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Natland.
Kreislandtage die Steuerrollen für 1867 entworfen hätten und man diese zu
ändern keine Mittel und auch keine Zeit mehr habe, und gleich darauf serner
nach dem Antrage des Grafen Schuwalow mit 38 gegen 19 Stimmen be-
schlossen: „Die Entwickelung des Gesetzes vom 21. Nov. auf Grundlage der
Gleichheit und des Rechtsschutzes Aller durch Zusammenwirken der Central-=
verwaltung und der Zemstvo zu erbitten"“. In dem Beschluß lag eine ab-
sichtliche Zweideutigkeit. Zemstvo ist nämlich die russische Bezeichnung für
die gegenwärtig bestehenden, mit beschränkten Rechten ausgestatteten Provinzial-=
vertretungen, Zemstvo heißt aber auch der von vielen gewünschte allgemeine
Landtag, von dem doch eigentlich allein die Rede sein konnte, wenn er mit der
Centralregierung zusammenwirken soll.
24. Febr. (Sog. westl. Provinzen). Der neue Gouverneur Baranow#’
erläßt ein Circular, durch welches die Aufrechthaltung des Zwangs
für die Polen, ihre Güter bis zum 10. Dec. d. J. zu verkaufen,
angekündigt wird.
3. März. Ein k. Ukas dehnt die Aufhebung der Leibeigenschaft auch auf
21.
26.
den Kaukasus und Mingrelien aus.
„ Miliutin, das Haupt der Nationalpartei (Bruder des Kriegs-
ministers) wird wegen Krankheit als Chef der Kanzlei des Kaisers
für die Angelegenheiten des Kgr. Polen definitiv entlassen.
„ (Polen). Ein k. Ukas kündigt die vollständige Einverleibung
des Landes an und hebt zunächst die sog. Schatzcommission auf,
deren Geschäfte fortan an das russische Finanzministerium in St.
Petersburg übergehen:
„Das Ziel der von uns beschlossenen Umgestaltungen in der Civil-Or-
ganisation und in der Administration des Königreichs Polen ist die noth=
wendige vollständige Verschmelzung desselben mit den anderen Theilen unseres
Reichs. Demnach erscheint es erforderlich, daß die in der Hauptstadt Warschau
bestehenden Regierungs-Commissionen, sowie der Administrationsrath und die
übrigen Centralbehörden aufgehoben und die einzelnen localen Verwaltungs-
zweige den bezüglichen Ministerien in Petersburg zugetheilt werden. Es bat
dies nicht unverzüglich, sondern stufenweise zu geschehen, und wir haben die
Minister, und zwar jeden in Betreff seines Ressorts, sowie unsere Statthalter
mit den Detail-Entwürfen in Bezug auf die Ausführung mit Ordre versehen.“
16. April. Veröffentlichung des Budgets für 1867:
18.
Das Gesammteinkommen des Reichs wird auf 443,800,000 Rubel anze-
setzt, mit Einschluß von 15 Mill., die vom engllsch-holländischen Anlehen ren
1866 genommen sind, um das Defizit in diesem Betrage zu decken. 257 Mill.
R. werden für den Eisenbahnbau angewiesen und werden durch Einnahmen
aus verschiedenen Quellen gedeckt. Die Ausgabe für die Nationalschuld be-
trägt 734. Mill. R. Das Budget für Polen wird noch besonders aufgeführt
mit 16¼4.Mill. Einnahme und 20 Mill. Ausgabe; die Finanzverwaltung
olene ist indeß gänzlich der Controlle des russischen Finanzministers
unterstellt.
„ Nachdem die russische Regierung den Großmächten bereits unter
dem 24. März d. J. ein Memoire über die in der Türkei bisher
unternommenen Reformen und speziell über die Unzulänglichkeit des