Preußen und der norddenische Bund. 43
treffend die Bewilligung einer Eisenbahn-Anleihe von 24 Mill.
Thlrn., doch nur mit dem Zusatze des Abg. v. Vincke (Hagen)
„Jede Verfügung der Staatsregierung über eine der durch dieses Gesetz
berührten Eisenbahnen durch Veräußerung oder Verpachtung bedarf zu ihrer
Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtags",
der gegen den heftigen Widerstand der Minister mit 175 gegen
114 Stimmen angenommen wird.
1. Febr. (Preußen). Das Herrenhaus lehnt das vom Abg.-Haus beschlossene
Parlamenisdiãtengesetz mit 78 gegen 7 Stimmen seinerseits ab.
Das Abg.-Haus genehmigt die Vorlage der Regierung bezüglich
Aufhebung des bisherigen Salzmonopols gegen Einführung einer
Salzsteuer.
„ (Preußen: Hannover). Die Regierung versetzt eine Reihe von
Beamteten aus den älteren preuß. Provinzen ins hannoversche, na-
mentlich an Stelle solcher, die wegen Unterzeichnung der ritter-
schaftlichen Adresse suspendirt worden waren.
2. „ (Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt einstimmig das von der
Regierung mit dem Fürsten von Thurn und Texis abgeschlossene
Abkommen bezüglich Abtretung seines Postregals.
„ (Preußen: Frankfurt). Der Finanzminister v. d. Heydt lehnt
die Begehren einer Eingabe bez. Erstattung der 6 Mill. Kriegs-
contribution und anderer Leistungen während des Krieges ab:
„Den Herren Unterzeichnern der an das k. Staatsministerium gerichteten
Vorstellung vom 20. v. M., welche zur weitern Veranlassung an mich ab-
gegeben worden ist, erwiedere ich, daß die von der Stadt Frankfurt a. M.
baar eingezahlte Kriegs-Contribution von 5,747,008 fl. ihre definitive Ver-
wendung nach Maßgabe des Gesetzes vom 28. Sept. v. J. bereits gefunden
hat und eine Zurückzahlung derselben ebensowenig wie die außerdem bean-
tragte Schadlosigkeit in Aussicht gestellt werden kann. Nach der von dem
Hrn. Ministerpräsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten
Grafen v. Bismarck bei dessen Anwesenhelt in Brünn dem Senator Dr. Müller
gemachten Eröffnung, würde es lediglich von der Entschließung der Stadt
Frankfurt abgehangen haben, durch ihren freiwilligen Anschluß an
Preußen nicht nur jede Kriegsauflage von sich abzuwenden, sondern sich
auch im Wege des Vertrags eine Ausnahmestellung unter den Stiädten
der Monarchie mit wichtigen Privilegien gesichert zu sehen. Nachdem die Stadt
Frankfurt hierauf nicht eingegangen ist, hat dieselbe die eingetretenen Verluste
als unvermeidliche Kriegsfolge lediglich ihrer frei gewählten Haltung
zuzuschreiben. Dem Antrag: die baar bezahlten Kriegscontributionen der
Stadt oder für deren Rechnung der Frankfurter Bank zurückzuerstatten und
die Stadt für die sonstigen Naturallieferungen und Leistungen in dem Maß
zu entschädigen, daß Frankfurt keine höheren Kriegsleistungen angerechnet
werden als im Verhältniß die andern preußischen Städte zu tragen hatten,
kann unter diesen Umständen, ganz abgesehen davon, daß die Herren Unter-
zeichner der Vorstellung vom 20. v. M., Anliegen der Stadt Frankfurt zu
vertreten, nicht legitimirt sind, keine entsprechende Folge gegeben werden.“
4. „ (Preußen). Herrenhaus: Debatte über das Eisenbahnanlehen
von 24. Mill. Die Commission trägt mit 8 gegen 2 Stimmen