Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

Uebersicht der Ertignisse des Jahres 1867. 493 
machte. Unter dem 20. Februar wandte er sich durch eine Depesche Lurem— 
. . .... . burg. 
seines Gesandten in Paris an die französische Regierung, um 
Holland als von Preußen bedroht zu schildern, indem dieses „sich auf 
eine gewisse Nacegemeinschaft und auf die geographische Lage 
der Niederlande stützen könnte, um eine exceptionelle Stellung zu 
denselben zu wünschen und cine intime Allianz herbeizuführen, deren 
Resultat die Vervollständigung seines Handels= und Militärsystems 
besonders vom maritimen Standpunkt wäre“ und zu wissen wünschte, 
was Frankreich in einem solchen Falle zu thun gedächte. Frank- 
reich verstand den Wink und ging schon unter dem 28. Februar 
darauf ein, indem es seinen Gesandten im Haag beauftragte, die 
Räumung der Festung Luxemburg von Seite Preußens zu betreiben, 
und die förmliche Abtretung des Großherzogthums an Frankreich an- 
zuregen. Im Grunde mochte sich Deutschland über den dergestalt 
eingeleiteten Handel nicht wundern, obgleich der König von Holland 
einem deutschen Fürstengeschlechte entstammt und der Enkel großer 
Ahnen ist. Holland hat sich seit der Gründung des deutschen 
Bundes und obgleich sein König als Großherzog von Luxemburg ein 
Glied desselben war, gegen Deutschland von jeher und zumal in 
der Rheinzollfrage durchaus feindselig erwiesen und nicht ohne Grund 
mochte ihm jetzt der Gedanke aufdämmern, daß die Lage eine total 
andere geworden sei und daß Preußen an der Spitze des nord- 
deutschen Bundes und getragen von einer activen öffentlichen Meinung 
eine ähnliche Haltung fortan vielleicht nicht ebenso geduldig hin- 
nehmen würde, wie sie der alte Bundestag, der sich um die öffent- 
liche Meinung gar nicht kümmerte, hingenommen hatte; überdieß 
brauchte der König Geld und war vielleicht von seiner nächsten Um- 
gebung aufgestachelt worden, Preußen diese Schwierigkeit zwischen die 
Füße zu werfen. So kam denn schon unter dem 20. oder 21. März 
ein Einverständniß zwischen Frankreich und Holland zu Stande, durch 
welches das Ländchen Luxemburg mit sammt der Festung, natürlich 
gegen Entschädigung, durch einen förmlichen Vertrag an Frankreich 
abgetreten werden sollte, der nur noch der Natification beider Sou- 
veräne bedurfte. Daß Preußen nicht ohne weiteres darein willigen 
und die Festung räumen werde, daß es dieß mit Rücksicht auf die 
Lage der Dinge in Deutschland überhaupt nicht leicht könne, lag auf 
der Hand, wobei es ganz dahin gestellt bleiben mag, ob die Festung
	        
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