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Amerike.
rendes Urtheil zu vollstrecken, ehe es vom Bezirkscommandeur beslätigt ist.
Todesurtheile dürfen nur nachdem sie vom Präsidenten bestätigt sind vollstreckt
werden. 5) Wenn a. die Einwohner eines der Rebellenstaaten durch einen
Convent, dessen Mitglieder von allen volljährigen männlichen Bürgern ohne
Unterschied der Race (ausgenommen solche, denen wegen Theilnahme an der
Rebellion oder gemeiner Verbrechen das Wahlrecht abgesprochen worden) er-
wählt worden sind, eine in jeder Beziehung mit der Bundesverfassung in
Einklang stehende Staalsversassung und Verwaltungsorganisation angenommen
haben werden; b. wenn diese Verfassung allen wie vorstehend qualificirten
Bürgern das Wahlrecht gibt; c. wenn sie von den so qualificirten Bürgerm
in Urabstimmung angenommen worden ist; d. wenn der Congreß sie geprüft
und gutgeheißen hat; e. wenn die auf Grund dieser Verfassung gewählte
Staatsgesetzgebung das als Art. 14 der Bundesverfassung vom Congreß vor-
geschlagene Amendement ratificirt haben wird, und f. wenn dieses Amende-
ment zu einem integrirenden Theil der Bundesverfassung geworden ist: dann
soll der betreffende Staat zur Vertretung im Bunde berechtigt sein; seinen
Senatoren und Repräsentanten, insofern sie den vom Gesetz vorgeschriebenen
Amtseid leisten können, der Zutritt in den Congreß offen stehen und das
vorliegende Gesetz für den Staat außer Kraft treten. An der Wahl von
Mitgliedern der Convente, welche neue Staatsverfassungen zu entwerfen haben,
dürfen diejenigen, welchen das vorgeschlagene Amendement zur Bundesver-
fassung die Wählbarkeit zu öffentlichen Aemtern abspricht, nicht als Wähler
theilnehmen, auch sind sie nicht zu Mitgliedern dieser Convente wählbar.
6) So lange bis die Vertreter der genannten Rebellenstaaten in den Bundes-
congreß zugelassen werden, sind die dort etwa bestehenden Cirilregierungen
(that may exist) nur als provisorische zu betrachten, und in allen Stücken
der Befugniß des Bundes sie abzuschaffen, zu verändern, zu beaussichtigen,
oder durch andere zu ersetzen, unterworfen. Auch haben bei allen unter diesen
provisorischen Regierungen stattfindenden Wahlen alle diejenigen, und nur
diejenigen Bürger das Wahlrecht, welchen es der vorstehende & 5 zuspricht.
Niemand ist zu einem Amt unter diesen provisorischen Regierungen wählbar,
welcher der durch §& 3 des proponirten Amendements zur Bundesverfassung
255 Wählbarkeit zu öffentlichen Aemtkern verlustig erklärten Kategorie an-
gehört.“
20. Febr. Nebraska hat die ihm vom Congreß gestellten Bedingungen
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erfüllt und tritt somit als der 37ste Staat in die Union.
„ Das Repräsentantenhaus beschließt statt der einzuziehenden 150
Mill. Dollar Schuldtitel die Ausgabe von 100 Mill. neuen Papier=
geldes.
„ Das Repräsentantenhaus beschließt, die neue Baumwollsteuer
vom 1. Sept. ab wieder fallen zu lassen.
„ Der Senat beschließt die Auflösung der bestehenden Miliz in
den Südstaaten und verwirft den Beschluß des Repräsentantenhauses
bez. die Creirung von 100 Mill. neuen Papiergeldes.
März. Der Präsident proclamirt die Aufnahme Nebraskas als Staak
in die Union. Diejenige von Colorado dagegen bleibt in Folge des
Veto des Präsidenten wiederum abgewiesen, da bezüglich dieses Terri-
toriums das Veto nicht umgestürzt worden ist.
„ Der Präsident legt sowohl gegen die Reconstructionsbill als