11. Rußland.
17. Jan. Der Fürst von Mingrelien tritt seine bisherigen Soureränetäts-
rechte gegen eine Million Rubel an den Kaiser ab.
19. „ (Polen). Circulardep. des Fürsten Gortschakoff über den kais.
Ukas vom 4. Dec. 1866, durch welchen das Concordat mit Rom
von 1847 für aufgehoben erklärt wurde.
Gortschakoff erklärt darin, daß jenem Ukas lediglich aus Schonung für
Rom keine zur Ausklärung und Motivirung der Maßregel bestimmte Be-
trachtungen beigegeben worden seien. Da nun aber Nom darauf durch die
Veröffentlichung einer Sammlung von Actenstücken zu seiner Rechtfertigung
und als Anklage gegen das kais. Cabinet geantwortet habe, so sehe sich dieses
gezwungen, ihr durch eine (der Dep. beigegebene sehr ausführliche) „historische
Uebersicht über die Handlungen des römischen Hofes, welche den Bruch der
Beziehungen des kais. Cabinets zu dem h. Stuhle und die Aushebung des
Concordats von 1847 herbeigeführt haben“, entgegenzutreten. Die Uebersicht
schildert jene Beziehungen vom polnischen Aufstande von 1830 bis zu dem
von 1863 herab und schließt mit solgender Darstellung des endlichen Bruchs:
„Nachdem der polnische Ausfstand bezwungen worden war, begann die
Reihe der Resormen, welche dem Königreiche eine neue Gestalt verliehen.
Keine Resorm war wohl dringlicher, als die des Klosterwesens. Die
Schritte, die deßhalb geschahen, reizten den römischen Hof zu erneuerter
Feindseligkeit. In der Allocution vom 24. April 1864 hat Pius IXK. Se.
Maj. den Kaiser persönlich angeklagt, „die Kirche zu quälen und zu unter-
drücken, dem kathelischen Glauben Gewalt anzuthun und die Unglücklichen.
welche bis zum Tode der Religion Jesu Christi treu geblieben waren, zu
verfolgen". Dieselben Anklagen wiederholten sich mit nicht minderer Heftig-
keit in der Encyklicu vom 3. Juli 1864, in welcher der Papst die polnischen
Bischöfe zur Ausdauer und Beharrlichkeit ermahnte. Es vertrug sich nicht
mehr mit der Würde des Kaisers, sich bei einem Souverain vertreten zu
lassen, der also handelte. Herr Kisselew wurde von Rom akberufen; die
Geschäfte der Gesandtschaft wurden dem ersten Secretär, Baron Meyendorff,
übertragen, welcher den Besehl erhielt, die strengste Zurückhaltung zu be-
obachten und sich jeder politischen Initiative zu enthalten. Seiner Instruction
gemäß vermied es Baron Meyendorff sast während eines ganzen Jahres, sich
im Vatican zu zeigen. In officiöser Weise wurde ihm zu verstehen gegeben,
daß diese Fernhaltung einen peinlichen Eindruck mache. In Folge dessen