Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

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Schwelz. 
oder über Gebühr verschleppt wurde; 6) daß das Vertrauen der öffentlichen 
Meinung in die Justizpflege des Cantons erschüttert worden ist theils durch 
eine Anzahl verwerflicher Urtheilssprüche, theils durch die Bloßstellung der 
moralischen Würde und Unabhängigkeit einzelner Justizbeamten — beschließt: 
4) es sei eine Verfassungsrevision durch einen Versassungsrath und Erneuerung 
der gesetzgebenden sowie der obersten Verwaltungs= und Justizbehörden des 
Cantons anzüstreben; 2) es ist ein Ausschuß von sieben Mitgliedern zu 
wählen, welcher sich mit den Vertrauensmännern der andern Landestheile in 
Verbindung setzen wird, um durch Sammlung der 10,000 Unterschriften die 
Verfassungsrevision zu ermöglichen und überhaupt mit allen gesetzlichen 
Mitteln das angestrebte Ziel zu verfolgen.“ 
29. Nov. Der Bundesrath nimmt die Einladung der franz. Regierung 
zur Theilnahme an europäischen Conferenzen über die römische 
Frage an: 
„.. Dieser zustimmenden Erklärung glaubt jedoch der Bundesrath noch einige 
freimüthige Bemerkungen beifügen zu sollen. Es liegen seit längerer Zeit 
in Rom zwei große Interessen mit einander im Streit, das eine religiöser 
Natur, wurzelnd im Bedürfniß der Unabhängigkeit des Oberhauptes der 
katholischen Kirche, das andere politischer Natur, bestehend in den Bestrebungen 
des römischen Volks seine Staats= und Regierungsform selbständig zu be- 
stimmen. Man wird billigerweise die Berechtigung dieser beiden Interessen 
nicht verneinen, und der vorhandene Streit wird nicht wohl anders zu einem 
dauernden Abschluß gelangen können als durch Anerkennung und Befriedigung 
der beiderseitigen Interessen. Ob zur Erreichung dieses Ziels nicht einc vor- 
gängige Verhandlung der kaiserlichen Regierung mit den Hauptinteressenten 
wünschbar gewesen wäre, vermag der Bundesrath nicht zu beurtheilen. Er 
kann seinerseits ganz den im Einladungsschreiben bezeichneten Weg einer freien 
Berathung ohne vorherige Fesistellung eines Programms acceptiren. Dagegen 
scheint es dem Bundesrath, dieser letztere Standpunkt habe wieder seine be- 
sondern Bedingungen und Consequenzen. Eine erste Bedingung einer freien 
Berathung ist wohl die, daß die europäische Conferenz eine nicht schon ein- 
seitig präjudicirte Sachlage vor sich habe. In Folge des von Sr. Majestät 
dem Kaiser selbst angekündigten baldigen Aufhörens der bewafssneten Znter- 
vention im Kirchenstaat, glaubt indeß der Bundesrath einer weitern Erörter-- 
ung dieses Punktes enthoben zu sein. Als weitere Folge betrachtet der Bundes- 
rath den Grundsatz, daß einer Schlußnahme nur in so weit rechtliche Wirk- 
ung zukommen dürfe, als solche von den Betheiligten selbst acceptirt worden 
ist. Endlich muß jedem Theilnehmer wohl das Recht zustehen, sich von den 
Conferenzen zurückziehen zu dürfen, salls die Verhandlungen einen Gang 
nähmen, welcher mit dessen politischen Grundsätzen nicht vereinbar wärc. 
Der Bundesrath muß schon jetzt erklären, daß er nur zu Schlußnahmen mit- 
wirken kann, welche den Grundsätzen entsprechen, auf welchen das politische 
System der Schweiz selbst beruht.. 
„ Der preuß. Gesandte übermittelt dem Bundesrathe die Erklärung, 
daß den sog. hannover'schen Flüchtlingen bis zum 1. Januar die 
straffreie Rückkehr in ihre Heimath offen stehe. Eine frühere Zähl- 
ung derselben hat 228 solcher Flüchtlinge ergeben, eine neue con- 
statirt deren 383. 
2. Dec. Eröffnung der Bundesversammlung. 
3. 
„ Der Ständerath tritt dem unter dem 5. Juli vom National-
	        
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