Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

Schweden und Norwezen. 419 
— Oct. Schluß der Verhandlungen des zur Revision der schwedisch- 
norwegischen Bundesverfassung niedergesetzten Comité. 
Sowohl die schwedischen als die norwegischen Commissäre haben ihr letztes 
Ziel nicht erreicht, welches bei diesen in der Aushebung der Vorschrift, daß der 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten stets ein Schwede sein muß, bei 
jenen in der Herstellung einer gemeinsamen schwedisch-norwegischen Volksver- 
treiung für die gemeinsamen Angelegenheiten bestand. Den Schweden wäre 
es wohl recht gewesen, wenn beide Forderungen ausgleichsweise bewilligt 
worden wären, aber die Norweger fanden den ihnen zugemutheten Preis zu 
hoch. Sie wollen von keinem Unionsparlament, in welchem sie unfehlbar 
regelmäßig den Kürzern ziehen würden, etwas wissen, so lange die Dänen 
nicht im Bunde bie Dritten sein können, und das auch dann noch übrig 
bleibende numerische Uebergewicht der Schweden mindestens moralisch er- 
mäßigen. Dagegen wird der König mit der Annahme dieses Vorschlags 
durch die beiden Landtage allerdings in den Besitz größerer Macht und er- 
weiterter Freiheit der Bewegung gelangen. Letzteres durch die Beseitigung 
des Vorbehalts, das stehende Heer Norwegens nicht ohne Zustimmung des 
Storthing außerhalb der Landesgrenzen verwenden zu dürfen; ersteres durch 
die Vorschrift, daß ein gemeinsames Gesetz die Minimalzisser des Heerbe- 
standes im Verhältniß zur Bevölkerungszahl für beide Staaten gleichmäßig 
feststellen, und daß jeder der beiden Staaten dem König für Kriegsfälle einen 
außerordentlichen Credit bereithalten soll. Gleichzeitig hat das Revisions- 
Comité, um die norwegische Sprödigkeit gegen stärkere Anziehung der Unions= 
bande zu erweichen, für ein neues Mittel gesorgt, die Führung der auswär- 
tigen Politik unter parlamentarische Controle zu stellen. Eine ganze Reihe 
der wichtigsten Amtshandlungen des Ministers der auswärtigen Angelegen- 
heiten wird zur Competenz des schwedisch-norwegischen Staatsraths gezogen; 
und da dessen Protokolle, einer specifisch-skandinavischen Institution gemäß, 
regelmäßig den beiden Landesvertretungen vorgelegt werden, so ergibt sich 
das weitere ven selbst. Die auswärtige Politik der Dynastie Bernadotte wird 
EE inskünftige noch genauer als bisher an den Geist ihrer Völker zu binden 
aben. 
27°
	        
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