturm
dagegen hervorzurufen, indeß ohne Erfolg.
1. Juli. Eröffnung der Bundesversammlung.
2.
5.
„ Nationalrath: Bundesrath Welti gibt Aufschlüsse über den Stand
der Bewaffnung der eidg. Armee mit Hinterladern:
Die Frage eines neuen Repelirgewehres sei noch nicht entschieden, wie denn
auch noch von keinem einzigen europ. Staate ein endgültiges Modell adoptirt
worden sei, auch nicht in Frankreich, wo man immer noch an dem Chassepot
verbessere. Dagegen würden bis zum 1. Jan. 1868 von den alten Gewehren
80,000 Stück und der Rest in weiteren 6 Monaten umgeändert sein.
„ Der Nationalrath genehmigt trotz lebhafter Opposition der sog. jung-
radicalen Partei mit großer Mehrheit das Gesetz über den bei einem
Begehren nach Revision der Bundesverfassung einzuhaltenden Modus
nach dem Antrage der Mehrheit der Commission:
Art. 1. Fünfzigtausend stimmberechtigte Schweizer Bürger können zu
jeder Zeit verlangen, daß die Frage, ob eine Revision der Bundesverfassung