Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

 
                 Preußen und der norddeutsche Bund. 
49 Stimmen abgelehnt und § 1 mit 54 gegen 48, das ganze 
Gesetz aber mit 64 gegen 28 Stimmen angenommen. 
45. Jan. (Preußen: Hannover). Ablauf der Frist für die Entscheidung 
 
 
 
der Offiziere der ehemals kgl. hannöv. Armee: 525 Offiziere haben 
sich zum Eintritt in die preuß. Armee gemeldet, 72 ihre Pensi- 
onirung verlangt, 90 gar keine Erklärung abgegeben. 
„ (Norddeutscher Bund). Die meisten Regierungen der Klein- 
staaten des Bundes gestehen den zukünftigen Abgeordneten zum ersten 
Reichstage Diäten (von 4 Thlrn.) zu. 
„ (Hamburg). Lehhafte Agitation für und gegen einen Eintritt 
Hamburgs in den Zollverein. 
17. „ (Norddeutscher Bund). Die offiz. Prov.-Corr. äußert sich 
über die Gestaltung des nordd. Bundes dahin: 
„Die Conferenzen der Bevollmächtigten der nordd. Staaten lassen mehr 
und mehr ein allseig erfreuliches Ergebniß in Aussicht nehmen. Die Be- 
vollmächtigten haben immer bestimmter erkannt, daß die preußische Regierung 
den Einzelstaaten keine andern Opfer zumuthet als dirlenigen: welche die Zu- 
sammensassung aller Kräfte behufs Sicherung eines mächtigen nationalen 
Fortschritts auf dem wirthschaftlichen und politischen Gebiet unabweislich er- 
erfordert, und daß über diese Gebiete gemeinsamen Schaffens hinaus der 
norddeutsche Bund den einzelnen Staaten vor allem eine Anlehnung zur 
freien und wirksamen Entwicklung ihrer eigenen Kräfte darbieten soll.“ 
Namentlich wird der sächsischen Regierung nachgerühmt, daß sie erkannt habe, 
wie dle Keime gemeinsamer Wohlfahrt und Kraft in aufrichtigem Zusammen- 
gehen zu pflegen seien. Aber auch den kleinern Regierungen wird Verständ- 
niß und redlicher Wille zuerkannt. „Allerdings habe der große Abstand der 
geringen Leistungen, welche die Bevölkerungen der kleinen Staaten bisher 
für die nationale Vertheidigung zu gewähren hatten, von denjenigen An- 
forderungen, die im norddeutschen Bunde bei gleichmäßiger und gerechter 
Vertheilung der nationalen Pflichten an sie zu stellen sind, den betreffenden 
Regierungen fürs erste manche schwere und peinliche Erwägung in Betreff 
der Aufbringung der neuen Lasten auferlegt. Aber die preußische Regierung 
werde auch in dieser Beziehung jede mögliche Rücksichtnahme auf den bis- 
herigen Entwicklungsgang und auf die thatsächlichen Verhältnisse in den 
kleinern Staaten obwalten lassen, und namentlich die Hand dazu bieten, 
daß den kleinern Staaten der Uebergang zur vollen Erfüllung ihrer neuen 
Pflichten sich durch eine baldige wirthschaftliche Umgestaltung und Verein- 
fachung ihrer innern Einrichtungen erleichtere.“ 
„ (Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt den von Paur und Gen. 
eingebrachten Gesetzesentwurf für Parlamentsdiäten mit 178 gegen 
106 Stimmen. Die Regzierung erklärt sich dagegen als vor den 
Reichstag gehörig. 
18. „ (Norddeutscher Bund). Die Conferenz der Bevollmächtigten 
der nordd. Bundesstaaten beschließt einstimmig: 
„In Erwägung, daß die wünschenswerthe Förderung des Verfassungs- 
werkes eine einheitliche Vertretung der hohen verbündeten Regierungen gegen- 
Über der gemeinschaftlich einzuberufenden Volksvertretung erheischt, der Krone 
Preußen ad hoc die in den Artikeln 14 und 25 des von der Krone Preußen 
vorgelegten Berfassungs-Entwurfes — Ark. 14. „Dem Präsidium steht es
	        
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