Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

          Preußen und der norddenische Bund.                      43 
treffend die Bewilligung einer Eisenbahn-Anleihe von 24 Mill. 
Thlrn., doch nur mit dem Zusatze des Abg. v. Vincke (Hagen) 
„Jede Verfügung der Staatsregierung über eine der durch dieses Gesetz 
berührten Eisenbahnen durch Veräußerung oder Verpachtung bedarf zu ihrer 
Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtags", 
der gegen den heftigen Widerstand der Minister mit 175 gegen 
114 Stimmen angenommen wird. 
1. Febr. (Preußen). Das Herrenhaus lehnt das vom Abg.-Haus beschlossene 
 
 
 
Parlamenisdiãtengesetz mit 78 gegen 7 Stimmen seinerseits ab. 
Das Abg.-Haus genehmigt die Vorlage der Regierung bezüglich 
Aufhebung des bisherigen Salzmonopols gegen Einführung einer 
Salzsteuer. 
„ (Preußen: Hannover). Die Regierung versetzt eine Reihe von 
Beamteten aus den älteren preuß. Provinzen ins hannoversche, na- 
mentlich an Stelle solcher, die wegen Unterzeichnung der ritter- 
schaftlichen Adresse suspendirt worden waren. 
2. „ (Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt einstimmig das von der 
Regierung mit dem Fürsten von Thurn und Texis abgeschlossene 
Abkommen bezüglich Abtretung seines Postregals. 
„ (Preußen: Frankfurt). Der Finanzminister v. d. Heydt lehnt 
die Begehren einer Eingabe bez. Erstattung der 6 Mill. Kriegs- 
contribution und anderer Leistungen während des Krieges ab: 
„Den Herren Unterzeichnern der an das k. Staatsministerium gerichteten 
Vorstellung vom 20. v. M., welche zur weitern Veranlassung an mich ab- 
gegeben worden ist, erwiedere ich, daß die von der Stadt Frankfurt a. M. 
baar eingezahlte Kriegs-Contribution von 5,747,008 fl. ihre definitive Ver- 
wendung nach Maßgabe des Gesetzes vom 28. Sept. v. J. bereits gefunden 
hat und eine Zurückzahlung derselben ebensowenig wie die außerdem bean- 
tragte Schadlosigkeit in Aussicht gestellt werden kann. Nach der von dem 
Hrn. Ministerpräsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten 
Grafen v. Bismarck bei dessen Anwesenhelt in Brünn dem Senator Dr. Müller 
gemachten Eröffnung, würde es lediglich von der Entschließung der Stadt 
Frankfurt abgehangen haben, durch ihren freiwilligen Anschluß an 
Preußen nicht nur jede Kriegsauflage von sich abzuwenden, sondern sich 
auch im Wege des Vertrags eine Ausnahmestellung unter den Stiädten 
der Monarchie mit wichtigen Privilegien gesichert zu sehen. Nachdem die Stadt 
Frankfurt hierauf nicht eingegangen ist, hat dieselbe die eingetretenen Verluste 
als unvermeidliche Kriegsfolge lediglich ihrer frei gewählten Haltung 
zuzuschreiben. Dem Antrag: die baar bezahlten Kriegscontributionen der 
Stadt oder für deren Rechnung der Frankfurter Bank zurückzuerstatten und 
die Stadt für die sonstigen Naturallieferungen und Leistungen in dem Maß 
zu entschädigen, daß Frankfurt keine höheren Kriegsleistungen angerechnet 
werden als im Verhältniß die andern preußischen Städte zu tragen hatten, 
kann unter diesen Umständen, ganz abgesehen davon, daß die Herren Unter- 
zeichner der Vorstellung vom 20. v. M., Anliegen der Stadt Frankfurt zu 
vertreten, nicht legitimirt sind, keine entsprechende Folge gegeben werden.“ 
4. „ (Preußen). Herrenhaus: Debatte über das Eisenbahnanlehen 
von 24. Mill. Die Commission trägt mit 8 gegen 2 Stimmen
	        
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