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Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1867.
E zur Abstimmung geschritten. Der Antrag der Fortschrittspartei fiel
mit 77 Stimmen und die Bundesverfassung wurde mit 226 Stim-
men gegen 91 genehmigt. Die zweite Lesung am 31. Mai ergab
fast dasselbe Stimmenverhältniß: 227 gegen 93 Stimmen. Das
Herrenhaus sprach die Genehmigung seinerseits einstimmig aus. Da-
mit war die Frage entschieden: die beiden sächsischen Kammern waren
mit ihrer Zustimmung fast einstimmig schon vorangegangen, von
Seite der Kleinen war eine Ablehnung weder mäöglich noch zu be-
fürchten und selbst der Landtag von Mecklenburg fügte sich am
4. Juni der Zwangslage mit 106 gegen 16 Stimmen, obwohl er
recht gut wußte, daß er damit seiner absonderlichen Existenz und
den von der öffentlichen Meinung einstimmig verurtheilten Eigen-
thümlichkeiten dieses Landes unzweifelhast das Todesurtheil aussprach.
Bis zum 1. Juli ward die Genehmigung allseitig ausgesprochen und
die neue Bundesverfassung trat mit diesem Tage in Kraft. Der
König von Preußen übernahm kurz darauf in aller Form für sich
und seine Nachfolger die ihm übertragenen Befugnisse als Bundes-
präsident und Bundesfeldherr und ernannte den Grafen Bismarck
zum Bundeskanzler. Zu seiner Unterstützung wurde ein Bundes-
kanzleramt geschaffen und das Präsidium desselben dem geh. Rath
Delbrück übertragen. Am 15. Juli constituirte sich der Bundes-
rath und bestellte die ihm übertragenen Ausschüsse nach Maßgabe
der Verfassung und bald darauf wurden bereits die Wahlen zum
ersten ordentlichen Reichstag ausgeschrieben, der schon zu Anfang
Septembers zusammentreten sollte. Von allen Seiten waltete der
Wunsch ob, so schnell wie möglich in ein ordentliches Geleise zu
kommen: äußere Schwierigkeiten traten diesem Wunsche auch nirgends
entgegen.
Deutsch- Norddeutschland war vorläufig unter Dach und Fach gebracht
land.
und es fehlte nur noch eines, die schon durch den Prager Frieden
vorgesehene und durch die norddeutsche Bundesverfassung noch aus-
drücklicher ins Auge gefaßte „nationale Verbindung“ mit den süd-
deutschen Staaten. Die Bundesverfassung dachte sich diese natür-
licher Weise in der Form eines einfachen Eintritts der süddeutschen
Staaten oder eines einzelnen derselben in den Bund, auf den Vor-
schlag des Präsidiums und unter Zustimmung des Reichstags. So
einfach lag die Frage indeß nicht. Da der Prager Frieden, den