464 Amerika.
Mississippi 17,865
Südcarolina 24,845
Texas circa 10,000
der Weißen über die Neger in Arkansas ca. 5,000
Georgia 1,886
Nordcarolinaca. 4,000
Virginien 13,667.
27.—28. Sept. Wahlen zur Staatsconvention (Verfassungsrath) in
Louisiana.
4.—3. Oct. Wahlen zur Staatsconvention (Verfassungsrath) in Alabama.
— Oct. u. Nov. Die Wahlen in einer Reihe von Staaten, theils zum
Congreß, theils in die Staatslegislaturen, fallen gemischt, aber im
Ganzen überwiegend zu Ungunsten der republikanischen Partei aus.
Im Staate Newyork z. B. gewinnen die Demokraten, hauptsächlich
mit Hilfe der irischen Bevölkerung, wieder die Oberhand.
26. Nov. Der Prozeß gegen Jefferson Davis wird neuerdings auf den
28. März 1868 hinausgeschoben.
3. Dec. Der Präsident richtet seine gewöhnliche Botschaft an den wieder
zusammengetretenen Congreß.
Die Botschaft ist nach Gewohnheit der amerik. Präsidenten ein überaus
langes Actenstück. Der größte Theil ist bemühlt, den Reconstructionsplan des
Congresses für den Süden zu bekämpfen; die wichtigste Stelle ist diejenige,
wo Johnson sich direct gegen den Congreß wendet und sein Verhältniß zu
ihm beleuchtet. Sie lautet im Wesentlichen: „Wie weit die Pflicht des Prä-
sidenten, die Constitution zu beschützen, von ihm verlangt, in der Opposition
egen einen unconstitutionellen Act des Congresses vorzugehen, ist eine
chwierige Frage, über welche ich wahrhaft ängstlich zu einem befriedigenden
Schluß zu kommen suchte. Wo gemäß den Formen der Constitution ven
der höchsten gesetzgebenden Autorität ein Beschluß gehörig in die öffentlichen
Gesetze eingetragen ist, könnte der Widerstand der Executive gegen denselben,
besonders in Zeiten hoher politischer Partei-Aufregungen, leicht eine gewaltige
Collision der bezüglichen Anhänger der beiden Zweige der Regierung herbei-
führen. Dies würde aber einfach ein Bürgerkrieg sein, und ein Bürgerkrieg
kann nur als das letzte Heilmittel für das schlimmste aller Uebel betrachtet
werden. Was immer darauf zielen möge, ihn hervorzurufen, muß auf das
sorgfältigste vermieden werden. Ein pflichtgetreuer und gewissenhafter Be-
amter wird einem ehrenhaften Irrthum sehr viele Zugeständnisse machen,
einige sogar auch verblendeter Malice, bevor er den öffentlichen Frieden in
Gefahr bringt, und er wird zu keinen Gewaltmaßregeln greifen, oder zu
solchen, die zu der Gewalt hinführen, so lange friedliche Mittel ihm oder
seinen Constituenten offen stehen. Es ist richtig, daß Fälle eintreten können,
in denen die Executive gezwungen sein kann, sich auf den Rechtsboden zu
stellen, ohne Rücksicht auf die Folgen. Wenn der Congreß einen Beschluß
fassen sollte, der nicht nur im handgreiflichen Widerspruche mit der Con-
stitution steht, sondern auch, wenn ausgeführt, offenbar dem organischen Ee-
bäude der Regierung einen unmittelbaren und nicht wieder gut zu machenden
Stoß versetzen würde, und wenn es weder eine gerichtliche Hülfe gegen die